Hallo,
ich habe folgendes Problem: ich war Schüler, dann Zivi. Im Anschluss war ich Angestellter im öffentlichen Dienst und bin nun Student. (Bin jetzt 25 Jahre alt.)
-> Als Schüler war ich (hoffentlich) noch bei den Eltern haftpflicht-mit-versichert.
-> Als Zivi auch. (Wenn’s nicht stimmt - egal. Ist ja nix passiert 
-> Als Arbeitnehmer war ich dann selbst versichert. Diese Versicherung lies ich bis vorgestern laufen. Dann kam die aktuelle Rechnung. Haben den Tarif geändert, weil ich älter als 24 Jahre geworden bin. Um 100%. Naja, stand ja auch so in den AGB und so.
MEINE FRAGE: könnte ich denn wieder zu den Eltern zurück? So als Student. Oder wird es eh z.B. an der Völljährigkeit festgemacht? Oder - wie ich mal gehört habe: ich muss mich selbst versichern, weil ich zwischen Schule und Studium gearbeitet habe?
Weil ich den Geiern nach ihrer 100%-Erhöhung nun kündigen will - ZWEITE FRAGE: kann ich unter Haftpflichtversicherern einfach so umherspringen?
Danke für Eure Mühen!
hallo Ché,
nur zum Letzten: wenn du damit meinst, dass Du nach der Kündigungsfrist wechseln darfst: klar!
Bei Dir ist die situation so, dass Du vor der Erhöhung auf den Volltarif kündigen kannst.
Doch zuvor erkundige Dich bei der Versicherung Deiner neuen Wahl, ob die leistungen ok sind.
Lies dazu etwas weiter unten, was alles drin sein sollte.
Evtl. ist Deine jetzige gar nicht so teuer!
Noch besser: such Dir einen Makler und lass Dich beraten. Dann hast Du damit gar nichts zu tun.
Grüße
Raimund
Danke für die prompte Antwort.
Wegen der Kündigungs-Geschichte: jetzt kam ja schon die neue Rechnung. Und ich hätte ja was von der Erhähung wissen sollen, weil’s so im Vertrag stand.
Meinst Du, ich kann trotzdem kündigen, obwohl es ja keine „spontane“ Preistreiberei war?
Danke.
Hallo,
Beitragserhöhungen sind keine „Preistreiberei“! Bitte überprüft einmal Eure Einstellungen. Hier geht es um Anpassungen aus der Inflation!
Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast Du meines Erachtens nicht. Lass Dir einmal einen vernünftigen Vorschlag für eine private Haftpflichtversicherung machen. Z.B. von einem Versicherungsmakler um die Ecke oder einem der anwesenden Experten. Kündigen kannst Du ordentlich mit drei Monaten Frist zum Vertragsende (nächstes Jahr falls Du nicht einen 5 Jahresvertrag gemacht hast).
Single Haftpflicht auf höherem Niveau liegt bei ca. 53,40 Euro ohne Selbstbeteiligung, mit 3 Millionen Deckungssumme und Forderungsausfall!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Grüß dich,
mal kurz meine Meinung zu diesem Thema (als Gesprächsgrundlage für evtl. weitere postings)…
Du bist bis zum Abschluss deiner 1. Ausbildung über deine Eltern privat haftpflichtversichert… Und zwar je nach Gesellschaft und Tarif (deiner Eltern) auch im Übergang von Schule, Zivi zum Studium (selbst wenn du in der Zwischenzeit als Aushilfe arbeitest) bis zu einer Wartezeit von 2 Jahren…
Das gilt für unverheiratete, volljährige Kinder. Also u. U. auch Versicherungsschutz über die Eltern, die in Berlin wohnen und deren Kinder in Hamburg wohnen…
Also: Erst mal beim Versicherer der Eltern checken… Und evtl. Geld sparen.
Viel Erfolg beim Studium wünscht
Matthias
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hallo Thorulf,
m.W. darf er in diesem Fall kündigen.
Gründe:
1.Wechsel vom "Kinder"Tarif zum Erwachsenentarif
2. dadurch bedingter Beitrag Beitragsanpassung (nicht infationsbedingt)
3. er hat den Vertrag nicht abgeschlossren, sondern seine Eltern (ok, nicht unbedingt das entscheidende). Jetzt soll er ihn selbst übernehmen. Dagegen kann er sich m.W. wehren.
Ich habe mal nachgesehen: die HP Darmstadt (wohl eine der besten) kostet (5 Mio, Single, 5 Tsd. Vermögensschäden, Ausfalldeckung, 150 € SB) gerade mal um die 45 Euro (genauer Beitrag ist hier mit Recht nicht erlaubt)
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
hallo Thorulf,
m.W. darf er in diesem Fall kündigen.
Nein!
Gründe:
1.Wechsel vom "Kinder"Tarif zum Erwachsenentarif
Bei PH gibt es keinen Kinderbeitrag, das war ein Programm Junge Leute oder sowas!
- dadurch bedingter Beitrag Beitragsanpassung (nicht
infationsbedingt)
Keine BAP, sondern eine von vornherein vereinbarte Umstellung zur Vollendung des 25 (?) LJ!
- er hat den Vertrag nicht abgeschlossren, sondern seine
Eltern (ok, nicht unbedingt das entscheidende). Jetzt soll er
ihn selbst übernehmen. Dagegen kann er sich m.W. wehren.
Ich kann nicht erkennen, dass seine Eltern den Vertrag für ihn abgeschlossen haben. Er hat zu Beginn seiner Tätigkeit im öffentl. Dienst den Vertrag abgeschlossen.
Ich habe mal nachgesehen: die HP Darmstadt (wohl eine der
besten) kostet (5 Mio, Single, 5 Tsd. Vermögensschäden,
Ausfalldeckung, 150 € SB) gerade mal um die 45 Euro (genauer
Beitrag ist hier mit Recht nicht erlaubt)
Grüße
Raimund
Hallo Raimund, lass die SB weg (finde ich etwas heftig), reduziere auf 3 Millionen und Du kommst auf den von mir genannten Beitrag. 15 Jahre Schadenfrei und Dein Modell ist besser!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Matthias,
das sehe ich anders, weil auch die Verpflichtung beim Bund die Mitversicherung dauerhaft beendet.
Du bist bis zum Abschluss deiner 1. Ausbildung über deine
Eltern privat haftpflichtversichert… Und zwar je nach
Gesellschaft und Tarif (deiner Eltern) auch im Übergang von
Schule, Zivi zum Studium (selbst wenn du in der Zwischenzeit
als Aushilfe arbeitest) bis zu einer Wartezeit von 2 Jahren…
Als Aushilfe jobben - o.k., da hast Du recht. Das hört sich aber etwas anders an. So einfach „jobbe“ ich nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst! Wäre aber zu klären!
Das gilt für unverheiratete, volljährige Kinder. Also u. U.
auch Versicherungsschutz über die Eltern, die in Berlin wohnen
und deren Kinder in Hamburg wohnen…
Und oft auch nur bis zum Vollendeten 25 Lebensjahr!!!
Also: Erst mal beim Versicherer der Eltern checken… Und
evtl. Geld sparen.
Richtig, das aber bitte schriftlich mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung - am besten mit Lebenslauf, damit es keine „Mißverständnisse“ gibt!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Matthias,
vorausgesetzt, die Anstellung im öffentlichen Dienst war keine Ausbildung, dann könnte deine Ausführung richtig sein. War sie es, ist mit Ende der Ausbildung das Studium eine zweite Ausbildung.
Gruß
Marco