Haftpflicht: falsch übersetzt => Regulierung?

Hallo liebe Wissenden,

ich habe eine Frage…

Freunde von mir sind ins Ausland gereist und ich habe ihnen den Erwerb einer Calingcard ans Herz gelegt, um kostengünstig nach deutschland telefonieren zu können.

Nun nach zwei Tagen hat sich leider herausgestellt, dass ich bei der Übersetzung (die ich freiwillig für die beiden übernommen habe) der „Anleitung“ zur Nutzung eben dieser Karte einen Fehler gemacht habe.

Nun sind den beiden wohl Telefonkosten in Höhe von ca. 700 Euro entstanden. :frowning:

Nun endlich meine Frage: Ist dieser Schaden durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckt??

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Ich gehe davon aus, dass Sie gegenüber der Versicherung nichst zweifelsfrei (z.B. durch schriftliche Unterlagen oÄ.)nachweisen können, dass es sich nun um eine Gefälligkeit gegenüber Ihren Bekannten handelt.
Als dürfte es schwer fallen, die Versicherung davon zu überzeugen, dass Sie einen Schaden verursacht haben, zumal es die Aufgabe der Versicherung Ihnen gegenüber ist, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.

mfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Leider kenne ich mich bei reinen Vermögensschäden zu wenig aus. Ich kann dir darüber keine fundierte Antwort geben.

Gruß

Leider nein, typische „Vermoegensschaeden“, also Geldverluste ohne das ein „Sach- oder Personenschaden“ entstanden ist, sind in keiner privaten Haftpflichtversicherung versichert.
Also kein Versicherungsschutz…keine Erstattung …

NEIN!

Hallo „Unwissender“ :smile:,

zuerst weise ich darauf hin, dass die Antwort völlig unverbindlich ist und keinerlei Rechtsberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.

Gott sei Dank hast Du die Übersetzung freiwillig gemacht, sonst würde auch noch eine vorangegange Straftat zu tragen kommen. :smile:)

Jetzt mit Ernst zum Thema. Eine klassische Privathaftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden nicht auf, da der Schaden durch eine sog. Gefälligkeitshandlung entstanden ist. Bitte prüfe im Bedingungswerk deiner PHV ob evtl. Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind. DIE SIND ZWAR SELTEN, ABER ES GIBT SOLCHE PHV`S! Ansonsten bitte mit dem Versicherer (Fachabteilung) in Verbindung setzten und klären. Das erspart dir u.U. viel Schreibarbeit.

Viel Glück und hoffentlich hast Du das entsprechende Produkt gekauft, damit der Freundeskreis nicht leidet.

VG S

Hi nein der Schaden ist nicht über deine Privathaftpflicht versichert.
Beratungsfehler sind nur bei der Vermögensschadenhaftpflicht (die sind für Berater, Architekten etc.) versichert. z.B. Bänker die einen über falschen Anlagen informieren wäre über den Arbeitgeber abgesichert. Aber in der Privathaftpflichtversicherung sind reine vermögensschaden ausgeschlossen. Sie hätten sich bei einem Fachmann informieren müssen, dann wäre es nicht passiert oder wenn doch wäre dieser abgesichert gewesen.
Hoffen ich konnte helfen.

Hallo,

grundsätzlich sind in einer Privathaftpflicht nur Sach-
und oder Personenschäden sowie aus diesen abgeleitete
Vermögensschäden (z.B. Verdienstentgang) versichert, nicht jedoch reine Vermögensschäden wie der, der hier vorliegt

sollte es in Ihrer speziellen Haftpflicht anders sein, müsste dies konkret erwähnt sein - bitte in den Bedingungen nachlesen

sorry

lg Erich

Wenn Du freiberuflicher Übersetzer bist und eine Berufs-Haftpflicht abgeschlossen hast, wird die wohl zahlen.
In der Privat-Haftpflicht würde das unter „Gefälligkeitsschaden“ fallen, also z.B. falls Du Deinem Freund beim Umzug hilfst und dabei etwas beschädigst oder zerstörst. In normalen Policen sind diese Schäden ausgeschlossen. In Premium-Policen sind diese oftmals mit geringen Summen von z.B. 1000, 2500 oder 5000 Euro versichert. Schaue in die AVB (Versicherungsbedingungen) oder frage Deinen Versicherungsmakler.