Hallo liebe Experten,
was verlangt eigentlich die Sorgfaltspflicht eines Grundstückseigentümers hinsichtlich Baumbestandes?
Wenn nun ein Baum umstürzt, wann zahlt die Versicherung? Zuerst wird von der Versicherung nach einer Baumerkrankung gefragt aber wie kann ich als Laie feststellen ob ein Baum krank ist?
Muss eine „Baumschau“ durchgeführt werden? Von wem und wie oft?
Ich danke Euch schon jetzt für die Mühe.
Gruß
joy
Guten Tag joy,
Ihr Anliegen hat nur indirekt etwas mit dem Bereich Versicherung zu tun. Die Ergründung und Differenzierung der Sorgfaltspflicht ist eher dem Rechtsbereich zuzuordnen. Die Rechtsprechung sagt ungefähr:
Wer seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt, kann schuldig handeln -
etwa durch Unterlassung. Genau da liegt der Hase im Pfeffer.
Ein Anhaltspunkt kann die Frage sein, ob ein Baum v o r seinem
Versagen äußerlich sichtbare und für einen Laien als solche erkennbare
Zeichen aufweist, die ein Versagen wahrscheinlich machen. Solche
Zeichen sind etwa: Schiefstand, Trockenäste, Kronenbruch, Beulen und
Verletzungen im Stamm - und Wurzelbereich etc.
Der Streit mit Versicherungen erstreckt sich regelmäßig auf die Frage,
ob behauptete Mängel tatsächlich vorhanden waren und ob der Verantwortliche diese erkennen konnte, auch wenn er sie nicht erkannt hat. Hier grundsätzliche Verhaltensweisen mit Blick auf Versicherungsschutz abzuleiten, ist müßig. Denn es gibt zwar solche Anleitungen (VTA), sie ersetzen aber keinen Prozess, wenn nur zwei genügend große Streithansel zusammenkommen und die Streitsumme genügend groß ist. Dann kommt die große Stunden der Fachleute.Letztlich leben ganze Hundertschaften von Anwälten,
Gutachtern und Amtsrichtern von solchen Puzzles. Was bleibt, ist eine Binsenweisheit: Wer alles immer richtig macht, steht nicht so ganz schlecht da.
Gruß
Günther
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Hallo Günther,
besten Dank.
Hier scheint es aber schon öfter Probleme mit den Versicherungen zu geben, oder? Es ist halt -wie immer- schwierig herauszufinden zu was man alles verpflichtet ist, wenn es keine genauen Regelungen dazu gibt.
Ich denke hilfreich könnte wohl auch sein, Rechnungen über entsprechende Gartenpflege vorlegen zu können…
Danke und Gruß
joy
Es ist halt -wie immer-
schwierig herauszufinden zu was man alles verpflichtet ist,
wenn es keine genauen Regelungen dazu gibt.
Ich denke hilfreich könnte wohl auch sein, Rechnungen über
entsprechende Gartenpflege vorlegen zu können…
Hallo Joy,
Günther hat schon richtig geschrieben „äußerlich sichtbare und für einen Laien als solche erkennbare Zeichen“.
Wenn du 2-mal im Jahr deine Bäume (belaubt und unbelaubt) etwas genauer betrachtest, und die Runde ggf. mit einem Zeugen machst, stehst du schon ganz gut da.
Erst wenn dir erhebliche Schäden auffallen und du dir nicht sicher bist, ob die zu einer Gefährdung führen können, brauchst du fachliche Hilfe. Dann reicht aber keine Rechnung von einem Gärtner, der bei dir die Rosen verschnitten hat. Dann brauchst du jemand, der auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Schadensbegutachtungen an Bäumen hat.
Grüße
Ulf