Haftpflichschaden, ist das OK?

Habe einen Schaden bei der haftpflichtversicherung gemeldet.
Couch war im Stoff in der Front eingerissen ein paar Leisten rausgebrochen und noch ein paar Kleinigkeiten.
Kostenvoranschlag war 2500 Euro.
Neupreis der Couch Juni 2000 DM 3800
Gebraucht gekauft November 2000 DM 2800
Keine Belege mehr vorhanden.

Klar, das sich eine Reparatur nicht mehr lohnt.

Jetzt war ein ‚Gutachter‘ da, der meinte, dass die Couch
nie im Leben so viel Geld wert war und das der Zustand
nicht mehr so toll ist.

Die Versicherung zahlte jetzt lediglich 200 Euro!

Ist das normal?
Muß ich das so akzeptieren?
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?

Vielen Dank für Ratschläge!

Grüße
Andy

Hallo Andy,

wie stehst du denn zu dem betreffenden Versicherer?
Kunde oder Geschädigter?

Gruß
Marco

Hallo Andreas,

meine durchaus laienhafte Meinung:

Sinn einer Haftpflichtversicherung ist IMHO, den Ausgangszustand vor einem Schaden wiederherzustellen.
Das bedeutet im allgemeinen, dass Du entweder die Reparaturkosten bis in etwa zur Höhe des vor dem Schaden vorhandenen Wertes oder - sollten die Reparaturkosten deutlich höher als der Wert sein und demnach ein Totalschaden vorliegen - den Wert des Objektes ersetzt bekommst.

Sinn ist nicht, Dir in jedem Fall Deine Ausgaben bei der Anschaffung zu ersetzen, da es ja tatsächlich sein kann, dass Du massiv übers Ohr gehauen wurdest und dies nicht zu Lasten der Versicherung gehen kann.

Das heißt: Wenn die Couch tatsächlich nur noch 200 EUR wert war, dann sehe ich kaum Möglichkeiten, die Versicherung zu überzeugen, mehr zu bezahlen.

Also kann es IMHO im Moment nur darum gehen, zu beweisen, dass die Couch vor dem Schaden deutlich mehr wert war… Ob sich ein zweites Gutachten und ein unsicherer Rechtsstreit mit der Versicherung lohnt, kannst nur Du bewerten.

Grüße
Jürgen

Hallo,
ich bin der Geschädigte.
Nur nebenbei, wenn die Couch 2000 DM gekostet hätte,
dann wäre sie nach 3 Jahren sicher noch mehr als 400 DM wert…

Grüße
Andy

hallo Andy,
glaubts Du allen Ernstes, daß eine versicherung zahlt ?
Mein Anwalt sagt 99% werden nicht reguliert bzw. so wie
bei Dir abgewimmelt u.U. mit den Kleingedruckten.
Das war und wird auch niemals besser.
Spar Dir lieber
deine Sauer verdienten Kröten und Denk immer an den Spruch
"eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr "
Gruß Hermann

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hallo Andy,
glaubts Du allen Ernstes, daß eine versicherung zahlt ?
Mein Anwalt sagt 99% werden nicht reguliert bzw. so wie
bei Dir abgewimmelt u.U. mit den Kleingedruckten.
Das war und wird auch niemals besser.
Spar Dir lieber
deine Sauer verdienten Kröten und Denk immer an den Spruch
"eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr "
Gruß Hermann

Hi.
Wie meinst du das denn jetzt??

Dein Anwalt wird dir doch nicht allen Ernstes erzählt haben, dass Versicherungen bei eingereichten Schadensansprüchen nur in einem Prozent der Fälle zahlen…?! Ist doch nicht dein Ernst, oder?

Des Weiteren empfiehlst du also auch auf eine Haftpflichtvericherung gänzlich zu verzichten und man solle sich die Beiträge sparen? Das hätte ich gerne noch mal näher erläutert!!

Danke.
Gruß Jens

hallo Andy,
glaubts Du allen Ernstes, daß eine versicherung zahlt ?
Mein Anwalt sagt 99% werden nicht reguliert bzw. so wie
bei Dir abgewimmelt u.U. mit den Kleingedruckten.
Das war und wird auch niemals besser.
Spar Dir lieber
deine Sauer verdienten Kröten und Denk immer an den Spruch
"eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr "
Gruß Hermann

Hi.
Wie meinst du das denn jetzt??

Dein Anwalt wird dir doch nicht allen Ernstes erzählt haben,
dass Versicherungen bei eingereichten Schadensansprüchen nur
in einem Prozent der Fälle zahlen…?! Ist doch nicht dein
Ernst, oder?
Habe Dir eine Mail zum Thema geschrieben
Des Weiteren empfiehlst du also auch auf eine
Haftpflichtvericherung gänzlich zu verzichten und man solle
sich die Beiträge sparen? Das hätte ich gerne noch mal näher
erläutert!!
Mit einigen Erläuterungen wenn gewünscht

mfg hermann

Danke.
Gruß Jens

Habe Dir eine Mail zum Thema geschrieben
Des Weiteren empfiehlst du also auch auf eine
Haftpflichtvericherung gänzlich zu verzichten und man solle
sich die Beiträge sparen? Das hätte ich gerne noch mal näher
erläutert!!
Mit einigen Erläuterungen wenn gewünscht

mfg hermann

Danke.
Gruß Jens

Die Mail beinhaltet ja nun rein gar nichts was die Aussage untermauern könnte. Ich bin mal auf Erläuterungen, etc gespannt!

Hallo Andy,

als Geschädigter hast du Anspruch auf ein Gegengutachten. Diese kosten können aber bei dir verbleiben, wenn das Gutachten nichts anderes besagt, als die Versicherung bereits festgestellt hat.

Das eine Couch einen Wertverlust in der Höhe nach 3 Jahren hat, sehe ich persönlich durchaus als realistisch an. Wenn es auch im Einzelfall anderes zur Folge haben kann.

Rechne doch einfach mal durchschnittliche Abschreibung von 25%. Dann solltest in etwa hinkommen und 25% sind noch nicht viel.

Gruß
Marco