Haftpflicht-Fall?

Hallo,
mein Freund und ich standen gestern mit dem Auto meines Freundes in der Tiefgarage. Als ich die Heckklappe vom Auto öffnete, stiess sie oben an so einer komischen Halterung an.
Nun ist da ne Delle in der Heckklappe drin, die Halterung hat nichts.
Okay, war schon ein wenig dusselig von mir, aber das Auto, ein Jeep Cherokee, ist halt schon ein ganzes Stück höher als mein Kleinwagen.

Nun meine Frage:
Ich bin seit knapp 10 Jahren privat haftpflichtversichert. Übernimmt ne „normale“ Haftpflichtversicherung den Schaden?
Macht das Sinn bei kleineren Schäden das zu melden ohne das ich wie bei ner Autohaftpflichtversicherung „hochgestuft“ werde?

Wenn die Versicherung das übernimmt, wie melde ich es ihr. Gibts da Formulare oder schreib ich denen einfach nen Brief??

Gruss

Sina

Hallo Sina !

Ich bin zwar nicht unbedingt das, was man einen Spezialisten im Bereich Haftpflichrecht angeht, habe aber doch mehr als 22 Jahre Berufserfahrung .

Über die Privathaftpflichtversicherung wird hier (es sei denn du hast irgendeine besondere Police, die ich nicht kenne) leider kein Versicherungsschutz geboten.

Zum Einen ist die Benutzung von Kraftfahrzeugen vom Vers.schutz ausgenommen, und zum Anderen fallen geliehene Sachen nicht unter den Vers.schutz.
Sozusagen doppelt nein. - Leider.

Aber, wenn du eine gute Kundin bist, oder einen netten Vertreter hast, kannst du um eine Kulanzzahlung nachsuchen.

Ich hoffe, ich habe dir, trotz der negativen Antwort hiermit helfen können.

Gruß,

Manfred

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Hallo,
danke für die rasche Antwort.
Mein Freund war dabei und ist auch gefahren. Ich war Beifahrer und wollte nur meinen Rucksack aus dem Kofferraum holen. Dabei habe ich die Heckklappe geöffnet und nach oben „schwenken“ lassen, wobei die Halterung im Weg stand.

Macht das irgendwas anders???

Grüsse

Sina

Hi Sina,

schau doch mal in die AGBs Deiner Haftpflichtversicherung, da steht sowas drin. Kraftfahrzeuge sind normalerweise ausgenommen. Wenn Du jemandem sein Motorrad umwirfst, musst Du das selber bezahlen… (hat meine Freundin mal gemacht…)

Grüße Annette

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Hallo Sina,

die Haftpflichtversicherung ist dafür da, Schäden zu begleichen, die du schuldhaft verursacht hast und die unter den Versicherungsschutz der Police fallen.

  1. Es wurde geschrieben, dass geliehene Dinge ausgeschlossen sind: Richtig. Du hast es dir aber nicht geliehen. Von daher?

  2. Es wurde geschrieben, dass Fahrzeuge ausgeschlossen sind. Das ist nur teilweise richtig.

Fahrzeuge sind nur dann ausgeschlossen, wenn der Schaden durch den Betrieb des KFZ verursacht wird. Zum Betrieb gehört beispielsweise, dass du der Fahrer oder Halter oder Versicherungsnehmer des Fahrzeuges bist. Bist du das in dem Fall gewesen?
Wenn nicht, leistet die Privathaftpflicht. Wichtig ist allerdings, dass du zum einen einen Zeugen hast und zum anderen das ganze auch der Versicherung glaubhaft gemacht werden kann.

In der PHV gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte. Von daher ist eine Schadenmeldung unbedenklich. Das maximalste, was passieren kann, ist eben eine Ablehnung.

Ich würde daher beim Versicherer anrufen und den Schaden genauso schildern, wie hier auch. Eben auch mit deinen mangelhaften Wissen bezüglich der Höhe etc.

Gruß
Marco

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Hallo Anette,

der Grund hier dürfte aber wohl eher der gewesen sein, dass sie nicht eindeutig nachweisen konnte, dass sie nicht das Teil betrieben hatte oder es ihr nicht geliehen wurde.

Gruß
Marco

Ergänzung
Hallo Sina,

darüber hinaus ist es so, dass du auch als Halter/Vn Schutz haben kannst. Wichtig ist in erster Linie der Betrieb.

Gruß

Marco

PS: Ein Beifahrer, der die Tür aufstößt, bekommt in der Regel auch den Schaden über die PHV reguliert.

Eigentlich war bei Ihr alles ausgeschlossen. Sie ist gestolpert und hat’s umgeworfen (oder besser, sie hat sich draufgeworfen :wink:, aber sie musste es aus eigener Tasche bezahlen.

Grüßle Annette

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Hallo Netti,

eben… sie konnte es nicht eindeutig nachweisen. :smile:

Gruß
Marco