Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche mal Deine Hilfe bitte! Ich bin als Reinigungskraft auf 400€ tätig. Ich arbeite bei meinem Chef in der Firma und in seinem privaten Haushalt. Habe auch jeweils für die Firma und seinem Privaten Haushalt einen Arbeitsvertrag.
Nun habe ich in seiner Wohnung einen Schaden verursacht. Wer kommt für diesen Schaden auf?? Meine Haftpflicht, oder seine Betriebshaftpflicht? Macht es sich erforderlich , dass ich mich extra versichere für seinen Haushalt??
Sage jetzt schon Danke für Deine Bemühungen !!!

Mit freundlichen Grüßen
Uwe

Moin Uwe,

die Privat-Haftpflicht kommt, wie der Name schon sagt, nur für private Schäden auf. Der berufliche Bereich ist ganz klar ausgescchlossen. Zur Abdeckung dieser Risiken gibt es entweder eine reine Berufs-Haftpflicht oder aber man kann die bestehende Haftpflicht um diese Risiken erweitern (je nach Gesellschaft).

Da der Schaden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit als Arbeitnehmer erfolgte, ist eine eigene Berufshaftpflicht nicht ntig und auch nicht möglich. Eine Berufshaftpflicht besteht über den Arbeitgeber. Werden jetzt Gegenstände im Haushalt beschädigt, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Haushalt des Chefs ist ein „Dritter“ in der Berufshaftpflicht, dann zahlt die Berufshaftpflicht. Das ist dann der Fall, wenn Arbeitgeber nicht „Herr X“ ist, sondern die „X GmbH“ Dann sind die Gegenstände des Herrn X nämlich versichert.
  2. Herr Xist Arbeitgeber, dann ist es ein Eigenschaden, für den Du als Arbeitnehemr nicht aufkommen musst, es sei den, der Schaden wurde absichtlich herbeigefügt. In beiden Fällen würde Deine private Haftpflicht eh nicht zahlen.
    Gruß

die Tätigkeit im Rahmen eines

Hallo,

ich fürchte, dass diese Situation mit den vorhandenen Haftprlichtversicherungen nicht abgedeckt ist. Ich würden den Schaden in jedem Fall erst einmal bei beiden mit dem Hinweis auf die zweite Versicherung melden, befürchte aber, dass beide ablehnen werden.
Sofern vorhanden, sollte im Zeifel die Rechtsschutzversicherung bemüht werden, damit Sie ggf. auch gegen Ihre Versicherung versuchen könnten, ob mit etwas mehr Nachdruck doch ein Entgegenkommen der Versicherung zu bekommen wäre.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Vielen Dank für deine Antwort !!!

Hallo,

sorry das ich spät antworte .Wenn Sie bei Ihrem chef als Reinigungskraft angemeldet sind und diese tätigkeit zu Ihrem Job gehört ,dann sollte das über die Betriebshaftpflicht laufen.Die Private Haftpflciht leistet nicht wenn Sie beruflcih etwas beschädigen.

sorry ich konnte es nicht Antworten da ich leider zu der Zeit nicht konnte.

Gruss
Daniel