mal angenommen ein AN produziert fahrlässig einen Schaden bei einem Kunden, und der AG möchte, dass der AN hierfür zur Verantwortung gezogen wird, sprich, die Forderungen des Kunden zumindest anteilig auf den AN umgelegt werden können!
Kann sich ein AN hierüber Versicherungstechnisch absichern? Die Privathaftpflicht wird ja kaum einspringen?! Es geht übrigens rein um Sachschäden!
Hallo,
nein. Die Privathafptlicht springt dafür nicht ein. Verantwortlich, auch für den Schaden, ist zuerst mal voll der Arbeitgeber. Der kann sich dagegen durch eine Betriebshaftpflichtversicherung absichern .
Im öffentlichen Dienst dagegen gibt es die „Diensthaftpflicht“. Die greift sozusagen für Amtsvergehen im Dienst.
Gruß
Andreas
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Hallo Andreas,
das Problem bei der Diensthaftpflicht: sie ist nur für den kleinen Beamten zuständig. Für den oberen Dienst, die, die die wirklich teueren Fahler verbrichen (z.B. Autobahnbrücke ohne Straßenanbindung) gibt es keine…, weil diese dafür nicht gerade stehen müssen!
danke für diene Antwort! leider hilft sie mir nicht wirklich weiter! ich versuche es mal anders:
Wie ist es, wenn zum beispiel ein AN eine teure Maschine zu Schrott legt, weil er diese leicht angetrunken falsch bedient?
Oder, wenn ich in einer Sauwut den Tacker durchs geschlossene Fenster schmeisse???
Oder wenn AN das Auto gegen den Baum lehnt, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist?
(siehe auch Posting in Arbeitsrecht)
kann man sich dagegen absichern als AN, falls AG Ansprüche stellen sollte???
Was Du hier schilderst, ist aber schon vorsätzlich oder zumnindest grob fahrlässig. Es wär schon ein Hammer, wenn eine Versicgherung zahlen würde, wenn jemand bewußt und absichtlich einen Tacker durchs Fenster schmeißt - welche Solidargemeinschaft soll dafür aufkommen?
Und die anderen Sachen (Raserei und Sauferei) fallen für mich auch darunter, werden aber glaube ich unter „grober Fahrlässigkeit“ gehandelt.
Kopfschüttelnde Grüße
Gordie
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Was Du hier schilderst, ist aber schon vorsätzlich oder
zumnindest grob fahrlässig. Es wär schon ein Hammer, wenn eine
Versicgherung zahlen würde, wenn jemand bewußt und absichtlich
einen Tacker durchs Fenster schmeißt - welche
Solidargemeinschaft soll dafür aufkommen?
Sorry, ich meinte nicht "ich bin wütend, und um mich zu rächen schmeiss ich den Tacker durchs Fenster sondern, „ich bin so sauer, dass ich nun halt was durch die gegend schmeissen muss und nehm den Tacker. Weil ich die Kraft und intensität - was auch immer - falsch eingeschätzt habe, fliegt der Tacker durchs fenster“
Ok, wozu muss man was rumschmeissen…, aber es soll ja solche Choleriker geben (ehrlich - der Eingangsstempel meiner Chefin hat mich schonmal fast am Kopf getroffen, weil ich im Weg stand und die Flucht verschlafen hab…)
Und die anderen Sachen (Raserei und Sauferei) fallen für mich
auch darunter, werden aber glaube ich unter „grober
Fahrlässigkeit“ gehandelt.
Hallo Andreas,
das Problem bei der Diensthaftpflicht: sie ist nur für den
kleinen Beamten zuständig. Für den oberen Dienst, die, die die
wirklich teueren Fahler verbrichen (z.B. Autobahnbrücke ohne
Straßenanbindung) gibt es keine…, weil diese dafür nicht
gerade stehen müssen!
Grüße
Raimund
Wie kommst du auf so ein Bsp.?? Schon mal erlebt den Fall??
Hallo Jesch,
Jepp! Bei meinen Beamtenkunden habe ich schon mitbekommen, dass sie für Fehler die Diensthaft benützen mussten.
Doch hast Du jemals erlebt, dass einer, der für die Millionenschäden (wie in dem Beispiel)gerade stehen musste? *G*
Grüße
Raimund