Haftpflicht bei Fahrzeugverkauf

hallo,

ich wollt mal fragen wie sich das verhält, wenn ich mein Auto privat verkaufe und der Bursche 30 min später einen Unfall baut. Haftet meine versicherung und wenn ja - werd ich dann zur Kasse gebeten, weil das Fahrzeug noch auf meinen Namen versichert ist?

vielen Dank schon mal…
Andre

privat verkaufe und der Bursche 30 min später einen Unfall
baut. Haftet meine versicherung

Ich bin der meinung ja. Ein anderer Teilnehmer dieses Forums, dem man durchaus Sachkunde unterstellen kann, war bei einer früheren Diskussion anderer Meinung.

und wenn ja - werd ich dann zur Kasse gebeten,

Wenn Deine Versicherung einen Schaden regulieren muß, wirst Du im nächsten jahr hochgestuft.

Sicherheitshalber Fahrzeug nur ohne Nummernschilder übergeben.

Hallo,

privat verkaufe und der Bursche 30 min später einen Unfall
baut. Haftet meine versicherung

Ich bin der meinung ja. Ein anderer Teilnehmer dieses Forums,
dem man durchaus Sachkunde unterstellen kann, war bei einer
früheren Diskussion anderer Meinung.

Das ist schon richtig, dein Versicherer muß für den Schaden aufkommen!

und wenn ja - werd ich dann zur Kasse gebeten,

Wenn Deine Versicherung einen Schaden regulieren muß, wirst Du
im nächsten jahr hochgestuft.

Nein! Wichtig ist, im Kaufvertrag den genauen Übergabezeitpunkt fest zu halten. Dein Versicherer wird in der Folge einen Vertrag auf den Käufer dokumentieren und diesen Vertrag mit dem Schaden belasten (ich gehe hier jetzt mal von einem „normalen“ Verkauf aus, also z.B. kein Verkauft ins Ausland)

Sicherheitshalber Fahrzeug nur ohne Nummernschilder übergeben.

Was soll das Nutzen? Selbst ohne Schilder ist das Auto noch versichert! Abmelden bei der Zulassungsstelle, das ist die sicherste Methode, aber doch eher unüblich!
Schönes Wochenende
Michael

Was soll das Nutzen? Selbst ohne Schilder ist das Auto noch
versichert! Abmelden bei der Zulassungsstelle,

Das hatte ich mit „ohne Schilder“ gemeint.

Hallo Michael,

Abmelden bei der Zulassungsstelle, das ist die
sicherste Methode, aber doch eher unüblich!

Warum sollte das „eher unüblich“ sein? Im Gegenteil: bei Privatverkäufen ist das eigentlich die Regel (oder sollte es zumindest sein).
Ich selbst würde NIE NIE NIE ein angemeldetes Auto verkaufen!

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

das kann ich aus meiner Erfahrung in keinster Weise bestätigen, ich würde sagen, dass meine VN zu 90% ihr Fzg. zugelassen verkaufen.

Schönes Wochenende und Grüße
Michael

Hallo Michael,

das kann ich aus meiner Erfahrung in keinster Weise
bestätigen, ich würde sagen, dass meine VN zu 90% ihr Fzg.
zugelassen verkaufen.

Na, denen wünsche ich viel Glück!
Was, wenn der Käufer nicht ummeldet?

Grüße von
Tinchen

Was, wenn der Käufer nicht ummeldet?

Hi,

dann zahlt der „bisherige“ KH-Versicherer.

Das muss er aber übrigens auch, wenn der Käufer ohne Nummernschild losfährt.

Grüße, M

Hallo,

die Haftpflichtdeckung geht auf den Erwerber über.

Versicherer und Erwerber können den Vertrag kündigen, wobei die Vorlage einer neuen VB durch den Erwerber einer Kündigung gleichsteht.

Da Du als Verkäufer zusammen mit dem Erwerber für die Prämie haftest („Dein“ Prämienguthaben also theoretisch dem Erwerber zur Verfügung steht), solltest Du das Fz abmelden oder - meine Empfehlung - eine Kündigungserklärung des Erwerbers in den Kaufvertrag aufnehmen.

Grüße, M