Haftpflicht Mietsache

Folgende Situation: Kinder Alter 8-12 Jahre toben im Garten. Sind Kinder der Gäste eines Mieters.

Ein einbetoniertes Stahlrohr (Wäscheleine) gibt unter der Tobeeinwirkung nach und knickt leicht ein. Ist auch schon älter und knickt im Rostbereich.

Welches Kind dafür verantwortlich ist, ist unklar.

Dass der Mieter für die Schäden seiner Gäste geradestehen musst ist mir klar. Aber zahlt das seine Privathaftpflicht, die auch Schäden an gemietetem Eigentum absichert? Er hat es ja selber nicht angerichtet, sondern ist möglicherweise nur haftbar, weil das verantwortliche Elternteil nicht feststellbar ist.

Muss er die volle Höhe der Wiederherstellung zahlen? Denn es war ja schon ein älteres Rohr.

Danke

und Gruß

Matthias

Folgende Situation: Kinder Alter 8-12 Jahre toben im Garten.
Sind Kinder der Gäste eines Mieters.

Ein einbetoniertes Stahlrohr (Wäscheleine) gibt unter der
Tobeeinwirkung nach und knickt leicht ein. Ist auch schon
älter und knickt im Rostbereich.

Welches Kind dafür verantwortlich ist, ist unklar.

Dass der Mieter für die Schäden seiner Gäste geradestehen
musst ist mir klar. Aber zahlt das seine Privathaftpflicht,
die auch Schäden an gemietetem Eigentum absichert? Er hat es
ja selber nicht angerichtet, sondern ist möglicherweise nur
haftbar, weil das verantwortliche Elternteil nicht
feststellbar ist.

Muss er die volle Höhe der Wiederherstellung zahlen? Denn es
war ja schon ein älteres Rohr.

Danke

und Gruß

Hallo Matthias,

hier tritt üblicherweise nur eine Haftpflichtversicherung ein. Da unklar ist, wer den Schaden herbeigeführt hat, sollten hier alle Eltern ihrer Versicherung den Fall mit dem Hinweis, dass der Verursacher unbekannt ist, anmelden. Nur, so wie dargestellt, kann es nicht sein, dass es keiner größeren Anstrengung bedurfte und auch der nächste Wind bei Belastung der Wäschespinne mit Wäsche diese umgeknickt hätte ? Dem Vermieter steht aber keineswegs eine neue Wäschespinne zu. Es gilt hier „neu für alt“. Je nach Qualität kann die Nutzungsdauer mit fünf - zehn Jahren gesehen werden.

Gruss Günter

Vielen Dank erst einmal für die Antwort.

Es ist ein typisches Stahlrohr, welches im Boden eingelassen ist und die Wäscheleine trägt. Sind noch ein paar mehr vorhanden. Ich teile deine Ansicht, dass sicherlich die Alterung des Rohres eine entscheidene Rolle spielt. Das Verhältnis zum Vermieter ist nicht unbelastet und ich will schon so auftreten, dass ich für die Dinge gerade stehe, die ich zu verantworten habe.

Allerdings ist die Frage, wie groß der Anteil am Gesamtschaden sein wird. Ich will guten Willen zeigen, ohne übervorteilt zu werden.

Gruß

Matthias

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

üblicherweise tritt hier zudem eine gemeinschaftliche Haftung auf… also melden es alle ihrer Versicherung mit dem Hinweis, wer noch beteiligt war und die regulieren das ggf. intern, wenn es die Schadenhöhe überhaupt bedarf.

Gruß
Marco