Haftpflicht

Morgen zusammen .Meine Tochter(hat eine eigene Wohnung) hat bei mir zu Hause mein Fotoapparat fallen lassen , der ist jetzt hinüber…Ich habe keine Ahnung,kann mir vielleicht jemand auf die schnelle antworten ob es sich lohnt die Haftpflichtversicherung einzuschalten( ich bin mir da unsicher weil es meine Tochter war…)oder kann sich die VErsicherung quer stellen…

Vielen Dank schon mal
LG
Annfe

jetzt hinüber…Ich habe keine Ahnung,kann mir vielleicht
jemand auf die schnelle antworten ob es sich lohnt die
Haftpflichtversicherung einzuschalten

Lohnen tut sich das auf jeden Fall.

( ich bin mir da unsicher weil es meine Tochter war…)

Das muß keine Rolle spielen, hängt von Deinen Vertragsbedingungen ab.

oder kann sich die VErsicherung quer stellen…

Könnte passieren, jenachdem was passiert ist und wie Du versichert bist.

Hallo,

so grundsätzlich gefragt…hat sie denn eine eigene Haftpflichtversicherung?

Gruß

Killvaas

Guten Tag anfe,
Sie können sich das auch sparen.

Gruß
Günther

Sie können sich das auch sparen.

Waum soll sie sich das sparen ??

Gruß
Günther

Auch Gruss

Stephan

bei mir zu Hause mein Fotoapparat fallen lassen , der ist
jetzt hinüber…Ich habe keine Ahnung,kann mir vielleicht
jemand auf die schnelle antworten ob es sich lohnt die
Haftpflichtversicherung einzuschalten( ich bin mir da unsicher
weil es meine Tochter war…)

normalerweise, spielt es keine rolle ob es deine tochter ist oder jemand anderes, solange ihr nicht in häuslicher gemeinschft lebt.
grundsätzlich erstattet die die haftpflichtversicherung den zeitwert (preis - abnutzung etc.), bzw wenn es günstiger ist die reparaturkosten.
lohnen tut sich das in jedem fall, besser als nicht einreichen, du hast nichts zu verlieren auch wenn die versicherung doch ablehnen sollte (z.b. weil deine tochter nicht in der haftung lt. bgb steht)
einen versuch wäre es doch allemal wert :wink:

LG

Guten Tag Killvaas,

weil es überhaupt nicht um die Haftpflichtversicherung der Mutter geht. Um die Hausratversicherung der Mutter übrigens dreimal nicht -
ich füge das ergänzend hinzu für den Fall, dass die Mutter zwar Haftpflichtversicherung sagt, aber im Grund Hausratversicherung meint.
Oder für den Fall, dass die Mutter überhaupt nicht weiß, was gemeint ist, jedoch vorbeugend das Thema Versicherung einfach ins Spiel bringen will.
Also: Wenn überhaupt, geht es um die Haftpflichtversicherung der
Tochter, falls diese eine hat. Mithin ist es die Aufgabe der Tochter,
ihre gegebenenfalls vorhandene Haftpflichtversicherung einzuschalten.
Gruß
Günther

Wobei man dazu sagen muss, dass draussen in der Welt noch ne Menge alter Policen rumgeistern, die Haftpflichtansprüche unter Familienangehörigen ausschließen. Muss ich leider immer wieder feststellen. Soviel zur guten Betreuung vieler Versicherten durch ihre Vertreter…

Grüße

Lars

Es besteht keine häusliche Gemeinschaft

Allerdings ist zu prüfen, ob die Tochter im selben Vertrag haftpflicht versichert ist

Denn ansonsten ist es ein Eigenschaden
Und als solcher bei 99% der Versicherer nicht versichert

Sonst kann ja jeder seine Sachen runterschmeißen und bekommt sie wieder ^^