Habe folgendes Problem:
Zu einer Veranstaltung unserer Schule wurde außerhalb des Veranstaltungsgebäudes auf nicht zugehörigem Parkplatz ein PKW beschädigt. Es erfolgte weder eine polizeiliche Aufnahme, noch wurde ein Gutachten erstellt. Haben wir als Veranstalter, und obwohl der Wagenbesitzer nicht einmal Besucher unserer Veranstaltung war, den Schaden zu zahlen bzw welche Schritte sollten stattdessen eingeleitet werden?
Antworten würden uns wirklich helfen. Vielen Dank schon einmal im Vorraus
Hallo,
wenn Autos beschädigt werden muss es ja nichtr mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Wäre aber auch egal - außer eine Bühne würde umfallen und genau aufs Auto fallen!!!
Hat der Geschädigte denn eine Forderung gestellt?
Oder wie genau verhält sich der Sachverhalt…??
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Öffnungszeiten nach Vereinbarung
In der Regel nicht. Sie haben ja nicht ihre
Verkehrssicherungspflicht verletzt oder eine andere
Pflicht missachtet. Jeder der ein Auto besitzt weiß,
dass es leider Menschen gibt, die Schäden vorsätzlich
verursachen oder Fahrerflucht begehen. Wer dieses
Risiko nicht eingehen möchte, der darf folgerichtig
kein Fahrzeug besitzen oder eben eine
Vollkaskoversicherung abschließen.
Bitte melden Sie es Ihrer
Veranstaltungshaftpflichtversicherung oder der Schule,
wenn diese der Träger der Veranstaltung war. Diese
werden die Ansprüche prüfen und ggf. diese dann für Sie
abwehren.
Haben Sie keine Versicherung und die Schule war nicht
der Träger, dann wissen Sie nun an was Sie das nächste
Mal denken sollten. In der Regel ist Sie aber der
richtige Ansprechpartner und Sie sollten die Ansprüche
an die Schule weiter leiten.
Leisten Sie auf jeden Fall erst mal nicht, auch nicht
in Teilen, bevor Sie darüber nicht mit Ihrer
Versicherung, und wenn keine besteht, mit einem
Rechtsanwalt gesprochen haben.
Die Haftung von Ihrer Seite aus ist mehr als fraglich.
Gruß
Habe folgendes Problem:
Zu einer Veranstaltung unserer Schule wurde außerhalb
des
Veranstaltungsgebäudes auf nicht zugehörigem Parkplatz
ein PKW
beschädigt. Es erfolgte weder eine polizeiliche
Aufnahme, noch
wurde ein Gutachten erstellt. Haben wir als
Veranstalter, und
obwohl der Wagenbesitzer nicht einmal Besucher unserer
Veranstaltung war, den Schaden zu zahlen bzw welche
Schritte
sollten stattdessen eingeleitet werden?
Antworten würden uns wirklich helfen. Vielen Dank
schon einmal
im Vorraus
Hallo,
also ich denke nicht, dass Sie als Verantalter zu zahlen haben, worin sollte Ihr Verschulden liegen? Der Eigentümer des PKW wird wohl auf seinen Kosten sitzen bleiben oder seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen müssen.
Ich hoffe, es hat geholfen und die Sorgen etwas genommen.
Gruß Angelika
Nein,
der geshädigte müsste ja angeben können, wer sein Fahrzeug beschädigt hat. Dann müsste der Schädiger für die Kosten haften. Sind an Sie als Veranstalter irgendwelche Forderungen gestellt worden?
Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Mail: [email protected]
Web: www.hollmann-raabe.eu
hallo erst einmal , ist es so das keiner weiß wer den wagen beschädigt hat? kam der fahrer zu ihnen und meint ihr müsst den schaden bezahlen? Also nach meinem wissen, er hat nicht auf dem gelände geparkt also seid ihr aus dem schneider. also erst einmal ruhig bleiben ich habe so etwas schon mal gehabt denn ihr könnt ja nichts dafür . wäre ja schön dann parke ich in bayern und wenn in dortmund eine veranstalltung ist mache ich die dafür haftbar.
ok bis dann