Morgen zusammen .Meine Tochter(hat eine eigene Wohnung) hat bei mir zu Hause mein Fotoapparat fallen lassen , der ist jetzt hinüber…Ich habe keine Ahnung,kann mir vielleicht jemand auf die schnelle antworten ob es sich lohnt die Haftpflichtversicherung einzuschalten( ich bin mir da unsicher weil es meine Tochter war…)oder kann sich die VErsicherung quer stellen…
bei mir zu Hause mein Fotoapparat fallen lassen , der ist
jetzt hinüber…Ich habe keine Ahnung,kann mir vielleicht
jemand auf die schnelle antworten ob es sich lohnt die
Haftpflichtversicherung einzuschalten( ich bin mir da unsicher
weil es meine Tochter war…)
normalerweise, spielt es keine rolle ob es deine tochter ist oder jemand anderes, solange ihr nicht in häuslicher gemeinschft lebt.
grundsätzlich erstattet die die haftpflichtversicherung den zeitwert (preis - abnutzung etc.), bzw wenn es günstiger ist die reparaturkosten.
lohnen tut sich das in jedem fall, besser als nicht einreichen, du hast nichts zu verlieren auch wenn die versicherung doch ablehnen sollte (z.b. weil deine tochter nicht in der haftung lt. bgb steht)
einen versuch wäre es doch allemal wert
weil es überhaupt nicht um die Haftpflichtversicherung der Mutter geht. Um die Hausratversicherung der Mutter übrigens dreimal nicht -
ich füge das ergänzend hinzu für den Fall, dass die Mutter zwar Haftpflichtversicherung sagt, aber im Grund Hausratversicherung meint.
Oder für den Fall, dass die Mutter überhaupt nicht weiß, was gemeint ist, jedoch vorbeugend das Thema Versicherung einfach ins Spiel bringen will.
Also: Wenn überhaupt, geht es um die Haftpflichtversicherung der
Tochter, falls diese eine hat. Mithin ist es die Aufgabe der Tochter,
ihre gegebenenfalls vorhandene Haftpflichtversicherung einzuschalten.
Gruß
Günther
Wobei man dazu sagen muss, dass draussen in der Welt noch ne Menge alter Policen rumgeistern, die Haftpflichtansprüche unter Familienangehörigen ausschließen. Muss ich leider immer wieder feststellen. Soviel zur guten Betreuung vieler Versicherten durch ihre Vertreter…