Haftpflicht als Wanderführer / Guide?

Hallo :smile:
die große Suchmaschine wurde bereits bemüht, aber zufriedenstellende Antworten nicht gefunden. Vielleicht weiß ein/e nette/r Leser/in etwas.
Selbständigkeit mit Gewerbeschein ist bereits vorhanden. Als zweites Standbein sollen in der Saison Themenwanderungen durchgeführt werden.
Wie sieht es mit der Haftpflicht dafür aus? Zwar werden ausnahmslos ausgewiesene Wanderwege genutzt, doch man weiß nie, an was für Kunden man gerät. Es steht die Befürchtung im Raum, dass ein Hinweis „Teilnahme auf eigene Gefahr“ schlimmstenfalls vor Gericht keinen Bestand hat.
Da es sich nur um ca. 25 geplante Termine im Jahr handelt, ist ein Anschluss an einen Verein/Verband nicht gewünscht (Mitgliedsbeiträge von mehreren Hundert EUR, Preisgestaltungsreglement usw.).
Weiß jemand, wo es konkrete Infos gibt oder ist jemand selbst als Wanderführer/Guide tätig und kann aus dem Nähkästchen plaudern?
Vielen Dank.

Hallo,

wenn schon eine selbständige Tätigkeit besteht und es dafür schon eine Betriebshaftpflicht gibt würde ich mal mit dem Mann meines Vertrauens reden und das " Nebengewerbe " einschließen lassen.

Das muss noch nicht mal mehr kosten, i.d.R wird der Beitrag nach dem höchsten Risiko berechnet.

Grüße

zahao