der Frau, die mir hin und wieder beim Saubermachen in meinem Haus hilft, ist ein fürchterliches Malheur passiert:
Sie stieß aus Unachtsamkeit eine quadratische Säule um, auf der sich ein Kunstobjekt aus Glas befand (Wert dieses Kunstobjektes DM 1700,–) und es zerbrach (man kann es sicher nicht reparieren).
Natürlich hatte ich sie schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass sie bei diesem Objekt besondere Vorsicht walten lassen müsste, da es sich um ein sehr wertvolles Kunstwerk handele.
Nun bin ich natürlich davon ausgegangen, dass sie eine Haftpflichtversicherung hat, der sie den angerichteten Schaden melden würde. Leider ist dem nicht so. Sie gibt zwar zu, es zerbrochen zu haben, schuld sei aber nun plötzlich mein Hund, der plötzlich gebellt habe und sie hätte sich so erschreckt, dass sie an die (wohlgemerkt sehr standfeste) Säule gestoßen sei und nichts dafür könne…
Ein ihr bekannter Versicherungsvertreter hätte ihr auch mitgeteilt, dass, selbst wenn sie haftpflichversichert wäre, diese Versicherung für den Schaden ohnehin nicht aufkäme. Ich solle es stattdessen meiner Hausratversicherung melden, sprich: ich soll behaupten, dass mir das passiert sei, und die würde das dann schon bezahlen.
Ehrlich gesagt, gefällt mir dieser Vorschlag nun überhaupt nicht, weil es nicht meine Art ist, Versicherungen irgendwelche Unwahrheiten zu erzählen.
Den Schaden hätte ich aber schon gerne ersetzt, umso mehr, weil es sich dabei um ein Kunstwerk gehandelt hat, an dem erstens mein Herz hing und es zweitens ein Unikat war, das ich nicht einfach wieder kaufen kann.
Wer hat einen guten Rat für mich, wie ich jetzt am besten vorgehe? Bitte helft mir, der Verlust dieses Objektes macht mich wirklich sehr traurig ((
die Hausratversicherung würde für den Schaden nur aufkommen, wenn es eine All-Risk-Police wäre… denn nur solch eine Versicherungsart bezahlt auch Eigenschäden.
Die Normale Hausratversicherung bezahlt solche Eigenschäden nicht und diese Form dürfte bei mindestens 95% der Hausratversicherungen vorhanden sein…
Die Sache mit der Tierhalterhaftpflicht halte ich zwar für etwas wagemütig, aber durchaus auch so, dass sie zahlen könnte.
Reiche den Schaden doch mal einfach mit der genauen Schadensmeldung ein. Will die Versicherung dann weitere Belege (Zeugen) haben, kannst du diese ja ohne weiteres beibringen.
Zahlt die versicherung am Ende nicht, dann bleibt dir nur noch, dass du den Schaden entweder selber zahlst oder aber dir das Geld von ihr geben lässt.
Es könnte aber sein, dass du einen anderen Wert bekommst, da die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert ausbezahlt (also den tatsächlich dir entstandenen Schaden). Ich weiß allerdings nicht, wie es sich da bei Kunstwerken handelt.
die „helfende Frau“ leistet Arbeit in Deinen Räumlichkeiten, vermutlich gegen Entgeld. Es geht also m.E. um ein normales Arbeitsverhältnis.
Wenn ich es richtig weiß, haftet ein Arbeitnehmer nur dann für Schäden aus seinem Arbeitsverhältnis, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig (und damit ist ausdrücklich nicht irgendeine Ungeschicklichkeit gemeint!) handelt.
Eine Privathaftpflichtversicherung (sie heißt sicherlich nicht umsonst so!) kommt für Schäden aus Arbeitsverhältnissen nicht auf; die Information des Versicherungsvertreters Deiner „Perle“ ist also korrekt.
Frage:
Wenn Du selbst zu Deinen Gunsten keine falschen Angaben machen willst, wie kannst Du dann erwarten, dass Deine „Putzfrau“ ggf. unkorrekte Angaben macht, von denen sie gar nichts hat (außer Ärger im Zweifel!)
Meine Einstellung:
Wo gehobelt wird, fallen Späne! Das Risiko muss der Arbeitgeber tragen, solange nicht außergewöhnliche Umstände (Trunkenheit etc.) dagegen sprechen. Wenn ich es richtig weiss, geht die Rechtsprechung in genau diese Richtung (Gott sei Dank!).
Es grüßt in der Hoffnung, dass Du die Frau nicht unter Druck setzt
Ulrich
P.S.:
Sollte ich mit meiner Auffassung im rechtlichen und/oder versicherungstechnischen Sinne nicht richtig liegen, bitte ich um Korrektur durch die entsprechenden Experten; auch für Bestätigungen bin ich dankbar.
schon richtig… aber nach BGB hat sie ja quasi den Schaden angerichtet, also ist sie ersatzpflichtig… nur der Schadenverursacher war ja wiederum der Hund…
deswegen vielleicht Hund an Zugehfrau an Uschi… aber wie gesagt… halte ich für wagemütig… zudem kommt eben noch, dass wir auch im Endeffekt wieder beim Eigenschaden landen
jetzt könnte man zwar noch analysieren, ob es nicht eher ein Dienstleistungsvertrag war und kein Arbeitsvertrag, aber normal gesehen hast du schon recht, dass die PHV für Schäden durch berufliche Tätigkeiten nicht aufkommt.
Du hast jemand beschäftigt, der bei Dir putzt. Somit wirst Du behandelt wie eine Firma welche Mitarbeiter beschäftigt. Also ist die Tätigkeit Deiner Putzfrau bei Dir nicht über deren PHV versicherbar.
Was mich eigentlich wundert ist, dass Du mit einem solch teuren Hausrat keine Allgefahrendeckung bei CHUBB oder Hiscox versichert hast. Da wären z.B. solche Schäden versichert.
schon richtig… aber nach BGB hat sie ja quasi den Schaden
angerichtet, also ist sie ersatzpflichtig… nur der
Schadenverursacher war ja wiederum der Hund…
deswegen vielleicht Hund an Zugehfrau an Uschi… aber wie
gesagt… halte ich für wagemütig… zudem kommt eben noch,
dass wir auch im Endeffekt wieder beim Eigenschaden landen
Ich möchte ja nicht hetzen, aber Du als gelernter Versicherungskaufmann, als der Du Dich ausgibst, sollte zumindest wissen, dass Schäden die der eigene Hund an eigenen Sachen anrichtet nicht versicherbar sind.