Haftpflicht Ja oder Nein?

Hallo,

wenn ich bei einer Institution (z.B. Sportverein)
einen Gefälligkeitsdienst mache und es entsteht ein
Schaden, muss den meine Haftpflicht bezahlen?

Mfg Jannis

Hallo,

die Frage ist unsauber gestellt.

  1. Es gibt diverse Versicherungen mit diversen Leistungen. Daher stellt sich die Frage, wie ihre Haftpflichtversicherung ausssieht.
  2. Gefälligkeitsleistungen sind in der Regel bei den meisten Verträgen ausgeschlossen. Es gibt wenige, z.B. AXA Box-Plus Vertrag, wo explizit diese Leistungen enthalten sind.
  3. Im Sportverein sind es ja meisten keine Gefälligkeiten, sondern z.B: Trainertätigkeiten. Diese sind dann über den Verein zu versichern.
    Für eine Schaden der hier unter den Teilnehmern eintritt, kommt es wieder darauf an, welchen Vertrag sie haben.

Empfehlung: Diese Einzelfragen schriftlich bei der Gesellschaft in der Leistungsabteilung anfragen und um schriftliche Bestätigung bitten, nicht den Versicherungsverteter um die Ecke fragen. Der gibt im Zweifel grünes Licht und kann sich im Schadensfall nicht mehr daran erinnern.

Hallo
Du sprichts von einer Gefälligkeit, nachdem BGB bist Du für Tätigkeiten wg. Gefälligkeiten normalerweise nicht haftbar. Einige Policen schließen dies aber durchaus ein!
Mfg Febud

Hallo Jannis,

meist sind Gefälligkeitsdienste in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Es gibt aber einige Versicherer die es mit niedrigeren Summen als Zusatz einschließen. Ein Blick in die Bedingungen oder eine Nachfrage beim Versicherer kann helfen.

Schöne Grüße
M

Das Thema wird übrigens sehr oft im Internet behandelt, eine Suchmaschine bringt bei der Eingabe „Haftung bei Gefälligkeit“ viele Vorschläge

Im Zweifel ja…

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo,

normalerweise ja, die Gefälligkeit hat damit allerdings keinen Zusammenhang. Ob die Versicherung zahlt hängt davon ab was versichert ist oder ob es nicht versichert ist. Daher den Versicherungsberater oder die Versicherung fragen.

Gruss Mario

nein, da bei Gefälligkeiten kein Haftungsgrund vorliegt, man wird Erfüllungsgehilfe. Wenn in der „privaten Haftpflichtversicherung“ der Baustein „Gefälligkeiten“ mitversichert ist, zahlt die Private Haftpflicht.
vg

Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Es kommt halt darauf an, was für ein Tarif Du versichert hast. Grundsätzlich muss Deine Haftpflichtversicherung dann eintreten, wenn Du nach dem Gesetz verpflichtet bist, einen von Dir verursachten Schaden auszugleichen.
Das ist nicht immer der Fall.
Der Gesetzgeber sieht hier bewusst Ausnahmen vor, z.B. dann, wenn Du aus Gefälligkeit hilfst und dabei einen Schaden verursachst. Das ist hier der Fall.
Der Versicherungsschutz besteht immer aus 3 Teilen:

  1. Prüfung des Sachverhaltes,
  2. Ausgleich berechtigter Forderungen des Geschädigten,
  3. Abwehr unberechtigter Forderungen.
    Letzteres wäre hier der Fall.
    Nun gibt es eine Ausnahme. Manche Versicherungen bieten eine Superdeckung an, bei der Gefälligkeitshandlungen versichert sind.
    Melde den Schaden einfach Deiner Versicherung.
    Es erfolgt eine Prüfung, und dann wird entschieden.
    Wichtig ist für Dich, wenn die Versicherung nicht bezahlt, bist Du nicht verpflichtet den Schaden aus Deiner Tasche zu bezahlen, weil das dann unter den Schutz der Abwehr unberechtigter Forderungen fällt.
    Nicht ganz einfach, aber so ist es nun mal geregelt.
    Viele Grüße
    Julius Jordan

Kommt auf den Dienst drauf an.

Wenn es eine verantwortliche Tätigkeit ist, dann ist hierfür die Vereinshaftpflicht zuständig. Die Privathaftpflicht deckt solche Fälle dann nicht. Also sie sind vertraglich ausgeschlossen.

Nicht ausgeschlossen sind in der Regel normale Tätigkeiten bei Vereinen (z.B. Stühle aufbauen bei der jährlichen Weihnachtsfeier…). Aber: Für Gefälligkeiten haftet man nur bei grob fahrlässigem Verschulden, wenn Sie den schädigen, dem Sie eine Gefälligkeit leisten. Also z.B. beim Aufbau das vereinseigene Rednerpult beschädigen. Dann zahlt die Haftpflicht zwar nicht, tritt aber als passive Rechtsschutz ein. Sie verteidigt Sie dann und wehrt die Ansprüche gegen Sie ab. AUßER (nochmal ein kleines Extra): In Ihrem Vertrag ist eine Klausel abgeschlossen, die Gefälligkeitsschäden trotz fehlender Haftung bezahlt. Das ist oft der Fall. So umgeht die Haftpflicht dieses leidige Thema. Dann zahlt sie trotz fehlender grober Fahrlässigkeit.

Gruß

Nein.

Grüsse, maxxler71

Hallo Jannis1975,

in Bayern gibt es z.B. so etwas wie ein Ehrenamtsversicherung vom Land Bayern. Ich kann es dir nicht genau sagen, empfehle a) gezieltes google nach dem Thema und b) frage deine Versicherung direkt an. Jeder Vertrag kann anders gestaltet sein. Vielleicht denkt deine Versicherung schäden beim Ehrenamt mit ab.
die anfrage kostet nichts.

Hallo, wenn bedingungsgemäß diese Schäden versichert sind. Bei älteren Verträgen ist dies meist nicht der Fall. Kann aber auch bei neueren Verträgen nicht pauschal mit „Ja“ beantwortet werden, da dies vom Einzelfall abhängt. Matthias Patzak, Freiburg

Sorry da bin ich mir nicht sicher.

Hallo Jannis,
das muss Diene Haftpflicht nicht unbedingt. Das kommt darauf an ob Gefälligkeitsschäden in Deinem Versicherungsschutz integriert sind.
Da solltest Du Deine Versicherungspolice genau lesen, oder Deinen Finanzberater um Rat fragen.
Gruß
Heiko