Hallo,
wenn ich bei einer Institution (z.B. Sportverein)
einen Gefälligkeitsdienst mache und es entsteht ein
Schaden, muss den meine Haftpflicht bezahlen?
Mfg Jannis
Hallo,
wenn ich bei einer Institution (z.B. Sportverein)
einen Gefälligkeitsdienst mache und es entsteht ein
Schaden, muss den meine Haftpflicht bezahlen?
Mfg Jannis
Hallo,
die Frage ist unsauber gestellt.
Empfehlung: Diese Einzelfragen schriftlich bei der Gesellschaft in der Leistungsabteilung anfragen und um schriftliche Bestätigung bitten, nicht den Versicherungsverteter um die Ecke fragen. Der gibt im Zweifel grünes Licht und kann sich im Schadensfall nicht mehr daran erinnern.
Hallo
Du sprichts von einer Gefälligkeit, nachdem BGB bist Du für Tätigkeiten wg. Gefälligkeiten normalerweise nicht haftbar. Einige Policen schließen dies aber durchaus ein!
Mfg Febud
Hallo Jannis,
meist sind Gefälligkeitsdienste in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Es gibt aber einige Versicherer die es mit niedrigeren Summen als Zusatz einschließen. Ein Blick in die Bedingungen oder eine Nachfrage beim Versicherer kann helfen.
Schöne Grüße
M
Das Thema wird übrigens sehr oft im Internet behandelt, eine Suchmaschine bringt bei der Eingabe „Haftung bei Gefälligkeit“ viele Vorschläge
Im Zweifel ja…
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
normalerweise ja, die Gefälligkeit hat damit allerdings keinen Zusammenhang. Ob die Versicherung zahlt hängt davon ab was versichert ist oder ob es nicht versichert ist. Daher den Versicherungsberater oder die Versicherung fragen.
Gruss Mario
nein, da bei Gefälligkeiten kein Haftungsgrund vorliegt, man wird Erfüllungsgehilfe. Wenn in der „privaten Haftpflichtversicherung“ der Baustein „Gefälligkeiten“ mitversichert ist, zahlt die Private Haftpflicht.
vg
Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Es kommt halt darauf an, was für ein Tarif Du versichert hast. Grundsätzlich muss Deine Haftpflichtversicherung dann eintreten, wenn Du nach dem Gesetz verpflichtet bist, einen von Dir verursachten Schaden auszugleichen.
Das ist nicht immer der Fall.
Der Gesetzgeber sieht hier bewusst Ausnahmen vor, z.B. dann, wenn Du aus Gefälligkeit hilfst und dabei einen Schaden verursachst. Das ist hier der Fall.
Der Versicherungsschutz besteht immer aus 3 Teilen:
Kommt auf den Dienst drauf an.
Wenn es eine verantwortliche Tätigkeit ist, dann ist hierfür die Vereinshaftpflicht zuständig. Die Privathaftpflicht deckt solche Fälle dann nicht. Also sie sind vertraglich ausgeschlossen.
Nicht ausgeschlossen sind in der Regel normale Tätigkeiten bei Vereinen (z.B. Stühle aufbauen bei der jährlichen Weihnachtsfeier…). Aber: Für Gefälligkeiten haftet man nur bei grob fahrlässigem Verschulden, wenn Sie den schädigen, dem Sie eine Gefälligkeit leisten. Also z.B. beim Aufbau das vereinseigene Rednerpult beschädigen. Dann zahlt die Haftpflicht zwar nicht, tritt aber als passive Rechtsschutz ein. Sie verteidigt Sie dann und wehrt die Ansprüche gegen Sie ab. AUßER (nochmal ein kleines Extra): In Ihrem Vertrag ist eine Klausel abgeschlossen, die Gefälligkeitsschäden trotz fehlender Haftung bezahlt. Das ist oft der Fall. So umgeht die Haftpflicht dieses leidige Thema. Dann zahlt sie trotz fehlender grober Fahrlässigkeit.
Gruß
Nein.
Grüsse, maxxler71
Hallo Jannis1975,
in Bayern gibt es z.B. so etwas wie ein Ehrenamtsversicherung vom Land Bayern. Ich kann es dir nicht genau sagen, empfehle a) gezieltes google nach dem Thema und b) frage deine Versicherung direkt an. Jeder Vertrag kann anders gestaltet sein. Vielleicht denkt deine Versicherung schäden beim Ehrenamt mit ab.
die anfrage kostet nichts.
Hallo, wenn bedingungsgemäß diese Schäden versichert sind. Bei älteren Verträgen ist dies meist nicht der Fall. Kann aber auch bei neueren Verträgen nicht pauschal mit „Ja“ beantwortet werden, da dies vom Einzelfall abhängt. Matthias Patzak, Freiburg
Sorry da bin ich mir nicht sicher.
Hallo Jannis,
das muss Diene Haftpflicht nicht unbedingt. Das kommt darauf an ob Gefälligkeitsschäden in Deinem Versicherungsschutz integriert sind.
Da solltest Du Deine Versicherungspolice genau lesen, oder Deinen Finanzberater um Rat fragen.
Gruß
Heiko