Hallo
Person R ist mit Person M im Urlaub.Nicht verheiratet.
Person R leiht M ihre Kamera.Dieser platziert sie im Rucksack und beim Absetzen des Rucksackes fällt diese auf den Boden und geht dabei kaputt.
Greift in diesem Fall die Haftpflicht von Person M?Was wäre, wenn der Rucksack die ganze Zeit offen war?Ist das fahrlässig und die Versicherung bezahlt vielleicht nicht?
Welche Gründe könnten die Versicherung veranlassen nicht zu zahlen?
Danke schonmal