Haftpflicht, eine Couch ist kaputt

Eine Couch ist kaputt gegangen,
nachdem sich jemand zu heftig draufgesetzt hat
ist eine Brett durchgekracht und hat einen
Teil des Bezugs zerrissen.
Wie wird ein solcher Schaden von der Versicherung behandelt.
Kann ich das reparieren lassen?
Welchen Wert setzt die Versicherung an?
Gibt es einen Zeitwert?

Danke für Infos
Seba

hallo Seba,
die Haftpflicht des Schädigers zahlt die Reparatur.
Bei Neubeschaffung wird meist der Wiederbeschaffungswert bezahlt. Steht in den Versicherungsbedingungen.
Grüße
Raimund

Wonach richtet sich der Wiederbeschaffungswert?
Hallo Raimund,

Danke wiedermal!
Weißt du, wie sich der Wiederbeschaffungswert errechnet?
Und wann dieser statt der Reparatur gezahlt wird?

Gruß
Seba

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo Seba,
Nun, wie das Wort sagt, gleichwertiges produkt zu aktiellem Preis.
Das bedeutet nicht, dass unbedingt mehr bezahlt wir, als das Tuch gekostet hat. Damls hat es evtl. 20 DM gekosten, heute durch Kosteneinsparung, usw. vielleicht nur noch 5 €. Das Sofa bekommst Du bestimmt nicht zum Wiederbeschaffungswert. Das lässt sich reparieren.
Es kann aber auch sein, dass die Versicherung nur dsen Zeitwert bezahlt. Wie gesagt, das steht in den Versicherungsbedingungen.
Zeitwert ist natürlich schlecht: da bekommst Du für so ein Sofa, so es neu beschafft werden muss, nur noch 10 € ersetzt. Doch bei Haftpflicht ist meist Wiederbeschaffeung Grundlage.
Grüße
Raimund

Moin, Raimund!

Es kann aber auch sein, dass die Versicherung nur dsen
Zeitwert bezahlt. Wie gesagt, das steht in den
Versicherungsbedingungen.
Zeitwert ist natürlich schlecht: da bekommst Du für so ein
Sofa, so es neu beschafft werden muss, nur noch 10 € ersetzt.
Doch bei Haftpflicht ist meist Wiederbeschaffeung Grundlage.

Ähhemm, nur mal so kurz am Rande eine eingeworfene Frage: Ist es nicht so, das bei Haftpflicht meist der Zeitwert ersetzt wird? Also jedenfalls leisten die meisten mir bekannten Versicherer entsprechend.
Denn im Schadenfall soll der Geschädigte nicht besser gestellt werden, als vor dem Schaden. Und bei einer Entschädigung des Wiederbeschaffungswertes dürfte die Verbesserung in vielen Fällen deutlich sein.
Dagegen leisten die meisten Hausratversicherungen eben tatsächlich den Wiederbeschaffungswert.

Also, Raimund, nun mußt Du Dich entscheiden: Nimmst Du die Haftpflicht/Zeitwert-Variante oder wie oder was?

Oder blick ich da jetzt was nicht? Auch möglich *g*

Gruß vom

Dicken MD.

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Hi

die Haftpflicht des Schädigers zahlt die Reparatur.
Bei Neubeschaffung wird meist der Wiederbeschaffungswert
bezahlt. Steht in den Versicherungsbedingungen.

Nur so aus Interesse: Ist das wirklich ein Haftplichtfall oder ist es nicht ein Garantiefall? Eine Couch ist schliesslich zum draufsitzen gemacht und sollte auch bei „Schwergewichten“ nicht versagen. Auch „heftiges“ draufsitzen sollte so ein Produkt eigentlich unbeschadet überstehen …

Ciao Rossi

hallo Dicker,
ich weiß nicht, warum ich hier immer die Hausrat mit der Haftpflicht vertausche!!
Natürlich hast Du Recht!
Ich habe mich jetzt gaaaaanz schlau gemacht und bei ein paar Versicherungen angerufen.
Ergebnis: Zeitwert.
Allerding kam dabei heraus, dass das etwas fließend ist: eine Couch, die vor ca. 10 jahren mal 1000,- € gekostet hat, für die würdest Du max. 50 € bekommen. Nun würde hier (weil hochwertig) trotzdem ca. 150 € ersetzt. Genau das gleiche bei Elektronik-Geräten: ein Computer ist nach einem Jahr von 1.000 auf vielleicht 100 € gesunken. Auch hier würde die Versicherung mehr bezahlen: lt. Auskunft wohl etwa 300 €.
Was anderes ist es bei Reparaturen: hier wird der volle Preis bezahlt…auch wenn der einiges über den Zeitwert hinausgeht. allerdings nicht über den Neuwert. Was ja eigentlich auch wieder Blödsinn ist. Da wird so mancher sich sagen: bevor ich nur 200 € bekomme, lass´ ich das Ding für 700 € reparieren. Dann ist es wie neu.
Grüße
Raimund

hallo Rossi,
Da kann nur Seba antworten. Doch könnte ich mir vorstellen, wenn mein Freund sich so richtig in die Couch fallen lässt, bleibt kein Auge mehr trocken. Der dürfte so an die 150 - 180 kg wiegen. Das hält keine Couch aus. Der hat mir mit seinem Gewicht schon so manchen Camping-Stuhl geliefert.

Also wäre das dann Haftpflicht.
Grüße
Raimund

Zeitwert/Wiederbeschaffungswert
Hallo Dicker,

Ähhemm, nur mal so kurz am Rande eine eingeworfene Frage: Ist
es nicht so, das bei Haftpflicht meist der Zeitwert ersetzt
wird? Also jedenfalls leisten die meisten mir bekannten
Versicherer entsprechend.

Also… Zeitwert ist der Wert, der für die beschädigte Sache vor der Beschädigung hätte in einem Verkauf erzielt werden können.
Dies entspricht einem Faktor, der Abnutzung, Alter und Qualität berücksichtigt.

Denn im Schadenfall soll der Geschädigte nicht besser gestellt
werden, als vor dem Schaden. Und bei einer Entschädigung des
Wiederbeschaffungswertes dürfte die Verbesserung in vielen
Fällen deutlich sein.

Doch… es wird allerdings der Wiederbeschaffungswert eines Gegenstandes gleichen Alters, Art und Güte vorausgesetzt.

Dagegen leisten die meisten Hausratversicherungen eben
tatsächlich den Wiederbeschaffungswert.

Nein, die wiederum leisten den Neuwert. :smile:

Gruß
Marco

Hallo,

vor Kurzem habe ich diesen älteren Artikel zum Thema Versicherung (Haftpflicht- Eine Couch ist kaputt) gefunden. Dieser ist absolut falsch und bedarf einer Richtigstellung.

Text und meine Ausführung bzw. Korrektur unterstehend.

Hier haben wir nämlich den klassischen Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens. Dieser ist hier vorliegend und wird leider nicht erkannt.

Richtig ist: Liegen die Reparaturkosten unterhalb des Zeitwertes, werden diese grundsätzlich ersetzt. Wenn aber die Reparaturkosten höher sind als der Zeitwert, so wird auch nur der Zeitwert erstattet. Der Geschädigte darf sich ja nicht bereichern. Wenn man aber in der Praxis der Schadensregulierung wie beim Text in Klammern verfahren würde, dann hätten wir es genau mit einer Bereicherung zu tun.

Meine Ausführung stützt sich auf das BGB Paragraph 249 (1)

Mit freundlichen Grüßen

Tweb Versicherungskaufmann (IHK)

Zitat als solches erkennbar gemacht.
MOD Pierre

Nach ACHTZEHN Jahren? Ernsthaft jetzt? :open_mouth: Such dir mal lieber aktuelle „Fälle“!

1 Like

konkret den Neu-Wiederbeschaffungswert eines in Güte und Beschaffenheit vergleichbaren Artikels zum Zeitpunkt des Schadenseintritts.

abzüglich etwaigen Restwertes. Der bei einem hornalten Sitzmöbel mit Totalschaden NULL sein dürfte, aber wenn wir hier jetzt schon genau sind…

Ist OK, Zeitwert selbstverständlich abzüglich eines evtl. noch vorhandenen Restwertes.

Aber nun belassen wir es mit Thema. Liegt ja auch schon fast 18 Jahre zurück.