Ich bin im moment im praktikum in einer Grundschule. nach der Arbeitszeit bin ich auf dem Weg nach hause auf ein auto aufgefahren. Dasbei ist ein geringer Sachschaden am Auto ( und an mir
) entstanden. ich weiss dass dieses Praktikum im Sinne eines Unfallschutzes durch meine Schule (berufsgenossenschaft) versichert ist. Meine Frage ist jetzt, ob die Berufsgenossenschaft eben auch Schäden die bei einem wegeunfällen entstanden sind, übernimmt, oder ob nur eine Haftpflichtversicherung zieht (privat) ? Wäre gut wenn mir das jemand beantworten kann… vielen Dank an allew die mir antworten können!!!
Da sollten Sie sich bitte mit Ihrem Praktikumsarbeisplatzgeber in Verbindung setzen. Er kann klären, ob es sich in Ihrem Fall Vertragsrechtlich um ein Arbeitsverhältnis handelt. Ansonsten bleibt Ihnen nur die Möglichkeit, eigene Kosten im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs geltend zu machen.
Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
leider verstehe ich die Frage nicht …!!
auf welche Zahlung soll es hinaus laufen…??
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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Halli hallo,
also bei dem Unfall entstand ein geringer Sachschaden am Auto auf dass ich aufgefahren bin. Dieser Schaden möchte der Betroffen irgendwie ersetzt bekommen. Muss ich nun meine Haftpflicht oder kann ich die der Berufsgenossenschaft nutzen… das wäre die frage. Danke
Die Haftpflicht vom Auto zahlt und nicht die BG!!
Th. Wolter
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Hallo,
soweit ich weiß, ist die gesetzliche Unfallversicherung auch für Wegeunfälle zuständig. Die genauen Bestimmungen sind mir jedoch nicht bekannt.
Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden an Dritten auf, bei Kfz-Unfällen die Kfz-Haftpflicht, bei Schäden ohne Kfz, z.B.Fahrrad, die private Haftpflicht. Die sollte man auf jeden Fall haben.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird nicht für den Schaden am anderen Kfz aufkommen, sondern wenn dann nur an deinem persönlichen :o)
Hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße Angelika
Ich kann dir da sagen: Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diesen Schaden nicht (kleine Benzinklausel-> du warst Führer eines Fahrzeugs und Schaden ist durch den Gebrauch dessen entstanden). Wenn, dann kommt nur die KFZ-Haftpflichtversicherung (PflVG) in Betracht. Und die Berufsgenossenschaft übernimmt nur Personenschäden, und zwar deine eigenen. Da auch du verletzt bist, melde dieses bitte der BG. Den Schaden am anderen KFZ: wie gesagt: Da ist die KFZ-Haft der richtige Ansprechpartner. Und den Schaden an deinem Auto übernimmt die Vollkaskoversicherung deines Fahrzeugs, wenn vorhanden.
Gruß
der Unfallschutz der Berufsgenossenschaft deckt nur Schäden an Ihrer Person (Verletzungen) ab, da Wegunfälle als Arbeitsunfälle gewertet werden
eine private Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden, welche durch ein KFZ verursacht werden
der Schaden am gegnerischen KFZ ist ohnehin aus Ihrer KFZ-Haftpflicht gedeckt, der Schaden an Ihrem eigenen KFZ wäre nur in einer Kasko gedeckt
mlg Erich
guten tag,
wie aufgefahren? mit dem fahrrad? dann zahlt deine private haftpflichtversicherung,
mit dem auto, dann muss deine kfz haftpflichtversicherung zahlen.
die berufsgenossenschaft zahlt nur den „eigenen“ personenschaden, also den arzt und die hilfsmittelkosten.
viele gruesse
rh