Hallöchen!
Hatte zufälligerweise schon mal jemand das Vergnügen, die Brille eines anderen Menschen zu zerstören und war deshalb auf die Unterstützung seiner Haftpflichtversicherung angewiesen??
Wenn ja, kann dieser jemand evtl. seine Erfahrung mit mir teilen bzw mir sagen, ob die Haftpflichtvers. in einem solchen Falle dazu verpflichtet ist, den Preis der neuen, der alten Brille oder den derzeitigen Wert der alten Brille zu zahlen?
Zu beachten wäre glaube ich, dass die Brille für den Träger ja nie an Wert verliert - habe so etwas einmal in einem Gerichtsurteil gelesen, bin mir aber nicht mehr so sicher…
Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße,
Anne
Hallo Anne,
selbst für den Brillenträger verliert die Brille an Wert. Sie unterliegt einer normalen Abnutzung und das wird von der Versicherung auch entsprechend beachtet, da eine Haftpflicht generell nur den Zeitwert erstattet.
Gruß
MArco
Gute Erfahrung…
Hallo Anne,
meiner Mutter wurde mal die Brille ausversehen von der Nase geschlagen die dann zu Bruch ging. Der Verursacher meldete es der Versicherung und diese hat sie dann ersetzt. Ich bin mir jedoch nicht sicher welche Unterlagen sie verlangten. ICh glaube eine Quittung der Brille musste eingeschickt werden.Natürlich liegt diese oftmals nicht mehr vor, daher kann man beim Optiker nachfragen ob dieser einen Schätzwert ermittelnkann und die in einem kurzem Schreiben bestätigt.
Also es hört sich komplizierter an als es ist, bei meiner Mutter hat es keine 4 Wochen gedauert und sie hatte die Brille ersetzt, der Wert war sogar angemessen.
LG
Sandy
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Keine Angst,die Nase ist noch ganz und sie hat kein Schmerzensgeld verlangen müssen 