Haftpflicht bei verlust des rucksacks

Ich habe eine Frage.
Wer hätts auf dieser Seite vermutet.

Ich erkläre euch mal die Situation.

Letzte woche war ich auf einem Konzert in einer fremden Stadt.
Nach dem Konzert trat ich gegen 23:17 die Heimreise mit dem RegionalExpress an.
Alles wichtige was ich bei mir trug war im Rucksack.
Heisst: Spiegelreflexkamera, Handy, Portmonnaie, iPod.
Und alles war von nicht geringem Wert.
Kamera 600€
Handy 50€
Portmonnaie mit Karten ca. 50-60€
ipod 120€
Rucksack 80€ und niegelnagelneu.

Den Rucksack hatte ich auf dem Sitzplatz neben mir abgelegt.
Da ich auch ein bisschen was getrunken hatte schlief ich in der leeren Bahn auf der 2 stündigen Fahrt ein.
Als ich wieder aufwachte war mein Rucksack samt Wertgegenständen verschwunden!

Jetzt meine Frage:
Zahlt die Haftpflicht in einem solchen Fall?

Hallo,

Als ich wieder aufwachte war mein Rucksack samt
Wertgegenständen verschwunden!

mir ist nicht klar, warum du da mich fragst.

Zahlt die Haftpflicht in einem solchen Fall?

Die Wikipedia zu Haftpflicht: „Haftpflicht ist die Pflicht, einen anderen, dem durch eigenes Verhalten oder Unterlassen ein Schaden entstanden ist, durch Schadenersatz zu entschädigen.“


Schöne Grüße
PHvL

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Nein. Das hat zwei Gründe.

  1. Das waren deine eigenen Sachen. Oder geliehene
    Sachen. Eigene Sachen können nie versichert sein, denn
    du kannst nicht gegen dich selbst gesetzliche
    Haftpflichtansprüche stellen. Geliehene Sachen sind in
    der Regel auch ausgeschlossen.

  2. Abhandenkommen. Versichert sind Sachschäden, die die
    Vernichtung oder Beschädigung der Sache zur Folge haben
    (außer Schlüsselverlust). Deine Sachen sind aber weder
    beschädigt, noch sind sie vernichtet. Sie sind jetzt
    eben wo anders. Dies ist immer ausgeschlossen. Denn
    sonst wäre Betrug Tür und Tor geöffnet. Schließlich
    vergesse ich sonst mal angeblich einen 10kg Goldbarren
    im Zug (übertrieben, aber es beschreibt das Prinzip).

Gruß

Ich habe eine Frage.
Wer hätts auf dieser Seite vermutet.

Ich erkläre euch mal die Situation.

Letzte woche war ich auf einem Konzert in einer

fremden Stadt.

Nach dem Konzert trat ich gegen 23:17 die Heimreise

mit dem

RegionalExpress an.
Alles wichtige was ich bei mir trug war im Rucksack.
Heisst: Spiegelreflexkamera, Handy, Portmonnaie, iPod.
Und alles war von nicht geringem Wert.
Kamera 600€
Handy 50€
Portmonnaie mit Karten ca. 50-60€
ipod 120€
Rucksack 80€ und niegelnagelneu.

Den Rucksack hatte ich auf dem Sitzplatz neben mir

abgelegt.

Da ich auch ein bisschen was getrunken hatte schlief

ich in

der leeren Bahn auf der 2 stündigen Fahrt ein.
Als ich wieder aufwachte war mein Rucksack samt
Wertgegenständen verschwunden!

Jetzt meine Frage:
Zahlt die Haftpflicht in einem solchen Fall?

nein…die haftpflichtversicherung und auch eine hausratversicherung kommt fuer diesen schaden nicht auf. vielleicht eine spezielle „handyversicherung“ oder „kameraversicherung“. diese spezialversicherungen zahlen auch bei "einfachem diebstahl.

beste gruesse
rene

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

leider schlechte nachrichten. weder die bahn noch die haftpflicht sind da zur zahlung verpflichtet. anzeige machen wegen diebstahl gegen unbekannt. das ist das einzigste.

da sind sie leider selber für verantwortlich. bei diebstahl immer.

wenn ihnen so jemand das geld aus der hosentasche klaut zahlt das auch niemand.

leider.

also anzeige und mehr geht nicht…

gruß

Hallo,

zuerst einmal eine Frage hast Du Strafanzeige
gegen Unbekannt erstattet ?

Dies solltest Du, auf jeden Fall…auch wenn Du
bisher noch nicht bei der Polzei warst, tun.

Deine Haftpflichtversicherung…kommt für diesen
Verlust nicht auf, aber soweit Du eine Hausratver-
sicherung hast…ist der Schaden unter Umständen
versichert!

Dass heißt, mit anderen Worten…schau bitte insoweit
Du über eine Hausratversicherung verfügst…in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach, was alles
versichert ist.

Solltest Du dort nicht „schlau“ werden so ruf die
Serviceabteilung Deiner Hausratversicherung an
und schildere…den Fall
Sowie der Versicherer Dir erklärt, daß der Dieb-
stahl abgesichert ist…bittest Du um Schaden-
regulierung.

Das war’s schon

Ich drück Dir die Daumen

Gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich vermute eher nicht, weil die Haftpflicht ja für Schäden aufkommt, die Du einem anderen
verursacht hast. In dem geschilderten Fall bist Du ja geschädigt worden. Wenn überhaupt,
wäre die Haftpflicht der Bahn interessant, wobei ich mir denken kann das die so etwas
ausschließen.
Eine Hausrat versichert unter bestimmten Umstände Diebstähle (z.B. Fahrrad),das muss
aber ausdrücklich vereinbart sein. Ich vermute, dass der Diebstahlim Zug auch darüber nicht
versichert ist.

Viel Erfolg trotzdem

MfG

M.Schulz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
ich fürchte, in dem Fall wird die Versicherung mit der Begründung ablehnen, dass Du fahrlässig gehandelt hast. Zahlungsverpflichtet ist die Versicherung nur dann, wenn Du auf die Sachen aufgepasst hättest. Gerade wenn Alkohol mit im Spiel ist, ist eine Kostenübernahme so gut wie ausgeschlossen.

Hallo, ich bin zwar nicht in der Sparte Haftpflicht aber ich bin bereit meinen rechten Arm zu verwetten dass dies kein Haftpflichtfall ist… ich kann mir jetzt auch keine Versicherung vorstellen die so etwas zahlt… viell. die hausrat aber auch eher unwahrscheinlich. tut mir leid was dir da passiert ist und dass du vermutlich auf dem schaden auch noch sitzen bleibeb wirst…

trotzdem viele grüße
Kerstin

Hallo,

tut mir Leid, ich beschäftige mich nur mit Fondsgebundenen Versicherungen und kann hier keine Stellung abgeben.

Gruß
Josch