Haftpflicht oder Hausrat?

Hallo Wissende,

angenommen jemand wohnt zur Miete, mit vermietet wird auch eine Einbauküche samt E-Geräten. Wer zahlt im Falle dass eine Herdplatte kaputt geht? Schaden entsteht während die Herdplatte genutzt wird ohne weiteres Zutun (es gibt einen Knall, die Herdplatte hat einen Sprung und wird anschliessend mehr heiss). Haftpflicht des Mieters - Hausrat des Mieters - Vermieter?

Wie liegt der Fall, wenn z.B. die Plastik-Duschkabine kaputt geht und komplett ausgetauscht werden muss?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Viele Grüße martina

Hallo,

also wenn es eine Ceranplatte ist und du dieses in der Glasversicherung eingeschlossen hast oder einzeln versichert hast würde die Glasplatte darüber versichert sein.

Sollte Sie nicht ais Glas sein ist es einfach pech und du bekommst nichts. Wie du für den schade aufkommst müsste in deinem Mietvertrag stehen in der das gereglet wird. In der Haftpflicht sind gemietet und geliehene Sachen nicht versichert. Es gibt aber da Ausnahmen unter der ich die Küche nicht sehe.

Plastikduschkabiene ist Glasversicherung, allerdings nur das Plastik nicht der Rahmen.

Gruß Anno

Wissende,

angenommen jemand wohnt zur Miete, mit vermietet wird auch
eine Einbauküche samt E-Geräten. Wer zahlt im Falle dass eine
Herdplatte kaputt geht? Schaden entsteht während die
Herdplatte genutzt wird ohne weiteres Zutun (es gibt einen
Knall, die Herdplatte hat einen Sprung und wird anschliessend
mehr heiss). Haftpflicht des Mieters - Hausrat des Mieters -
Vermieter?

Wie liegt der Fall, wenn z.B. die Plastik-Duschkabine kaputt
geht und komplett ausgetauscht werden muss?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Viele Grüße martina

Hallo Martina,
abgesehen davon, was eventuell in deinem Mietvertrag steht (wo man sowas durchaus im voraus regeln kann) - vielleicht hilft dir folgendes Grundlegendes weiter:

Hallo Wissende,

angenommen jemand wohnt zur Miete, mit vermietet wird auch
eine Einbauküche samt E-Geräten. Wer zahlt im Falle dass eine
Herdplatte kaputt geht? Schaden entsteht während die
Herdplatte genutzt wird ohne weiteres Zutun (es gibt einen
Knall, die Herdplatte hat einen Sprung und wird anschliessend
mehr heiss). Haftpflicht des Mieters - Hausrat des Mieters -
Vermieter?

Eine private Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich nur bei Verschulden, jedoch wiederum nicht bei Vorsatz (also wenn du die Platte absichtlich beschädigt hättest).
Im vorliegenden Fall kann man aus deinen Angaben jedoch keine Fahrlässigkeit (als Voraussetzung für ein Verschulden) erkennen. Somit auch keine Ersatzpflicht durch die Haftpflicht.

Auch die Hausrat kommt aller Wahrscheinlichkeit nicht in Betracht (versicherte Risiken: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm). Worauf beruhte denn der „Knall“? Vielleicht läßt sich nach einer Klärung der Schadenursache hier genaueres sagen (wie gesagt: Versicherungsschutz sehr unwahrscheinlich).
Sollte es sich bei der Herdplatte um ein Glas-Keramik-Kochfeld handeln, kommt noch eine eventuelle Glasversicherung in Betracht. Die würde für die beschädigte Platte (aber auch nur für die, nicht aber für eventuell mit-beschädigte Elektronik, etc.) aufkommen.

Wie liegt der Fall, wenn z.B. die Plastik-Duschkabine kaputt
geht und komplett ausgetauscht werden muss?

s.o… Glasversicherung für den (Plastik-)Glaseinsatz. Alles andere (Profile, etc.) auf eigene Rechnung bzw. Vermieter (s. ev. Mietvertrag)
Gruß
Frank Hackenbruch

Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Viele Grüße martina