Moin,
wäre es ein hypothetischer Fall, würde ich vermuten das es sich nicht um einen Brandfleck handelt sondern um einen Sengschaden. Diese werden nicht von allen Hausratvers. übernommen.
Haftpflicht sehe ich in diesem Fall nicht, da die eigene nicht zahlt und als Schadensverursacher nur angenommen werden kann, dass es der Freund war.
sondern um einen Sengschaden. Diese werden nicht von allen :Hausratvers. übernommen.
Das ist ja auch garnicht die Frage… es geht darum ob der Freund haftpflichtig gemacht werden kann.
Haftpflicht sehe ich in diesem Fall nicht, da die eigene :nichtzahlt und als Schadensverursacher nur angenommen :werden kann, dass es der Freund war.
Und wieso soll die Haftpflicht des Freundes dann nicht zahlen? Ruf dir mal die entsprechenden Paragraphen im BGB auf, da geht schon daraus hervor, dass der Freund bzw. dessen PHV haftbar sind (Fahrlässigkeit, Unaufmerksamkeit, Schaden einem anderen zugefügt,…).
An den Fragesteller: Die Versicherung wird in keinem Fall den Neuwert der Schuhe bezahlen, da die Haftpficht eine Zeitwertversicherung ist. Also kommt es darauf an, wie alt die Schuhe waren und wie deren Zustand war.