Haftpflicht für Ärzte

Liebe Gemeinde,
nehmen wir mal an, Herr Müller erwacht am 15.01.2012 mit starken Schmerzen im linken Bein. Er begibt sich zum Arzt, dieser vermutet einen Bandscheibenschaden und weist ihn in ein neurologisches Fachkrankenhaus ein. Dort wird ein Bandscheibenvorfall zwischen Lendenwirbel 3 und 4 diagnostiziert. Obwohl Herr Müller auch über Kräfteverfall im linken Oberschenkel klagt, wird keine Operation empfohlen, sondern konservative Behandlung. Nun zwei Wochen Fachkrankenhaus, eine Woche daheim, und dann drei Wochen AHB in einer orthopädischen AHB-Klinik. Dabei lassen die Schmerzen nach, der Kräftemangel bleibt bestehen. Sowohl Fachkrankenhaus und auch AHB-Klinik meinen weiterhin, es sei eine Muskelschwäche, welche vorübergeht, obwohl mittlerweile Stürze wegen Schwäche auftraten.
Danach zwei Wochen daheim, und die starken Schmerzen kehren zurück. Eine Vorstellung nunmehr beim Orthopäden hätte ergeben, dass es sich eindeutig um eine Lähmung handelt, der sofort operativ begegnet werden müsse und er veranlasst eine Einweisung in ein OP-Krankenhaus.
Nach der Operation geht es Herrn Müller sofort wieder besser, die Schmerzen sind weg, es bleibt aber noch eine teilweise Lähmung, da die Operation vermutlich zu spät erfolgt sei.
Herr Müller sei nun noch immer im Krankenstand und hat jetzt viel Zeit zum Stöbern im Internet. Dort findet er Patientenmerkblätter von anderen Kliniken, wo drinsteht, dass ein Bandscheibenvorfall zwischen 3 und 4 eindeutig die motorische Ansteuerung des Oberschenkels beeinträchtigen kann. In einem allgemeinen Merkblatt für Laien !!!
Jetzt nehmen wir weiterhin an, dass sowohl im Fachkrankenhaus als auch in der AHB-Klinik immer nur auf Sympthome geachtet wurde, welche anderen Abschnitten der Wirbelsäule zugeschrieben werden.
Fazit: Eine teilweise Lähmung wäre noch immer da mit sehr ungewisser Perspektive zur Ausheilung.
Könnte Herr Müller nicht erwarten, dass neurologische Fachärzte mindestens über einen Wissensstand verfügen, der in Patientenmerkblättern publiziert wird?
Haften auch Ärzte für ihr Tun bzw. Nicht-Tun?
Was könnte Herr Müller unternehmen und erreichen?

Herr Müller hätte nach der nunmehr erfolgten Operation bestimmt weitere 3 Wochen in einer weiteren AHB-Klinik verbracht.

Hallo Boris,

hier einmal eine kurze Geschichte über meine eigene ärztlichen Erfahrungen. Vor Jahren wurde ich durch einen Orthopäden darauf hingewiesen, dass ich einen Bandscheibenschaden am 3. Lendenwirbel hätte. Eine weitere Untersuchung im Krankenhaus in der neurochirurgischen Abteilung ergab, dass es sich nur um eine Bandscheibenwölbung handelte. Hier wurde mir geraten mehr Sport und Gymnastik zu betreiben, dann könnte man auf eine OP verzichten.
Meinem Orthopäden war diese Erklärung nicht ausreichend und empfahl mir einen weiteren Spezialisten aufzusuchen.

Fazit - ein Arzt empfahl mir Sport und Gymnastik - 2 Ärzte dagegen eine OP.

Ich habe mich für mehr Bewegung entschieden und heute nach fast 20 Jahren geht es mir ohne OP immer noch blendend.

Ich will damit nur sagen, dass gerade im medizinischen Bereich die Meinungen der Ärzte oft sehr weit auseinander liegen.

Aus Ihrem Text, kann ich keine fehlerhafte Behandlung eines Arztes erkennen und somit greift auch keine Arzthaftpflichtversicherung.

Gruß Merger

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, die eigene Krankenkasse zu fragen, die beraten auch bei eventuellen Behandlungsfehlern/sich an eine „unabhängige Patientenberatung“ zu wenden (kostenfrei) oder an die Stelle, in der Ärzte über Behandlungs-Fehler berichten (weiss die URL grade nicht)…

Hallo Merger,

Danke für Deine Antwort. Aber „keine fehlerhafte Behandlung“?
Nehmen wir doch mal an, Müller hätte bis zum Schadentag regelmäßig Kraftsport betrieben, der Arzt wußte das, hätte den Patienten sogar ausdrücklich über dessen muskuläre Verfassung gelobt, war muskulös also sehr gut aufgestellt.
Schon Tage nach dem Schaden fehlt im linken Bein die Kraft, um vernünftig zu gehen. Und der Facharzt diagnostiziert MUSKELSCHWÄCHE, obwohl er wissen sollte, dass der Nervenaustritt gerade an dieser Stelle der Wirbelsäule die Oberschenkelmuskulatur ansteuert? Der hätte doch prüfen müssen, ob da nicht der Nerv die Ursache für den plötzlichen Kräfteschwund ist ! Die Muskeln waren ja noch da.
Und wenn dem so gewesen wäre, dann hätte er dringend zu einer OP raten müssen, denn der Nerv erholt sich wieder, wenn diese mechanische Blockade schnell entfernt wird. Bleibt diese Blockade aber monatelang bestehen, dann stirbt der Nerv ab, die Lähmung wird dauerhaft, der Schaden wird dauerhaft. War also unbedingt vermeidbar.
Ein ausgetretenes, fast abgetrenntes Stück Bandscheibe, welches sich nun im Spinalkanal befindet, welcher keinen natürlichen Ausgang hat, den Nerv abdrückt, das entfernt sich doch nicht durch Gymnastik, Wärmepackungen, Psychotraining, …, und degeneriert sich kurzfristig nicht von selbst.
???
Also ohne Operation wäre die Lähmung nun wohl umfassend, mit verspäteter Operation eben nur teilweise. bei sofortiger Operation vermeidbar gewesen.