Haftpflichschaden, Verursacher fordert den beschädigten Gegenstand für sich ein

Hallo :smile:

Ist es rechtlich wenn Person A einen Gegenstand von Person B beschädigt hat (Gegenstand funktioniert noch)Person A es seine Haftpflicht meldet,Person A besorgt einen neuen Gegenstand einfach übers Internet günstig.Und  von Person B verlangt dieser den beschädigten Gegenstand an sich also Person A auszuhändigen. Die Versicherung hatte sich noch nicht mal bei Person B gemeldet. Person B meldet sich bei der Versicherung von Person A. Die Versicherung sagt der Person B das er den Gegenstand an Peron A aushändigen Muss!

Ist es so richtig???

Hallo,
dein Text ist sehr verwirrend.
Ich versuche ihn mal zu entwirren!

Hallo :smile:

Ist es rechtlich wenn Person A einen Gegenstand von Person B
beschädigt hat (Gegenstand funktioniert noch)Person A es seine
Haftpflicht meldet,

Person A beschädigt etwas (nehmen wir mal an es wäre ein Handy) von Person B!

Person A besorgt einen neuen Gegenstand
einfach übers Internet günstig.Und  von Person B verlangt
dieser den beschädigten Gegenstand an sich also Person A
auszuhändigen.

Person A kauft ein neues Handy und händigt esPerson B aus.
Im Gegenzug gibt B das beschädigte Handy an A.

Die Versicherung hatte sich noch nicht mal bei
Person B gemeldet.

A ist nicht verpflichtet den Schaden der Versicherung zu melden,
er kann ihn auch selbst ersetzen.

Person B meldet sich bei der Versicherung von Person A.

Warum ? die Versicherung darf Person B keine Auskunft erteilen (Datenschutz).

Wie oben geschrieben - passt alles.

Gruß Merger