Haftpflicht - ausgesperrt und Gasherd ist an

Hallo!
Ich würde gerne wissen, wie man sich an die eigene Haftpflicht(VHV) wendet, wenn man den Schlüsseldienst bezahlt haben möchte.

Zur Situation:
Ich habe mich bei einem Freund ausgesperrt. Der Gasherd war am laufen und ich „musste“ den Schlüsselnotdienst holen.
Meine Haftpflicht meint, Schlüsselverlust/Aussperren bezahlt sie nicht.
Wenn aber durch den Herd die Wohnung oder sogar das ganze Haus abfackelt, dann würde sie den Schaden ja tragen, oder etwa nicht?
Also, wenn mans gut meinen würde, hab ich denen viel Kosten erspart.

Die Sachbearbeiterin bei meiner Haftpflicht meinte, ich könne versuchen eine Anfrage zu stellen, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Wie formuliert man eine solche Anfrage höflich und rechtlich korrekt?

Desweiteren:
Der Schlüsseldienst hat mich in die Wohnung reingelassen, ohne dass ich dort wohne und ohne die Einwilligung des Mieters zuholen.
Dann hat er 160 Euro bar/EC verlangt und als ich nicht so viel dabei hatte, wurden es mit der Austellung einer Rechnung 260 Euro.
Ist das i.O.? Scheint mir nach abzocke, aber ich war heilfroh und völlig aus dem Häuschen dass ich wieder in die Wohnung kam und nichts weiter passiert ist.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Hallo,

leider ist es genau so wie Sie schreiben und die Vers. wird auch nicht zahlen.

Was Sie machen können ist der Vers. nochmals zu schreiben und die Schadenschilderung mit dem Gas ein weinig „explosiv“ darstellen und auf eine Kulanzzahlung hoffen!!!

Das die Dienste bei Rechnung erhöhte Kosten abrechnen habe ich schon mehrfach gehört und im TV gesehen… ich würde die Firma anrufen und denen schildern das das wohl ein Fehler sein muss da Sie ja nur lt. Vereinbarung 160€ zahlen sollten!! (oder haben Sie die 260€ unterschrieben??)

Viel Erfolg!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
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Leider stellen Sie mir hier viele rechtliche Fragen, die ich Ihnen leider nicht beantworten kann. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, so würde ich darüber einen Anwalt beauftragen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dann einiges zumindest übernommen würde.

Viele Grüße

F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo!

Erst mal zur Handwerkerrechnung: Die 160 wären vermutlich „schwarz“ gewesen. Stellt der Handwerker aber eine Rechnung mit Rechnungsnummer, dann ist dies nachvollziehbar (auch für den Fiskus) und nun zahlst du ihn normal. Kein guter Handwerker…

So, jetzt zu deinem eigentlichen Problem:
Die VHV hat an sich Recht und gleichzeitig Unrecht.
Du bist Opfer eines Streitpunktes geworden. Zumindest ist mir nicht bekannt ob es hier mittlerweile ein Urteil dazu gibt.
Versichert sind immer nur im Sachschaden die Vernichtung und Beschädigung von Sachen. In deinem Fall: Ist etwas beschädigt worden? Nein, nur das Schloss ist in die Angel gesprungen. Sonst ist alles intakt.
Manche Versicherer, so auch die Versicherung zu der ich „gehöre“, sehen in der Regel ein Beschädigung in diesem Fall. Denn die Sache (=die Tür) ist nicht mehr nutzbar und damit nicht mehr zu gebrauchen.
Jetzt gibts aber auch Versicherer, so wie anscheinend die VHV, die stellen sich auf den Standpunkt, dass keine Sachbeschädigung eingetreten ist. Naja, bei der Prämie ist eben auch nicht viel drin…
Von denen habe ich schon so manche Hämmer gelesen.
Ach ja: Mit dem Schlüsselverlust-Risiko (extra abschließbar) hat dieses nicht wirklich etwas zu tun.

Zu deiner Formulierung: Bitte die VHV eben darum, dass sie dir den Schaden ersetzen. Nett und freundlich. Biete auch einen Vergleich über 150 Euro an. Kleiner Tipp. Bis dahin dürfen bei den meisten Versicherern ohne größere Prüfungen Zahlungen erfolgen. Das hängt aber von deiner Schadenquote (sogenannte Renta) ab.

Ansonsten kann ich dir nur etwas sagen: Ich bin ja eigentlich niemand, der über die Mitbewerber redet. Und ich vertrete auch die klare Meinung, dass wir alle keine Wunder vollbringen können und werden. Aber von der VHV habe ich schon so manche Hämmer gelesen. Nach dem Schaden würde ich, wenn das Ergebnis spruchreif ist, ehrlich gesagt kündigen (Sonderkündigungsrecht). Aber das ist deine Entscheidung.

Viel Erfolg!

Über den Ausgang kannst du mich gerne informieren! Würde mich freuen.

guten tag,
die antworten auf die „wucherpreise“ sind am sichersten von der verbraucherzentrale zu erhalten.
ein aufschlag von 50% bei rechnungsausstellung grenzt an betrug.
wenn in der eigenen haftpflichtversicherung das risiko „schluesselverlust“ versichert ist, werden sogar schlossaenderungskosten bezahlt.
im falle des schluesseldiensteinschaltens liegt kein „echter schaden“ im sinne der versicherungsbedingungen vor - Sie haben ja nichts beschaedigt, keine sache und keine person, von daher ist eine erstattung normalerweise nicht moeglich.
den antrag auf „kulanzzahlung“ kann mit dem hinweis auf „schadenminderungskosten“ gestellt werden. „durch das schnelle eingreifen des schluesselnotdienstes konnte ein sachschaden verhindert werden“.
viel erfolg

Hallo!

Ich würde gerne wissen, wie man sich an die eigene
Haftpflicht(VHV) wendet, wenn man den Schlüsseldienst bezahlt
haben möchte.

Zur Situation:
Ich habe mich bei einem Freund ausgesperrt. Der Gasherd war am
laufen und ich „musste“ den Schlüsselnotdienst holen.
Meine Haftpflicht meint, Schlüsselverlust/Aussperren bezahlt
sie nicht.
Wenn aber durch den Herd die Wohnung oder sogar das ganze Haus
abfackelt, dann würde sie den Schaden ja tragen, oder etwa
nicht?
Also, wenn mans gut meinen würde, hab ich denen viel Kosten
erspart.

Die Sachbearbeiterin bei meiner Haftpflicht meinte, ich könne
versuchen eine Anfrage zu stellen, um die Kosten erstattet zu
bekommen.
Wie formuliert man eine solche Anfrage höflich und rechtlich
korrekt?

Desweiteren:
Der Schlüsseldienst hat mich in die Wohnung reingelassen, ohne
dass ich dort wohne und ohne die Einwilligung des Mieters
zuholen.
Dann hat er 160 Euro bar/EC verlangt und als ich nicht so viel
dabei hatte, wurden es mit der Austellung einer Rechnung 260
Euro.
Ist das i.O.? Scheint mir nach abzocke, aber ich war heilfroh
und völlig aus dem Häuschen dass ich wieder in die Wohnung kam
und nichts weiter passiert ist.

Vielen Dank schonmal für die Antworten!