Hallo Sven,
nach §824 BGB bist du als mündiger Bürger für alle von dir verursachten Schäden unbegrenzt haftbar. Allerdings scheint es da noch eine Grenze zu geben, die in deiner PHV (Privathaftpflicht) als „Gesetzliche Deckun“ angegeben ist. Ich schätze (ausdrücklich nur geschätzt), dass der Gesetzgeber hier noch eine mir nicht bekannte Regelung hat.
Zum Fall:
Wenn du jemanden schädigst, so muss ein Gericht entscheiden wieviel Einbußen der Geschädigte wegen deinem schuldhaften Handeln hat. Die werden dir dann zur Last gelegt. Wie du das genau zu entrichten hast wird auch vor Gericht geklärt.
Bsp: Du fährst einen Arbeiter (35 Jahre) mit einem Jahresbrutto von 35 000 Euro um. Er kann infolge des von dir verursachten Unfalls nicht mehr arbeiten. Er würde aber (vereinfacht ohne Lohnerhöhung) bis zum 65sten noch 1.050.000,- Euro verdienen. Zudem wird ihm der Umzug/Umbau seines Hauses zugesprochen, Rehakosten, Schmerzensgeld…
Wenn du da keine Haftpflichtversicherung hast, dann kann dir der Geschädigte den Gerichtsvollzieher schicken der dir alles nicht lebensnotwendige und dein Gehalt bis auf 940,- Euro wegpfändet.
Ergo: Private Haftpflichtversicherung abschließen. Es muss nichts passieren aber wenn doch, dann…
Viele Grüße und denk auch mal über eine Unfallversicherung nach 