Guten Tag,
angenommen, wenn ich bei einer Bekannten zu Besuch bin , muß dort etwas bügeln, weil wir abends fein raus wollen - und ich lasse das Bügeleisen fallen, deckt so etwas eine Haftpflicht.
Danke
MM
Hi,
klare Frage - präzise Antwort: Ja, nein, vielleicht, weiss nicht 
Ja, WENN,
Gefälligkeitshandlungen* mitversichert sind (Das Bügelgut gehört der Bekannten) oder
Leihe* mitversichert ist (Das Bügeleisen gehört der Bekannten, Hemd war das Eigene.
*Zusätzlicher Einschluss, nicht bei allen PHVs Standard
Gruß Keki
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja wenn man die Schadensmeldung clever formuliert, dann zahlen
sie bestimmt.
Anrede: Clever gespart,
Auszug aus StGB § 263 spare ich mir, der regelt die Folgen der „Cleverness“. Kannst ja selbst nachlesen.
Auszug aus einem Versicherungsschein:
„Mitversichert sind Gefälligkeitsschäden; X € für Personen- Sach- und Vermögensschäden…“
„Mitversichert sind Schäden an geliehenen/gemieteten Sachen…“
Gruß: Clever gespart
Hi,
klare Frage - präzise Antwort: Ja, nein, vielleicht, weiss
nichtJa, WENN,
Gefälligkeitshandlungen* mitversichert sind (Das Bügelgut
gehört der Bekannten) oder
Leihe* mitversichert ist (Das Bügeleisen gehört der Bekannten,
Hemd war das Eigene.
Hi (wenn du das als Anrede akzeptierst),
wenn ich bei meiner Bekannten bin und OHNE deren Wissen deren Bügeleisen benutze und mein Hemd bügle, wird meine PH das heruntergefallene Bügeleisen bezehlen! s liegt keine Leihe und keine Gefälligkeit vor.
n´Abend
Mike