Haftpflicht

Hallo,
ich habe letztens das Auto eines Nachbarn beschädigt. Doch meine private HP zahlt nicht und bezieht sich auf §823 BGB Ich habe jetzt tierischen Streß mit dem Nachbarn.
Folgendes ist passiert. Ich habe auf einer erhöhten Rasenfläche den Rasen gemäht. Dabei wurde ein Gegenstand gegen das Auto geschleudert. Es handelt sich um einen Rasenmäher ohne Auffangkorb. Alle Sicherheitsvorkehrungen wurden vor dem Mähen getroffen. Wer kann mir das erklären. Ich habe nichts falsch gemacht, also zahlen sie nicht.

Eben. Du sagst es ja selber. Dich trifft kein Verschulden. Und genau das ist der Punkt. Hättest du eben nicht alle Sicherungsvorkehrungen getroffen, dann würde dich ein Verschulden treffen und Du könntest haftbar gemacht werden.

Hast du dir den §823 schon angesehen? Wenn nicht, würde ich das mal tun!

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Dann heißt es, wenn in meiner Wohnung ein Brand durch einen Kurzschluß entsteht, für den ich absolut nichts kann, dann zahlt die Versicherung für den entstandenen Schaden nicht. Hätte ich aber vergessen, das Bügeleisen auszumachen und es wäre ein Schaden entstanden, dann würden sie zahlen oder wie soll man es verstehen?
Dann würden sie bestimmt schreiben, ich war selber schuld. Wann zahlen die denn überhaupt???

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Dann heißt es, wenn in meiner Wohnung ein Brand durch einen
Kurzschluß entsteht, für den ich absolut nichts kann, dann
zahlt die Versicherung für den entstandenen Schaden nicht.
Hätte ich aber vergessen, das Bügeleisen auszumachen und es
wäre ein Schaden entstanden, dann würden sie zahlen oder wie
soll man es verstehen?
Dann würden sie bestimmt schreiben, ich war selber schuld.
Wann zahlen die denn überhaupt???

Wenn Ihre Wohnung brennt interessiert das Ihre Haftpflichtversicherung nicht. Diese ist für Schäden bei Dritten zuständig, für die Sie haftbar gemacht werden können. Im obigen Beispiel wäre eine Hausratversicherung sinnvoll.

Wenn Sie den Schaden am KFZ des Nachbarn nicht zahlen, kann er Sie verklagen. Mutmaßlich wird das Gericht mit Verweis auf §823 BGB Sie freisprechen, weil Sie keinen Schuld trifft (Sie können nichts dafür, dass der Stein gegen das Auto geflogen ist!). Also müssen Sie auch nichts zahlen, warum sollte dann Ihre Haftpflichtversicherung zahlen, wenn Sie keine Schuld haben?

Ja, das mit dem Auto habe ich verstanden. Danke
Um auf das andere Beispiel zurückzukommen. Wenn aber durch das Feuer in der Wohnung über mir, ein Schaden entsteht. Wie ist die Rechtslage in dem Fall.

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Ja, das mit dem Auto habe ich verstanden. Danke
Um auf das andere Beispiel zurückzukommen. Wenn aber durch das
Feuer in der Wohnung über mir, ein Schaden entsteht. Wie ist
die Rechtslage in dem Fall.

Es geht nicht um Rechtslagen! Die Haftpflichtversicherung übernimmt Ihre Schäden an sich selber nie, egal ob Verschulden oder nicht.

Entschuldigung, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte natürlich wenn es in meiner Wohnung brennt und in der Wohnung des Nachbarn entsteht ein Schaden. Dann wurde doch ein Dritter geschädigt. Wer haftet dann?

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Entschuldigung, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Ich meinte natürlich wenn es in meiner Wohnung brennt und in
der Wohnung des Nachbarn entsteht ein Schaden. Dann wurde doch
ein Dritter geschädigt. Wer haftet dann?

Wenn ein Verschulden von Ihnen vorliegt Sie (Ihre Haftpflichtversicherung), wenn nicht (Kurzschluss) hat der Nachbar ohne eine Hausratversicherung Pech gehabt!