Haftpflicht

Liebe/-r Experte/-in,
folgender Sachverhalt:
ein von der Krankenkasse enagierter Pflegedienst
richtet bei uns einen Schaden an. Nämlich wurde der Herd Edelstahl stark zerkratzt, Schaden wurde dem Pflegedienst mitgeteilt, dieser versprach sich umgehend drum zu kümmern.Gab diesen Sachend auch zu. Der Versicherer des Pfegedienstes bat um Kostenvoranschlag und Bilder. Kamera besitze ich nciht und fühle mich hierzu nciht verpflichtet. Siemens Service hatte umgehend einen Kostenvoranschlag Reparatur zugesandt welchen ich an die Versicherung weitersandt, mit der Bitte um zügige Regulierung(mit Fristsetzung). Nun wollen die Bilder sehen und Anschaffungsdatum kennen . Muss ich das??Der Herd ist ja nicht so ohne weiteres gebraucht zu bekommen, auch handelt es sich um eine Reparatur…
Bitte um Info, danke.

Hallo!

wenn die Bilder haben wollen um sich ein Bild zu machen von dem Schaden und auch die Anschaffungs-Rechnung sehen wollen dann ist das normal und sollte umgehend nachgeliefert werden!!!

was gibs da noch zu überlegen und warum das Internet damit belästigen…???

wer so viel Zeit hat hier zu schreiben der kann auch Fotos machen und wenn er sich eine Kamera oder ein Handy ausleiht…

schönen Abend noch…

Hallo Marek,

es ist schon so, dass der Geschädigte den Schaden dem Umfang und der Höhe nach nachweisen muss. Wenn der Versicherer Fotos haben möchte, ist das sein gutes Recht, um prüfen zu können, ob alles nachvollziehbar ist. Du kannst dir sicher eine Kamera leihen, um die Fotos zu machen.
Die Haftpflichtversicherung erstattet auch grundsätzlich nur den Zeitwert der beschädigten Sache. Dazu ist es wichtig, den Anschaffungspreis zu kennen, um zu prüfen, ob die Reparaturkosten passen oder ggf. höher sind als der Zeitwert.
Du wirst also nicht darum herumkommen, die Forderungen der Versicherung zu erfüllen.
Ich wünsche dir viel Erfolg.
Gruß Angelika

Danke für die zügige Antwort. Die haben doch den Kostenvoranschlag. Ich denke das ist eher Verzögerungstaktik. gruß

Sie haben Ihre Ansprüche nachzuweisen (Vollbeweis, §823 BGB). Eine Erleichterung steht Ihnen nicht zu. Dazu zählen auch Fotos. Vielleicht kann Ihnen ein Bekannter, Freund, Geschwister, etc. ja eine Kamera leihen?

MfG

Die Versicherung versucht natürlich, den Schaden so klein wie möglich zu halten. Es ist hier wie beim PKW: Sind die Reparaturkosten höher als der Restwert, haben wir einen wirtwschaftlichen Totalschaden mit der Folge, dass nur der Restwert ersetzt wird. Ob Sie dazu verpflichtet sind, Fotos zu machen, kann ich nicht sagen. Sie sollten aber der Versicherung alle Informationen zukommen lassen, die sie zur Schadenregulierung benötigt. Die Angabe des Alters der beschädigten Sache ist obligatorisch.
Insofern würde ich der Aufforderung schon nachkommen, ggf. mit dem Hinweis, dass keine Original-Rechnung mehr vorliegt.

Hallo,

ja, das Anschaffungsdatum muss immer genannt werden, da die Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzen muss. Besitzen Sie eine rechtsschutzversicherung? Dann würde ich Ihnen dazu raten, bei weiteren Problemen der Regulierung diese zu nutzen und den Fall einem Anwalt zu übergeben. Meistens genügt es aber auch mit dem Anwalt zu drohen.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Marek,

aus dem Kostenvoranschlag ergibt sich aber in der Regel nicht, wie alt das Gerät ist und wie hoch der Anschaffungspreis ist.
Sorry, aber solange du die erbetenen Unterlagen und Informationen(Nachweise) nicht einreichst, wird sich die Bearbeitung verzögern, du wirst du dir dann leider anrechnen müssen.

Gruß Angelika

Danke für die zügige Antwort. Die haben doch den
Kostenvoranschlag. Ich denke das ist eher Verzögerungstaktik.
gruß

Guten Tag,
ja, der Geschädigte muss den erlittenen Schaden nachweisen.
Die Versicherung prüft mit den Fragen die Höhe des Schadens - Kaufdatum/Kaufpreis bezogen auf das Alter und den erlittenen Schaden.
In der Regel lassen sich Schrammen in Edelstahl mit Spezialwolle beseitigen, so dass nur Kosten von 20-50 Euro anfallen.
Die Qualität des Herdes hat nicht gelitten, so dass ein Austausch nicht notwendig wird.

Beste Grüße
Rene