Ist es rechtlich wenn Person A einen Gegenstand von Person B beschädigt hat (Gegenstand funktioniert noch)Person A es seine Haftpflicht meldet,Person A besorgt einen neuen Gegenstand einfach übers Internet günstig.Und von Person B verlangt dieser den beschädigten Gegenstand an sich also Person A auszuhändigen. Die Versicherung hatte sich noch nicht mal bei Person B gemeldet. Person B meldet sich bei der Versicherung von Person A. Die Versicherung sagt der Person B das er den Gegenstand an Peron A aushändigen Muss!
Hallo,
dein Text ist sehr verwirrend.
Ich versuche ihn mal zu entwirren!
Hallo
Ist es rechtlich wenn Person A einen Gegenstand von Person B
beschädigt hat (Gegenstand funktioniert noch)Person A es seine
Haftpflicht meldet,
Person A beschädigt etwas (nehmen wir mal an es wäre ein Handy) von Person B!
Person A besorgt einen neuen Gegenstand
einfach übers Internet günstig.Und von Person B verlangt
dieser den beschädigten Gegenstand an sich also Person A
auszuhändigen.
Person A kauft ein neues Handy und händigt esPerson B aus.
Im Gegenzug gibt B das beschädigte Handy an A.
Die Versicherung hatte sich noch nicht mal bei
Person B gemeldet.
A ist nicht verpflichtet den Schaden der Versicherung zu melden,
er kann ihn auch selbst ersetzen.
Person B meldet sich bei der Versicherung von Person A.
Warum ? die Versicherung darf Person B keine Auskunft erteilen (Datenschutz).