es geht um einen Schadensfall, den meine 6 jährige Tochter verursacht
hat. Wann tritt meine private HP Versicherung ein? Wenn ich die
Aufsichtspflicht verletzt habe? Sie hat einen Metallgegenstand vom
Balkon geworfen und unglücklicherweise das Auto eines Nachbarn
getroffen. Meine Frau war in der Küche, ich habe auf dem Balkon einen
Tisch zusammen gebaut und kurz nicht aufgepaßt. Da ist es schon
passiert. Mir ist es wichtig, dass der Schaden reguliert wird. Man
will schließlich in Frieden mit den Nachbarn zusammen leben. Ich habe
aber gehört, dass die Haftpflichtversiecherung nicht zahlt, weil das
Kind noch keine 7 ist.
Können Sie mir einen Tip geben?
Kurz gesagt, der Geschädigte bleibt wahrscheinlich auf seinem Schaden sitzen. Deine Tochter ist nicht haftbar zu machen, weil unter 7 Jahre alt. Du hast Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt, weil Du in der Nähe Deiner Tochter warst.
Falls Deine Haftpflichtversicherung Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt, sieht die Sache anders aus. Also im Versicherungsschein nachsehen oder die Versicherung anrufen. ansosnten wirst Du in die eigene Tasche greifen müssen.
In welchem Fall verletzt man die Aufsichtspflicht???
…
…wenn Du unbedingt willst, dass dein Nachbar den Schaden ersetzt bekommt; aber müssen musst du nicht!!! Hier schützt Dich, bzw. deine Tochter der Gesetzgeber.
Grüße
Michael
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In welchem Fall verletzt man die Aufsichtspflicht???
Das ist u.a. vom Alter deiner Tochter abhängig. Aber auch von dem Richter, der das zu entscheiden hat. Ich würde sagen, wenn du dein 6 jähriges Kind über eine Stunde ohne Aufsicht im Hof/Spielstaße oder ähnliches spielen läßt, kommen wir lagsam in einen Bereich, in dem die Frage der Aufsichtspflichtverletzung gestellt werden kann. Solch eine Entscheidung ist sicherlich individuell zu prüfen. Wobei m.E. dein Fall ganz eindeutig KEINE Verletzung darstellt!
Grüße
Michael
In welchem Fall verletzt man die Aufsichtspflicht???
Da bin ich Michaels Meinung. Wenn Vater und Tochter in unmittelbarer räumlicher Nähe sind, kann man nicht von Verletzung der Aufsichtspflicht sprechen.
In welchem Fall verletzt man die Aufsichtspflicht???
Also wie du schon selbst richtig erkannt hast, zahlt deine Haftpflicht nur, wenn du die Aufsichtspflicht verletzt hast. Ausnahme: Deliktunfähige Kinder sind extra mitversichert.
Wann nun eine Verletzung der Aufsichtspflicht besteht, ist tatsächlich von Fall zu Fall unterschiedlich. Und es kann m.E. nur von einem Richter festgestellt werden (zuviele Faktoren spielen da mit). Ist die 6-jährige Tochter nur kurze Zeit unbeaufsichtigt (egal ob 2 Minuten oder eine halbe Stunde) kann das keine Aufsichtspflichtverletzung sein. In der Praxis bedeutet das: Deine Haftpflicht wird den Schaden ablehnen (wie gesagt wenn nicht extra deliktunfähige Kinder mitversichert sind). Dein Nachbar hat dann die Möglichkeit gerichtlich auf Schadensersatz zu klagen. Dann wird festgestellt ob eine Pflichtverletzung vorliegt. Oder du bezahlst den Schaden aus eigener Tasche.
Sollte nun jemand auf die Idee kommen, man könnte ja den Schadenhergang umformulieren, sollte derjenige bedenken, dass es dann Versicherungsbetrug wäre (kein Kavaliersdelikt!!!).