Haftpflicht - muss man dann selber zahlen?

Hallo!

Es geht um Folgendes: Vor kurzem hat mir ein Bekannter beim Feiern in einem Club sein Handy gegeben. Ich sollte meine Nummer einspeichern. Dann hat mich jemand von hinten angerempelt, wodurch mir das Handy aus der Hand gefallen ist, und dann ist gleich noch jemand drauf gestiegen. Der Bildschirm war völlig kaputt und das Telefon nicht mehr bedienungsfähig.
Aus dem Schock heraus hab ich gemeint, dass ich ihm das zahlen würde. Nach einem Monat jetzt ungefähr kommt eine Nachricht von ihm, dass die Rechnung ca. 160 € betragen würde.
Da ich noch zur Schule gehe habe ich so viel Geld einfach nicht über, und will jetzt zu meiner Versicherung gehen.

Die Fragen:
Wie sieht es aus, wenn die Versicherung für den Schaden nicht aufkommt? (Weil sie beispielsweise der Meinung ist, dass man an dem Schaden nicht Schuld hat)

Muss man dann selber dafür aufkommen?

Ist der andere nicht selbst dafür verantwortlich, wenn er jemandem sein Handy gibt, obwohl dieser bereits merklich alkoholisiert ist?

Ich kenne mich auf diesem Gebiet leider gar nicht aus,
also schon mal vielen Dank für die Hilfe!!

LG Noelle

Aus dem Schock heraus hab ich gemeint, dass ich ihm das zahlen würde.

Na ein Schock wird es nicht gleich gewesen sein, eher ein Schreck. Aber dumm war die Äußerung trotzdem.

Wie sieht es aus, wenn die Versicherung für den Schaden nicht aufkommt?

Das wird sie nicht, und zwar aus zwei Gründen. „Zum Gebrauch überlassene“ Gegenstände sind in den meisten Policen ein Ausschluß. Zweitens ist der, der die Nummer eingibt nicht haftpflichtig, eher der Rempler oder der Drauftreter.

Muss man dann selber dafür aufkommen?

In diesem Falle nicht.

Ist der andere nicht selbst dafür verantwortlich, wenn er jemandem sein Handy gibt,

Ja.

Gruß

Nordlicht

Ich sehe hier auch keine zwingende gesetzliche Haftung.
Dennoch ggf. prüfen, ob geliehene/überlassene Sachen in der PHV (der Elten?) mitversichert sind. Gute Tarife sollten so etwas heute inkludiert haben.
Ansonsten gebe ich zu, dass sich mir bei solchen Schilderungen (Handys/Smartphones Dritter zerstört oder verloren) gerne dieser Verdacht aufdrängt: MfG