Haftpflicht bei Nachbarschaftsschäden

Hallo,
wir mussten bei drei Bäumen an Nachbars Grundstück die Spitze kappen. Bei einem Baum fiel die Spitze auf Nachbars Garage und beschädigte sie. Kommt die private Haftpflichtversicherung auf?

Danke erst mal. Grüsse

Hallo,
sorry sieht schlecht aus. Das fällt unter nachbarschaftlicher Hilfeleistung. Vereinfacht gesagt: Du handelst im Interesse des Nachbarn. Schäden sind damit wie Eigenschäden zu betrachten. Diese sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Gruß
Andreas

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Nicht so schnell Andreas,

die Frage lautet Wer hat an Wessen Bäumen gearbeitet.

In der privaten Haftpflicht ist i.d.R. die Haus- und Grundstückhaftpflicht eines Einfamilienhauses mitversichert.

Bei einem Zweifamiliehaus und Familienangehörigen bekommt man das auch hin.

Unter dem Gesichtspunkt könnte Versicherungsschutz bestehen.

Viele Grüße
Thorulf Müller

Hallo,

kann meinem Vorschreiber nicht zustimmen, du schreibst an der Nachbarsgrenze, also sind es deine Bäume und wenn du den eigenen Baum gefällt hast und er beschädigt die Nachbarsgarage ist es sehr wohl versichert.
über die Private Haftpflicht.
Gruß Anno

wir mussten bei drei Bäumen an Nachbars Grundstück die Spitze
kappen. Bei einem Baum fiel die Spitze auf Nachbars Garage und
beschädigte sie. Kommt die private Haftpflichtversicherung
auf?

Danke erst mal. Grüsse

Hallo,

an alle erst einmal herzlichen Dank für die Antworten. Ja die Bäume gehören uns und wir haben den Schaden an der Garage unseres Nachbarn angerichtet. Werde diesen Schaden morgen meinem Vertreter melden und ich denke auch, dass die private Haftpflicht dafür bezahlt. Zahle ja auch schon viele Jahre ein und ich denke, das ist ein klassischer Haftungsschaden.

Haltet mir die Daumen
Grüsse

Hallo,
hatte es so verstanden, dass es Nachbar´s Bäume sind und Nachbar´s Garage… Seine Bäume und Nachbar´s Garage ergibt Versicherungsschutz aus der PHV.
Andreas

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off topic:

Man hört es immer so oft: „Ich zahle ja schon so lange ein“, „Ich bin schon so lange Kunde bei Ihnen“, etc. „… da können Sie doch auch mal zahlen“ und so weiter… Das ändert aber nichts an der Tatsache dass wenn kein Versicherungsschutz besteht der Versicherer auch nicht zahlen muss. Da spielt die länge der Beitragszahlungsdauer überhaupt keine Rolle…

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off topic:

Man hört es immer so oft: „Ich zahle ja schon so lange ein“,
„Ich bin schon so lange Kunde bei Ihnen“, etc. „… da können
Sie doch auch mal zahlen“ und so weiter… Das ändert aber
nichts an der Tatsache dass wenn kein Versicherungsschutz
besteht der Versicherer auch nicht zahlen muss. Da spielt die
länge der Beitragszahlungsdauer überhaupt keine Rolle…

Hallo off topic,
wenn Sie genau gelesen hätten, wäre es klarer. Ich schrieb, daß dies wohl ein klassischer Haftpflichtschaden sei. Dass ich schon lange einzahle, ist selbstverständlich nicht die Grundlage meiner Forderung. Ich habe es nur mal so am Rande erwähnt um zu zeigen, dass sich eine Haftpflichtversicherung lohnt. Selbstverständlich werde ich nichts fordern, was mir nicht von Gesetz wegen und zusteht. Der Vorgang ist ja auch genau nachvollziehbar und beweisbar. Ich könnte auf den Schaden gut verzichten, da es mir zusätzlich auch noch sehr peinlich meinem Nachbarn gegenüber ist, wenn ich sein Dach zerbeult habe. Dient nicht gerade einer guten Nachbarschaft, aber ich konnte ihn beruhigen. Ich habe jetzt auch schon eine Zusage meiner Versicherung. Es läuft also.
Grüsse an alle