Ist es notwendig, ein Stück (völlig unbebautes) Gartenland, das nicht unmittelbar zur Wohnung/zum Haus gehört, gesondert zu versichern (sollte jemand auf dem Grundstück verunfallen usw.)?
Einige meinen, es sei Bestandteil der ohnehin bestehenden Haftpflichtversicherung.
Andere wiederum behaupten, dass eine zusätzliche Haftpflicht erforderlich sei.
Wer hat denn nun Recht?
Vielen Dank vorab!