du wirst im internet vielleicht einiges finden wobei das alles einzelfallprüfungen sind.
gründe: herkunft es opfers. fährst du den sohn des vorstandes eines Großunternehmens um kann passieren das die hochrechnung ergibt, der sohn hätte demnächst in den USA studiert, hätte dann später eine firma gegründet oder wäre woanders entsprechend hochdotiert eingestiegen.
ob du aber überhaupt haftest ist fraglich - dafür reicht die aussage - ich fahre jemanden um - nicht.
Wie hoch die Haftung ist, hängt von vielen Faktoren ab. Das Gericht wird im Zivilverfahren den Wert ermitteln. Das zu erwartende Einkommen spielt da auch ein Rolle.
Ein Beispiel hab ich nicht - einfach selbst mal nach vergleichbareb Urteilen googlen.
Hallo,
für einen solchen Schaden haften Sie mit allem was Sie sind bzw. jemals haben werden. Deshalb empfiehlt sich hier eine Haftpflicht mit einer möglichst hohen Personendeckung.
Dies ist geregelt in:
BGB § 823
Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Das heißt, dass Sie dem Geschädigten u.U. lebenslang den Lebensunterhalt finanzieren müssen,wenn dieser nicht für sich selbst sorgen kann.
Das ist eine ziehmlich komplexe frage die sich so einfach nicht beantworten lässt.
Hier spielt es eine Rolle ob es ein Unfall war wer wieviel Schuld zugesprochen kommt usw.
Die Haftpflicht zahlt max. die abgeschlossene Summe für Personenschäden, wie hoch die Entschädigung ist setzt das Gericht fest und kann auch durchaus übr der Verssicherte Summe hinaus gehen. dann haftest du pers. mit deinem Vermögen.
Wie sich die Entschädigung zusammen setzt also Schmerzensgeld oder Rente ist von Fall zu Fall verschieden.
Du haftest in unbegrenzter Höhe. So steht es im Gesetz. Deine Privathaftpflichtversicherung tritt für den Schaden ein, sofern er nicht vorsätzlich verursacht wurde, allerdings nur bis zur Höhe der Deckungssumme. Da musst Du in Deiner Police nachsehen.
Die Höhe der Entschädigung wird in solch schweren Fällen fast immer durch ein Gericht festgesetzt.
Gruß
Hoddel
Eine Summe zu nennen ist sehr schwierig. Das hängt immer vom Einzelfall ab. Fakt ist, dass deine Haftpflicht ein Leben lang dafür aufkommen müsste. Das geht in die Millionen, hängt dann aber auch von deiner Versicherung ab.
Hallo Sven,
nach §824 BGB bist du als mündiger Bürger für alle von dir verursachten Schäden unbegrenzt haftbar. Allerdings scheint es da noch eine Grenze zu geben, die in deiner PHV (Privathaftpflicht) als „Gesetzliche Deckun“ angegeben ist. Ich schätze (ausdrücklich nur geschätzt), dass der Gesetzgeber hier noch eine mir nicht bekannte Regelung hat.
Zum Fall:
Wenn du jemanden schädigst, so muss ein Gericht entscheiden wieviel Einbußen der Geschädigte wegen deinem schuldhaften Handeln hat. Die werden dir dann zur Last gelegt. Wie du das genau zu entrichten hast wird auch vor Gericht geklärt.
Bsp: Du fährst einen Arbeiter (35 Jahre) mit einem Jahresbrutto von 35 000 Euro um. Er kann infolge des von dir verursachten Unfalls nicht mehr arbeiten. Er würde aber (vereinfacht ohne Lohnerhöhung) bis zum 65sten noch 1.050.000,- Euro verdienen. Zudem wird ihm der Umzug/Umbau seines Hauses zugesprochen, Rehakosten, Schmerzensgeld…
Wenn du da keine Haftpflichtversicherung hast, dann kann dir der Geschädigte den Gerichtsvollzieher schicken der dir alles nicht lebensnotwendige und dein Gehalt bis auf 940,- Euro wegpfändet.
Ergo: Private Haftpflichtversicherung abschließen. Es muss nichts passieren aber wenn doch, dann…
Viele Grüße und denk auch mal über eine Unfallversicherung nach
Wenn ich mit dem Fahrrad einen Studenten umfahren würde,
dieser ist danach querschnittsgelähmt und kann niemals
arbeiten.
Wie hoch hafte ich?
Wenn keine Haftpflichtversicherung besteht, mit dem eigenen gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen.
Muss meine Haftpflicht sein zukünftiges
Gehalt zaheln?
Die Private Haftpflichtversicherung prüft erst einmal ob die an den Schädiger gestellten Ansprüche gerechtfertigt sind. Sind sie das nicht, wehrt sie diese unberechtigten Ansprüche ab.
Sollten die Ansprüche gerechtfertigt sein, so übernimmt die Private Haftpflichtversicherung die Schäden bis zu der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme für -in diesem Fall- Personenschäden.
du haftest mit unbegrenzter höhe.
hierfür ist eine haftpflichtversicherung die dir sicherheit bietet. wichtig: deine haftpflichtversicherung muß dass
höchtsmöglich ab zu sichernde an versicherungssumme,was die gesellschaft deiner wahl anbietet entsprechen. nur dann haftest du rechtlich nicht über deinen versicherungsschutz hinnaus.
Hallo,
die Privathaftpflicht leistet für diesen Fall. Eine Schuld unterstellt (§823 BGB) gibt es eine Haftung in unbegrenzter Höhe. Die Privathaftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme, die die Vertragsleistung in der Höhe begrenzt,
viele Grüße
Andreas