Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,

wenn ich ein Buch aus der Bibliothek ausleihe und dieses selbst oder mein Kind (oder der Hund) beschädigt, ist dieser Schaden üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Besten Dank

Thomas

Hallo Thomas,

prüf doch mal bitte, ob du in den Bedingungen oder der Police etwas findest wegen Leihe und Pacht. Es kann gut sein, dass es dabei Einschränkungen gibt.

Viel Erfolg.

Ein schönes Wochenende wünscht
Angelika

Üblicherweise nicht, da die Miete, Leihe und Pacht ausgeschlossen ist (Muster-Versicherungsbedingungen des GDV). Es gibt aber mittlerweile einzelne Versicherungstarife, die dies mitversichern. Bitte mal bei deiner Versicherung anfragen. Zu 99% aber ist dieser Schaden ausgeschlossen.

Gruß und schönes Wochenende

In der Regel sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen nicht versichert. Ausnahme bilden die Mietsachschäden z.B. im Hotel, die in einigen Policen zusätzlich eingeschlossen sind. Das ist aber eher die Ausnahme.
Du musst also mit deinem Hund in die Bibliothek gehen und der Hund muss vor Ort ein Buch zerstören. Das würde die Hunde-Haftpflicht bezahlen. Ist das Buch ausgeliehen, der Hund zerstört es dann, ist es leider nicht versichert.
Du kannst ja gerne mal einen Blick in die AVB Deiner Police werfen. Wenn Du Standard-Bedingungen hast, wirst Du diesen Ausschluss schnell finden.

nein, geliehen und gemietete gegenstaende sind von der privaten haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
bei der „tierhalterhaftpflicht“ ist es etwas anderes.
hier kann m.E. versicherungsschutz gewaehrt werden.
viele gruesse
rene

Bei geliehenen Sachen hängt es vom Versicherer ab, ob dieser Schutz enthalten ist, oder nicht. Bitte bei Ihrer Versicherung erfragen.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

geliehende Gegenstände sind grundsätzlich vom Vers.-Schutz ausgeschlossen!!

Aber einige Vers. haben eine Komfortdeckung wo das mitr eingeschlossen sein könnte! Mal nachfragen bei Ihrer Vers.!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Hallo Thomas,

leider nein, in der Standardhaftpflichtversicherung sind Schäden an beweglichen Sachen, die entliehen, gemietet oder in Verwahrung genommen sind, von der Deckung ausgeschlossen

eine allfällige Auflockerung diese Ausschlusses besteht kurzfristig bei Urlaubsdomizilen samt Inventar, aber auch nicht bei allen Versicherern

der Grund für diesen Ausschluss liegt darin, dass die entliehene Sache ja wie die eigene benutzt wird und Eigenschäden schlechthin ausgeschlossen sind, vice versa wäre bei jedem Eigenschaden willkürlich immer ein fremder Dritter Eigentümer

tut mir leid

mlg Erich