Hallo alle zusammen,
die Haftpflichtversicherung weigert sich aus unterschiedlichen Gründen einen gemeldetetn Schaden zu zahlen. Daraufhin kündigt der versicherungsnehmer fristlos. die versicherung zahlt ja schließlich nicht, also besteht auch ken Grund mehr für ein vertragsverhältnis. Die Kündigung wird von der Versicherung aber abgelehnt.
Frage: Ist die außerordentliche Kündigung rechtens? Sollte sie es nicht sein, wann darf man dann regulär kündigen?
Vorab vielen Dank und einen schönen nachmittag noch !
marcel
Frage: Ist die außerordentliche Kündigung rechtens?
Wahrscheinlich nicht, sonst hätte die Versicherung die Kündigung nicht abgelehnt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nur dann, wenn ein versicherter Schaden reguliert wurde, ob dabei eine Zahlung erfolgt oder nicht spielt keine Rolle. Sollte die Versicherung feststellen, dass Dein Schadesfall gar nicht versichert war, hast Du natürlich auch kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Sollte sie es nicht sein, wann darf man dann regulär kündigen?
Zum Ablauf des Vertrages oder zum Ablauf des Versicherungsjahres.
Also ich bin anderer Meinung. Könnte höchstens sein, dass die Frist für eine ao Kündigung überschritten war. Bei den meisten Versicherern steht in den Bediungungen, dass eine Kündigung innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder ABLEHNUNG der Übernahme eines Schadenfalls erfolgen kann.
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innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder ABLEHNUNG der
Übernahme eines Schadenfalls erfolgen kann.
Völlig richtig, aber es muß aber ein versicherter (!) Schadensfall gewesen sein. Wichtig besonders in der privaten Haftpflicht mit ihren Ausschlüssen.
Vielen Dank an Euch !!
Schönes Wochenende !!!
Ganz genau. Denn sonst könnte man sich ja schon mit nicht versicherten Schäden eine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit aus dem Vertrag verschaffen. T.