Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Haftpflichtversicherung. Zur Übersicht habe ich sie nummeriert. Ich freue mich über jede Antwort.
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Darf eine Versicherung vorschreiben, ob ein (Privat-)Haftpflichtschaden an einem Pkw repariert werden muss oder fiktiv abgerechnet werden darf?
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Und ist es möglich, erst einmal den Schaden zu melden, ohne dass man gleich beim ersten Schriftkontakt einen Kostenvoranschlag mit einreichen muss?
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Darf man auch ein Gutachten statt einem Kostenvoranschlag machen lassen? Oder bleibt man dann auf den Kosten sitzen?
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Bei einem Lackschaden an einem 3 1/2 Jahre alten Wagen aus der Kompaktklasse (mit kleinerem Vorschaden), ist da (generell) eine Wertminderung möglich? Ist für eine solche ein Gutachten nötig?
- Darf eine Versicherung vorschreiben, ob ein
(Privat-)Haftpflichtschaden an einem Pkw repariert werden muss
oder fiktiv abgerechnet werden darf?
Meines Wissens nein.
- Und ist es möglich, erst einmal den Schaden zu melden, ohne
dass man gleich beim ersten Schriftkontakt einen
Kostenvoranschlag mit einreichen muss?
Ja.
- Darf man auch ein Gutachten statt einem Kostenvoranschlag
machen lassen? Oder bleibt man dann auf den Kosten sitzen?
Wer ist „man“ ? Der Geschädigte oder der Schädiger ? Ich würde als Geschädigter erst dann ein Gutachten in Auftrag geben, wenn die Versicherung nicht ordentlich reguliert. Da spätestens jetzt die Sache streitig ist, wirst Du entweder klagen müssen um den Gutachter bezahlt zu bekommen, oder ihn selber zahlen. Als Schädiger würde ich mich ganz heraushalten.
- Bei einem Lackschaden an einem 3 1/2 Jahre alten Wagen aus
der Kompaktklasse (mit kleinerem Vorschaden), ist da
(generell) eine Wertminderung möglich?
Ja. Eine Haftpflicht besteht immer nur zum Zeitwert, entsprechend zahlt die Versicherung auch nur diesen. Vorschäden werden immer abgezogen.
Ist für eine solche ein Gutachten nötig?
Das hängt vom Einzelfall ab.
Hallo Nordlicht,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Einige Fragestellungen sind mir noch nicht ganz klar.
- Darf eine Versicherung vorschreiben, ob ein
(Privat-)Haftpflichtschaden an einem Pkw repariert werden muss
oder fiktiv abgerechnet werden darf?
Meines Wissens nein.
Kann dies jemand mit Sicherheit sagen?
- Darf man auch ein Gutachten statt einem Kostenvoranschlag
machen lassen? Oder bleibt man dann auf den Kosten sitzen?
Wer ist „man“ ? Der Geschädigte oder der Schädiger ? Ich würde
als Geschädigter erst dann ein Gutachten in Auftrag geben,
wenn die Versicherung nicht ordentlich reguliert. Da
spätestens jetzt die Sache streitig ist, wirst Du entweder
klagen müssen um den Gutachter bezahlt zu bekommen, oder ihn
selber zahlen.
Vor der Regulierung möchte die Versicherung wohl einen Kostenvoranschlag (vom Geschädigten) sehen, vermute ich.
Ich habe gehört, dass die Versicherung in jedem Fall auch ein Gutachten zahlen muss (außer - vermute ich - es existiert schon ein Kostenvoranschlag), und nur mit einem solchen könne man eine Wertminderung geltend machen. Wieviel ist daran wahr?
Danke schon 'mal für die Hilfe!
Hallo Nordlicht,
Auch Hallo,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Einige Fragestellungen sind mir noch nicht ganz klar.
- Darf eine Versicherung vorschreiben, ob ein
(Privat-)Haftpflichtschaden an einem Pkw repariert werden muss
oder fiktiv abgerechnet werden darf?
Meines Wissens nein.
Kann dies jemand mit Sicherheit sagen?
Es ist kein Problem mit der gegenerischen Haftpflichtversicherung fiktiv abzurechnen. Nur muß Dir auch klar sein, dass dann keine Mehrwertsteuert erstattet wir und auch kein Nutzungsausfall. Erst wenn ein Reparaturnachweis erfolgt kann die Mwst. anteilt anhand eingereichter Belege eingefordert werden.
- Darf man auch ein Gutachten statt einem Kostenvoranschlag
machen lassen? Oder bleibt man dann auf den Kosten sitzen?
Wer ist „man“ ? Der Geschädigte oder der Schädiger ? Ich würde
als Geschädigter erst dann ein Gutachten in Auftrag geben,
wenn die Versicherung nicht ordentlich reguliert. Da
spätestens jetzt die Sache streitig ist, wirst Du entweder
klagen müssen um den Gutachter bezahlt zu bekommen, oder ihn
selber zahlen.
Vor der Regulierung möchte die Versicherung wohl einen
Kostenvoranschlag (vom Geschädigten) sehen, vermute ich.
Bei fiktiver Abrechnung ist ein Kostenvoranschlag sicherlich hilfreich. Doch vorsicht. Auf den Kosten für diesen Kovo bleibt evtl. der Geschädigte sitzen.
Ich habe gehört, dass die Versicherung in jedem Fall auch ein
Gutachten zahlen muss (außer - vermute ich - es existiert
schon ein Kostenvoranschlag), und nur mit einem solchen könne
man eine Wertminderung geltend machen. Wieviel ist daran wahr?
Ein Gutachten wird erst ab einer bestimmten Schadenhöhe gefordert, da solch ein Gutachten die Kosten auch weder in die Höhe treibt.
Danke schon 'mal für die Hilfe!
Bitte
Michael