Haftpflicht für Gartenland?

Ist es notwendig, ein Stück (völlig unbebautes) Gartenland, das nicht unmittelbar zur Wohnung/zum Haus gehört, gesondert zu versichern (sollte jemand auf dem Grundstück verunfallen usw.)?
Einige meinen, es sei Bestandteil der ohnehin bestehenden Haftpflichtversicherung.
Andere wiederum behaupten, dass eine zusätzliche Haftpflicht erforderlich sei.
Wer hat denn nun Recht?

Vielen Dank vorab!

Nur unmittelbar am eigenen Haus liegende Grundstücke bis zu einer Groesse von ca. 1200 qm sind in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.
Die Verkehrssicherungspflicht und Verantwortung als Grundstückbesitzer/in sollten Sie von der Notwendigkeit einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ueberzeugen. Der Jahresbeitrag liegt bei ca 40 Euro im Jahr! Nutzen Sie einen „Aufsitzrasenmaeher“ zur Pflege? Wenn ja, ist dieser gesondert zu versichern.
Beste Gruesse
Rene

Hallo,

bei einigen Haftpflichtversicherern ist das mit eingeschlossen - also bitte dort mal nachfragen!!

kann man so pauschal nicht beantworten. wenn es genutzt wird oder evtl. vermietet ist dann benötigt man eine Grundbesitzerhaftpflicht.

bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________________________________

SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen

Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
und nach Vereinbarung

Telefon: 04 21 - 4 36 63 -43
Telefax: 04 21 - 4 36 63 -44
Mobil D1: 01 71 - 6 81 59 38

www.thomas-wolter.eu
[email protected]

Das hängt davon ab, ob Sie eine gute Haftpflicht-Police haben. In guten Policen ist die Grundbesitzer-Haftpflicht in der Tat mitversichert. Als Einzeilverträge liegen diese bei ca. 20 bis 100 Euro Jahresbeitrag.
Aber: Für reines Gartenland ist so eine Police m.E. nicht unbedingt erforderlich. Es sei denn, es stehden dort viele alte Bäume, die bei Sturm umstürzen können und einen Passanten verletzen.
Schauen Sie in die Versicherungsbedingunen (AVB) Ihrer Haftpflichversicherung oder fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter ob und in welcher Höhe die Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert ist.

Hallo DosGardenias,

ob das Grundstück in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Am besten bei der bestehenden Versicherung nachfragen. Ansonsten ist man mit einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Viele Grüße, Barbara

Sorry, dazu kann ich leider nichts sagen.

Wenn es sich um ein zweites Grundstück handelt, das mit dem Hausgrundstück (1-Familien-Haus) nicht im direkten zusammenhang steht, dann ist auf jeden Fall zu einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu raten. Diese schließt auch Gefahen wie z.B. Winterräumung mit ein.

Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Web.: http://www.hollmann-raabe.eu

die Antwort:

es gibt Haftpflichtversicherungen, die ausdrücklich unbebaute Grundstücke in die Deckung miteinbeziehen; wenn diese Erweiterung in den Bedingungen nicht erwähnt ist, gilt die Haftpflicht nur hinsichtlich der versicherten Wohnung

das Haftpflichtrisiko eines unbebauten Grundstücks ist nicht sonderlich hoch, außer es liegt an einer öffentlichen Verkehrsfläche wegen der gesetzlich damit verbundenen Pflichten (z.B. Gehsteigräumung und -streuung); oder wenn sich auf dem Grundstück Vertiefungen befinden, welche bei entsprechendem Bewuchs schwer erkennbar werden oder wenn morsche Bäume (Astabbruch) vorhanden sind - ich gehe davon aus, dass das Grundstück frei zugänglich ist und sowohl von Spaziergängern als auch Kindern ungehindert begangen werden kann

prämienmäßig wäre es wohl am günstigsten die Haftpflicht für dieses Grundstück mit Angabe der Grundstücksnummer in die bestehende Haftpflicht für die Wohnung einzubündeln

mfg Erich

Ganz herzlichen Dank!

Ganz herzlichen Dank!

Es stehen dort einige alte Bäume; ich werde eine günstige Police abschließen - vielen Dank!

Dort stehen alte große Bäume…
Ich werde mich sichern. Besten Dank!

Recht herzlichen Dank!

Recht herzlichen Dank!
.

Eine solche kombinierte versicherung werde ich abschließen.
Herzlichen Dank!

Kein Problem!!

Für Angebotsanfragen stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Ganz herzlichen Dank!

Das kann ich Ihnen auch nicht sagen, da ich nicht alle zig tausend Haftpflichtbedingungen in Alt- und Neuverträgen der deutschen Haftpflichtversicherer kenne. Entweder Sie schauen selbst nach (i.d.R. in den Besonderen Bedingungen geregelt) oder Sie machen (am besten eine schriftliche) eine Deckungsanfrage bei ihrem Versicherer. Der kann es Ihnen genau sagen.

Ob diese Versicherung nötig ist? Die Versicherung für unbebaute Grundstücke ist in der Regel sehr Günstig. Sollte eine Mensch - gerade bei spielenden Kindern oft der Fall - auf Ihrem Grundstück verunfallen würden Sie sich wünschen eine Versicherung zu haben. Das kann ich mit Sicherheit sagen…

Gruß