Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgende Frage. Vor einem ¾ Jahr war ich bei einem Bekannten zu Besuch. Es war ein schöner, feuchtfröhlicher Abend. Dummerweise ist mir mein Weinglas umgekippt, und hat einen großen Fleck hinterlassen. Nun hat mein Bekannter den gesamten Teppichbelag des Zimmers austauschen lassen, und mir eine gepfefferte Rechnung über 1.300€ zukommen lassen. Ich persönlich halte das Ganze für recht unangemessen. Ich hätte ihm ja gern die Reinigung seines Teppichbodens gezahlt, aber gleich einen neuen, hochwertigeren Teppichboden, das finde ich schon happig. Eine Haftpflichtversicherung habe ich leider nicht.
Kennt sich jemand mit dem Sachverhalt aus, und kann mir einen Rat geben, wie ich mich richtig verhalten soll? Vielen Dank.

Hallo, Du hast wirklich KEINE Haftpflichtversicherung? Möglicherweise bist Du noch in der Ausbildung und daher über den elterlichen Vertrag mitversichert…

Ansonsten schuldest Du den tatsächlichen Schaden. Also evtl. die Reinigungskosten. Immerhin muss der Geschädigte sich ja auch den Zeitwert des Teppichs anrechnen lassen. Wenn der Teppich schon einige Jahre alt war, dann ist er max. noch einen Bruchteil wert, vielleicht 250 Euro. Ich würde ihm mal EUR 150 anbieten und ansonsten einen Anwalt einschalten. Vielleicht hast Du ja eine Rechtsschutzversicherung…

Thomas

Lieber Anfrager,

keine private Haftpflichtversicherung zu besitzen grenzt an grobe Farhlässigkeit. Diese Versicherung gehört auch laut Stiftung Warebtest zu den unverzichtbaren Versicherungen.

Sicherlich ist es unangemessen den gesamten Teppich auszuwechseln. Sie haben, wenn nachweisbar ist, dass Sie die Verschmutzung zu verantworten haben, jedoch das Problem, dass es im Zweifel zu einem Rechsstreit kommen kann, durch den weitere Kosten auf Sie zukommen würden.

Eine Haftpflichtversicherung hat in dem Punkt auch die Verpflichtung, nicht berechtigte Forderungen von Ihnen abzuwenden. In Ihrem speziellen Fall hätte die Haftpflicht ein Unternehmen beauftragt, welches die Verschutzung unter Umständen auch durch teilweisen Austausch oder durch Reinigung des Teppichs profesionell beseitigt.

Ich kann Ihnen nur ganz dringend für die Zukunft zum Abschluß einer Privathaftpflichtversicherung raten. Die Beiträge dafür dürften bei ca. 10,-€ im Monat liegen.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Am Gottesberg 34
33619 Bielefeld
Mail: [email protected]
Web: www.hr-finance.de
Tel.: o171/2710257

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Zunächst sorry für die späte Antwort…die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden an der dritten Person (Ihr Bekannter) der normale Weg wäre es gewesen das Sie ihrer Versicherung bescheid gesagt hätten die hätten den Schaden sich angeguckt oder bei einer kleinen Summe auch schon Ihnen die Freikarte dazu gegeben eien Reinigung Firma zu beauftragen und die Rechnung an die zu schicken .Sie müssen nicht gleich den ganzen Teppich bezahlen schliesslcih ist der tepich ja auc nicht Neu die Haftpflciht dient auch als versteckte Rechtschutz den Sie prüft ob Sie für den Schaden überhaupt aufkommen müssen .In dem Fall Ja aber lediglich die Reinigung es so wieder herszustellen.Wenn Sie mit einem Auto ein Unfall verursachen wird ja auch nur der Schaden bezahlt und nicht gleich ein Neues Auto:smile:Ich an Ihrer Stelle würde nur die Reinigungs Kosten erstatten mehr nicht .Wenn Sie weitere Fragen haben einfach melden.

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