Haftpflicht?Hausrat? oder selber schuld?

Hallo Zusamnmen!

Mal angenommen:
Herr S wohnt in einem Reihenhaus zur Miete. Das Haus wird über eine Gastherme in der Küche beheizt. Im Wohnzimmer befindet sich an der Wand ein Thermostat, über welches die gewüsnchte Gradzahl eingestellt werden kann. In der Küche hängt ein „altes ausgedientes analoges Thermostat“. Hierzu sagte der Hauswart beim Einzug, dass man es abbauen kann. Da hinter dem Gerät aber nciht tapeziert ist und Herr S die Küche nicht renovierte liess er das Gerät an der Wand.

Nun renoviert Herr S die Küche nach 2 Jahren, schraubt das Gerät ab und kappt die letzten daran verbundenen Kabel.

Kurze zeit später stellt Herr S fest, dass das Thermostat im Wohnzimmer nciht mehr geht. Anscheinend war in dem alten Thermostat eine Art Brücke, die das neue Thermostag speiste.

Lange Rede kurzer Sinn: Zahlt das die Haftpflicht von Herrn S? Oder wohlmoglich die Hausrat?

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Patrick

Guten Tag Patrick,
für die Hausratversicherung ist das kein Fall.
Ob es für die Private Haftpflichtversicherung ein Fall wird, ergibt sich dann, wenn Ansprüche an den Bastler gestellt werden und dessen
Erklärung, wonach der Hauswart ihm sein Tun erlaubt habe, vom
Anspruchsteller abgelehnt wird. Der Anspruch wird dann ohne weiteren
Kommentar an die Haftpflichtversicherungsgesellschaft übergeben.
Ob die nach Prüfung einen Ersatz leistet oder ablehnt - notfalls
mittels Prozess - steht dahin und kann hier nicht beantwortet werden.
Mit der Übergabe des Falles an die Versicherung ist der Bastler jedoch aus dem Schneider.

Gruß
Günther

Lange Rede kurzer Sinn: Zahlt das die Haftpflicht von Herrn S?

Es könnte sich um einen Mietsachschaden handeln. Also den Schaden der Versicherung melden.

Oder wohlmoglich die Hausrat?

Die auf keinen Fall.