Meine Haftpflichtversicherung ist viel zu teuer und läuft noch 3 Jahre.
Meine Frage: Da sich die Leistungen meiner Versicherung durch die neue Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 01.01.09 ändern und die neuen Regelungen auch auf mein Vertrag angewendet werden, habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Meine Haftpflichtversicherung ist viel zu teuer und läuft noch
3 Jahre.
Meine Frage: Da sich die Leistungen meiner Versicherung durch
die neue Fassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum
01.01.09 ändern und die neuen Regelungen auch auf mein Vertrag
angewendet werden, habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, Sonderkündigungsrecht nicht.
Merk dir aber mal den 01.07. des nächsten Jahres vor. Das ist der Stichtag, an dem die Haftpflichtversicherung die Prämie erhöhen KANN, wenn die aufgewendeten Kosten für Schäden die Beitragseinnahmen übersteigen. KANN deshalb, weil, wenn beschriebenes Szenario eintrifft, der VR die Prämie nicht erhöhen muss. (Die Berechnung erstellt ein unabhängiger Treuhänder.) Erhöhung um mindestens 5% muss dazu gegeben sein. Dann hast Du die Möglichkeit innerhalb eine Monats die Versicherung zu kündigen.
Viele Haftpflichtversicherer haben auch jetzt zum 01.07.08 die Beiträge erhöht. Nächste Rechnung abwarten - eventuell besteht dann ein außerordentliches Kündigungsrecht
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]