Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe ein Kleines Problem.
Ein Freund von mir wollte mir einen Gefallen tun und hat
ohne mich zu fragen mein Motorrad aus meiner Garage
geschoben.
Dabei ist es ihm Umgefallen und wurde beschädigt.
Ich habe den ersten Brief der Versicherung ausgefüllt und
die haben gemeint das ich den Schadenhergang undeutlich
oder falsch ausgefüllt habe. Was ist daran so falsch?

Sergej K. wollte mein Motorrad aus der Garage ohne meine
Erlaubnis schieben. Dabei ist ihm das Motorrad
umgestürzt.

War diese Meldung des Schdenhergangs falsch?
Ich habe jetzt einen Neuen Brief bekommen und soll den
Schadenhergang neu formulieren.
Können Sie mir dabei Helfen? Oder will die Versicherung
mich nur über´s Ohr hauen? Damit ich den Schaden nicht
erstattet bekomme?

Sorry, ich war verreist. ist die Anfrage noch aktuell? MfG Thomas…

Sorry, ich war verreist. ist die Anfrage noch aktuell?

MfG

Thomas

Ja das habe ich heute erst hier rein geschrieben.

Hallo, WARUM will denn Ihr Freund das Motorrad aus der Garage schieben? Ich käme nie im Leben darauf einem Freund das Motorrad aus der Garage zu schieben. Es sei denn, wir planen einen gemeinsamen Ausflug und es wird zeitlich eng und er muss noch mal imns Haus und und und. Verstehen Sie? Sie müssen die GESCHICHTE dazu erzählen. Eine Versicherung wird nicht einen teuren Schaden bezahlen, wenn Sie nur einen oder zwei Sätze schreiben. MfG… thomas

Ja das ist es ja. Wir wollten zusammen los fahren und ich
bin noch im haus gewesen. Er dachte sich das motorrad schon
mal aus der Garage zu schieben.
Hätte er mich gefragt hätte ich ihm gesagt das ich das
selber mache.
Soll ich der Versicherung einen ganzen Aufsatz
schreiben?
es gibt doch ein paar sachen wo die versicherung sagen
könnte „das bezahlen wir nicht“ oder?

Was möchten Sie denn gerne von mir hören? Ihr Freund schiebt Ihr Motorrad raus und beschädigt es. Punkt. Das ist ein bezahlbarer Versicherungsschaden. Es sei denn, Sie und Ihr Freund widersprechen sich oder die Versicherung wird stutzig, weil Sie jedes Jahr so einen Schaden abrechnen… Im Prinzip aber müsste die Versicherung zahlen. Sie müssen einfach etwas mehr Zusammenhänge erörtern.

MfG Thomas

Danke das hat mir schon sehr geholfen. :smile:

MfG Artur

Sorry, ich will hier keine falschen Tipps geben. Ich gehe davon aus, dass bei unbefugter Benutzung des Motorrades kein Anspruch besteht. Hoffe, dass andere Mitglieder gute Hinweise haben.

Sorry, ich will hier keine falschen Tipps geben. Ich

gehe

davon aus, dass bei unbefugter Benutzung des

Motorrades kein

Anspruch besteht. Hoffe, dass andere Mitglieder gute

Hinweise

haben.

Ich habe einen kosten Voranschlag bei einem Händler
machen lassen. Und der hat mir gesagt das ich der
Versicherung sagen soll das er mein Motorrad ohne meine
Erlaubnis bewegt hat. Wenn ich es ihm erlaubt hätte
dann wehr das meine schuld gewesen…
meinst du nicht das es so sein kann?

Klar kann es sein, aber wie gesagt, ich will dir da nix falsches sagen. Und ehrlich gesagt, geben Händler nicht immer die Besten Tipps.
Außerdem muss doch der Schadenverursacher den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden. Oder hat die dich nach dem Hergang gefragt? Wenn ja, was hat dein Bekannter zum Schadenhergang gesagt?

Das er das motorrad aus der garage schieben wollte und
ihm das motorrad umgefallen ist.

Er hat demnach aber nicht behauptet, dass Motorrad unbefugterweise benutzt zu haben. Das würde ich auch nicht erwähnen. Am besten, du schreibst das Gleiche wie dein Bekannter. Widersprüchliche Aussagen wären nämlich nicht gut und provozieren nur unnötige Nachfragen. :o)

Das er das motorrad aus der garage schieben wollte und
ihm das motorrad umgefallen ist.

Er hat demnach aber nicht behauptet, dass Motorrad
unbefugterweise benutzt zu haben. Das würde ich auch

nicht

erwähnen. Am besten, du schreibst das Gleiche wie dein
Bekannter. Widersprüchliche Aussagen wären nämlich

nicht gut

und provozieren nur unnötige Nachfragen. :o)

Das er das motorrad aus der garage schieben wollte

und

ihm das motorrad umgefallen ist.

So ein mist ich warte immer noch auf das Geld…
Die Versicherung lässt sich viel zu lange zeit.
Im Mai 2009 wurde der Schaden der Versicherung
gemeldet.
und bis jetzt warte ich darauf das was passiert.
Nicht mal post bekomme ich.

Setze der Versicherung eine Frist zur Bearbeitung von mindestens 2 Wochen und kündige an, dass du anschließend einen RA beauftragst und der Versicherer die Kosten zu tragen hat. Hast du da schon mal telefonisch nachgefragt?

Setze der Versicherung eine Frist zur Bearbeitung von
mindestens 2 Wochen und kündige an, dass du anschließend einen
RA beauftragst und der Versicherer die Kosten zu tragen hat.
Hast du da schon mal telefonisch nachgefragt?

Nein ich habe noch nicht telefonisch angefragt.
Mein Kumpel macht das immer.
Er fährt da öfters hin und fragt nach wann es denn soweit ist das ich das Geld bekomme.
Und was ein RA?
Kannst du mir vielleicht genau sagen was ich der Versicherung sagen soll?

Naja, du solltest auf jeden Fall mal selbst dort nachfragen, wie der Stand der Dinge ist und was fehlt und so. Nichts gegen deinen Kumpel, aber Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser :o)

RA = Rechtsanwalt, sorry