nehmen wir an, Fahrer X hat eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung.
Jetzt verursacht er einen Schaden an einem fremden PKW. Sein eigener PKW bekommt keinen Schaden ab. Greift dann nur die Haftpflichtversicherung? Und wird dann auch nur diese in der SF-Klasse zurückgestuft oder auch die SF-Klasse der Vollkasko?
Wenn am eigenen PKW kein Schaden entstanden ist, dann wird nur in der Haftpflichtversicherung gestuft.
Aufpassen! (kleiner Tipp mit indirektem Zusammenhang): Wenn man die VK irgendwann in eine TK wandelt, dann wird (meist nach einer Zeit von 2 Jahren) bei erneutem Einschluss einer VK auf die SF-Klasse der Haftpflichtversicherung zurückgegriffen und die VK an diese angeglichen.
Aufpassen! (kleiner Tipp mit indirektem Zusammenhang): Wenn
man die VK irgendwann in eine TK wandelt, dann wird (meist
nach einer Zeit von 2 Jahren) bei erneutem Einschluss einer VK
auf die SF-Klasse der Haftpflichtversicherung zurückgegriffen
und die VK an diese angeglichen.
Hi,
wobei es aber durchaus Gesellschaften gibt, die die ursprüngliche Sf-Klasse der Vollkasko hernehmen. Dies auch nach > 7 Jahren. Ausnahme: Die SF-Klasse der Haftpflicht wäre dann günstiger