Haftpflicht - Ausfalldeckung

Hallo zusammen,
ich wollte mal wissen wie das mit der ForderungsAD in der privaten Haftpflicht aussieht.

Ist sie so zu verstehen, dass der Verursacher des Schadens fiktiv bei meiner Versicherung versichert ist und grundsätzlich nach dessen Bedingungen (aber evtl. mit SB usw.) leistet?
Also nicht bei Vorsatz z.B.
wenn mich also jemand zusamenschlagen würde und ich dadurch einen Millionen-Euro-Deal nicht abschließen kann, der Verursacher aber kein Geld hat, würde ich also nichts bekommen?

Wie sieht es bei Schäden an meinem Kfz aus? Normalerweise ist das Auto ja für den Fahrer von Leistungen ausgeschlossen, wie sieht es hier aus wenn jemand Fremdes mein Auto beschädigt (kein Verkehrs-Unfall!)

Was ist schließlich, wenn der Verursacher sagen wir 200.000€ Schaden mir zugefügt hätte, er hat eine PHV, diese hat aber als maximale Summe 100.000€ und den Rest kann er nicht selber zahlen. Übernimmt meine FAD dann den Rest?

Vielmals Danke für Aufklärung! :smile:

Gruß
Granini

Hallo Granini,

Ist sie so zu verstehen, dass der Verursacher des Schadens
fiktiv bei meiner Versicherung versichert ist und
grundsätzlich nach dessen Bedingungen (aber evtl. mit SB usw.)
leistet?

Richtig. Die Versicherung wird quasi auf den Schädiger gespiegelt (mit dieser Formulierung jedenfalls bringen die Versicherer das den ADlern bei).
Stichwort SB: neben einem grundsätzlichen, freiwillig für die Hauptversicherung abzuschließenden SB gibt es bei der Forderungsausfalldeckung meist noch eine Hürde in Form einer Mindestschadensumme, die erreicht sein muss, damit die Versicherung überhaupt greift (z.B. 2.500,- €).

Also nicht bei Vorsatz z.B.
wenn mich also jemand zusamenschlagen würde und ich dadurch
einen Millionen-Euro-Deal nicht abschließen kann, der
Verursacher aber kein Geld hat, würde ich also nichts
bekommen?

Auch richtig - s.o…

Wie sieht es bei Schäden an meinem Kfz aus? Normalerweise ist
das Auto ja für den Fahrer von Leistungen ausgeschlossen, wie
sieht es hier aus wenn jemand Fremdes mein Auto beschädigt
(kein Verkehrs-Unfall!)

Also wenn z.B. ein Anderer mit dem Fahrrad in Deinen PKW donnert? Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht Versicherungsschutz. Ist der Schädiger jedoch FAHRER des PKW, greift die kleine Benzinklausel und aus ist es mit der Deckung.

Was ist schließlich, wenn der Verursacher sagen wir 200.000€
Schaden mir zugefügt hätte, er hat eine PHV, diese hat aber
als maximale Summe 100.000€ und den Rest kann er nicht selber
zahlen. Übernimmt meine FAD dann den Rest?

Soweit mir bekannt (ich habe aber auch nochmal in 2, 3 BB´s reingeschaut), übernimmt die eigene Forderungsausfalldeckung dann genau diesen Rest - wenn die eigene Deckungssumme entsprechend hoch genug ist.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo,

eine weitere Hürde ist meist damit aufgebaut, dass man Ersatz erst erhält, wenn man einen vollstreckbaren Titel gegen den Schädiger (Urteil, Vollstreckungsbescheid) erwirkt hat und auch noch die fruchtlose Vollstreckung nachweisen kann.

Gruß Woko

… und man sollte noch dazusagen, dass, wenn jemand dein Auto beschädigt, und dieser jemand nicht mehr aufzufinden ist, es schlicht Vandalismus ist und den übernimmt dann die Vollkasko. (Aber aufgepasst - hier gibts meist eine Selbstbeteiligung und -hurra- oben drauf auch noch eine Höherstufung…)
Also wird es eine große Rechenaufgabe, SB+Mehrbeitrag oder Schaden selber zahlen…