Haftpflicht bei Hundesitting

Hallo, ich soll im nächsten Jahr zwei Labrator Retriever für 4 Wochen im Hundezuhause versorgen. Ich wohne auch dort. Die Hündin ist brav und gehorsam, der Rüde hingegen hat schon einigen Ärger gemacht.
Wie sieht es für mich rechtlich aus, wenn der Hund mir oder anderen Schaden zufügt. Es besteht eine Hundehaftpflicht.
Wer kann mir raten?

Moinsen,

Es besteht eine Hundehaftpflicht

Frage beantwortet?

Falls keine bestehen würde, gibt es Klauseln in der Privathaftpflichversicherung (muß Hüter natürlich auch haben!), dass hüten fremder Kinder Hunde, wenn nicht „gewerbsmäßig betrieben“, mitversichert ist!

VG René

hallo,

nicht jede tierhalterhaftpflicht übernimmt auch schäden, die entstehen, wenn ein hundesitter auf den hund aufpaßt bzw. ihn in seiner obhut hat (also der sitter den hund… :wink:
wenn derlei mitversichert iust, steht das in den versicherungsbedingungen der tierhalterhaftpflicht (und noch einiges mehr, so z.b. unter welchen bedingungen der hundesitter „versichert“ ist).

für die privathaftpflicht gilt im übrigen gleiches.

saludos, borito

Hallo,
ich habe auch ab und an mal einen Hund zur Pflege bei mir. Ich frage vorher immer den Halter was genau in der Hundehaftpflichtversicherung steht. Wenn die gar keine haben, nehm ich den Hund auch nicht. Oder wenn es keine Klausel gibt in der steht das ein dritter, also du, mitversichert ist. Lass es dir am besten zeigen und mach dir eine Kopie. Dann bist du auf der sicheren Seite. Wenn das nicht gegeben ist, nimm diese Hunde lieber nicht. Denn du bist in dieser Zeit der Halter und somit für alles verantwortlich was die beiden machen. Es ist sicherlich schwer, wenn man die Tiere mag, aber bedenke mal was passiert wenn dir einer von denen auf die Straße läuft und es gibt einen Unfall. Dann musst du allein für den Schaden aufkommen. Ich drück dir die Daumen.
Lieben Gruß, Steffi

Hallo Steffi,

Vorsicht bitte!!!

Wenn die gar keine haben, nehm ich den Hund auch nicht. Oder wenn es keine Klausel gibt in der steht das ein dritter, also du, mitversichert ist.

Dritte sind nur dann mitversichert, wenn sie es nicht gewerbsmäßig machen. Dies bedeutet bei manchen Gesellschaften, hast Du Geld fürs hüten erhalten, ist es ein Gewerbe und DU bist nicht abgesichert!
Rechtlich gesehen ist es zwar nicht so, aber manche Gesellschaften haben halt nen Knall!

Und ne kleine Anmerkung:

Denn du bist in dieser Zeit der Halter

Nicht ganz! Es ist wie beim Auto. Wenn Du es Dir leihst, bist Du nicht automatisch der Halter! :wink:

und somit für alles verantwortlich was die beiden machen.

Und dies stimmt, denn es ist auch wie beim Auto. Wer fährt, trägt die Verantwortung!

VG René

1 Like

Hallo meime drei „Ratgeber“
ich werde also darauf bestehen, daß der Passus für dritte festgelegt ist.Trotzdem ist mir ein bischen mulmig, da der Rüde eine schlecht übersehbare Willensstärke hat. Da es die Hunde von meinem Sohn sind und sie 4 Wochen in Australien sind, kann ich den Wunsch kaum abschlagen.
Ich werde also alle erfrderlichen Schutzmassnahmen einfordern.
Vielen Dank für Eure Tipps.
Tantewanne

Hallo,

Trotzdem ist mir ein bischen mulmig, da der Rüde eine schlecht übersehbare Willensstärke hat.

Geniese diese Zeit. Die Hunde haben viel zu erzählen. Höre ihnen zu!:wink:

Hunde brauchen Sicherheit. Gibst Du sie ihnen nicht, übernehmen sie diese Position. Sind die Hunde allerdings dabei unsicher, gibt´s Konflikte.

Daher sei SICHER in dem was Du möchtest, gegenüber den Hunden. Du führst das Rudel. Nicht der Rüde!
Sei konsequent und bestimmend und er wird sich gerne fügen!:wink:
Wird aber ne Zeit dauern (Dein Sohn hat es über Jahre hinweg „versaut“, da geht es nicht von einen auf den anderen Tag weg!)

Und bei Fragen…gibt es ja dieses Forum noch! :wink:

VG René