Haftpflicht für Ferienhaus in Frankreich

Hallo Sachkundige,
wir wollen Urlaub in der Bretagne machen und Ferienwohnungen mieten. Die französischen Vermieter schicken uns Verträge, in denen wir darauf hingewiesen werden, dass wir gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden versichert sein müssen, bzw. verlangen eine Kopie der Versicherung. Unsere Haftpflicht deckt sowas nicht ab, bietet es auch garnicht an. Im Internet finde ich auch nichts dazu, außer Leuten, die dieselbe Frage stellen und widersprüchliche Antworten bekommen, bei den Versicherungen finde ich nur Angebote für Vermieter. Es kann doch nicht sein, dass Tausende Menschen Ferienhäuser im Ausland mieten und dieses Problem kaum zu finden ist. Weiß jemand Rat, bzw. kennt Versicherer, die sowas anbieten zu welchen Konditionen?
Grüße, Canaletto

Hallo Canaletto,
nach Rücksprache mit Kollegen kann ich Folgendes mitteilen: Auch bei uns verlangen viele private Vermieter in Frankreich diese Versicherung, es gibt auch Haftpflichtversicherungen, die im Ausland für diese Schäden haften, jedoch nicht alle. Auf der sicheren Seite sind Sie wahrwscheinlich, wenn Sie einfach nicht privat, sondern über einen Veranstalter buchen, dann besteht das „Problem“ nicht. Es gibt auch private Vermieter, die diese Absicherung nicht verlangen. Es scheint auch erst seit einigen Jahren so zu sein, da ich von dieser Sachlage zum ersten mal höre.Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
MfG

Hallo atraveo,
Danke für die Antwort. Bei über atraveo vermittelten Häusern würde mir im Mietvertrag dieser also Punkt nicht begegnen?
Ansonsten ist es doch erstaunlich, dass die Versicherer dieses Feld noch nicht entdeckt haben und den Urlauber mit maßgeschneiderten Angeboten umwerben.
Grüße, Canaletto

Hallo, bei einem Teil der Vermieter nicht, bei allen die über Veranstalter vermittelt werden auf jeden Fall nicht. Wir sind nicht sicher, ob die französischen Privatvermieter, deren Häuser wir vermitteln, dazu verpflichtet sind, diese Versicherung zu verlangen von Kunden (i.d.R. eben eine normale „Haftpflichtversicherung“). Die Haftpflicht des Urlaubers deckt diese Schäden i.d.R. aber.
Wenn der Vermieter selbst versichert ist, braucht der Kunde das nicht vorzuweisen, oder man kann eine Versicherung unterschreiben für die Zeit, in der man das Haus bewohnt (bei einigen Agenturen vor Ort kann man das wohl). Wie gesagt, bei den bei atraveo vermittelten Veranstalterobjekten wird diese Versicherung in keinem Fall verlangt.

Gruß, atraveo

Nochmal Hallo,
Inzwischen hat weiteres Recherchieren herausgebracht, dass unsere Haftpflicht Gebäudeschäden in gemieteten Wohnungen abdeckt, nicht aber bewegliches und installiertes Inventar. Ich weiss nicht, warum meine erste Anfrage dort nicht so eindeutig beantwortet wurde, vielleicht war das ein Kommunikationsproblem. Bei den Ferienhausvermittlern weisen manche auf ihren Websites auf die Versicherungslage hin, andere nicht. Der Kunde liest dann etwas ratlos den fremdsprachigen Passus im Vertrag und ist erstmal irritiert, ebenso wie jeder, den man danach fragt.
Es empfielt sich vielleicht für die Zukunft, dass die Vermittler direkt darauf hinweisen, dass man ggf. einfach nur seine normale Haftpflicht nachweisen muß, und dass die Versicherer entsprechende fremdsprachige Bescheinigungen ausstellen.
Nochmals Danke und Grüße, Canaletto

Guten Tag, da kenne ich mich nicht aus!