Hallo an alle,
Ein Mieter hat in der Mietwohnung unabsichtlich einen Schaden hergestellt.
Die Halftpflicht-Versicherung des Mieters sagt, nach Kostenvorschlag der Handwerkerfirma, die Zahlung der Reparatur zu.
Wenn die HaftpflichtVersicherung zusagt, nach Rechnung zu begleichen, würde dann die Zahlung der Brutto Rechung erfolgen oder nur der netto Betrag ohne MwSt? Mir klingelt da noch was von Brutto Netto im Ohr.
Danke
LG Jasmin