Haftpflicht für Katzenkratzer

Hallo,

die Katze eines Mieters beschädigt im Laufe der Jahre durch zahlreiche Kratzer den Holzfussboden der Mietwohnung. Haftet die Private Haftpflichtversicherung des Mieters, sofern sie Schäden duch ein Haustier einschließt, beim Auszug aus der Wohnung für diesen Schaden?

Montanus

Hallo,

wenn der Holzfußboden auch Gegenstand des Mietvertrages war, also dem Vermieter gehört, dann trägt die notwendigen Reparaturkosten die Privathaftpflichtversicherung, da Mietsachschaden!

VG René