Haftpflicht

Hallo,

ich habe neulich eine DVD bei der Videothek ausgeliehen. Beim Herausnehmen ging sie kaputt, Schaden 50 EUR.
Kann ich das meiner Haftpflicht melden?
Oder übernimmt sie den Fall nicht, weil ich die DVD ja ganz offiziell geliehen habe? „Hätte ich die mir nicht ausgeliehene DVD meiner Nachbarin kaputtmachen müssen“?

Dankeschön!

Hallo Sandra,

wenn ich mich recht erinnere, sind geliehene Sachen ausdrücklich ausgenommen (schau mal in die Police).

Grüße
Gordie

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Hallo,

wenn ich mich recht erinnere, sind geliehene Sachen
ausdrücklich ausgenommen (schau mal in die Police).

da wär ich mir nicht so sicher…sie hat die DVD im Prinzip gemietet…nicht geliehen. Mit leihen ist wohl eher (kostenloses)„ausborgen“ von Privatpersonen gemeint.
Im Normalfall sind aber die Videotheken gegen solche Schäden versichert, auch wenn teilw. Videotheken einem teure Extraversicherungen anbieten.
Es sei denn Dir wäre Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit nachzuweisen…wie ist das denn passiert?
Mir ist mal ein Band im Video gerissen, dafür musste ich der Videothek gar nichts zahlen.

Gruß
Maja

Hallo Maja,

genau genommen heißt es: gemietet, geliehen und geborgt besteht kein Versicherungsschutz.

Deswegen denke ich dennoch, dass einfache Beschädigungen durch den Mietvertrag abgegolten sein sollten.
Einfach prüfen.

Gruß
Marco