Haftpflicht...Regulierungsvorschuss?

Hallo,

ich hatte vor Weihnachten einen Unfall, bei dem ich verletzt wurde und mit dessen Folgen ich aktuell noch zu kämpfen habe. Die Haftpflicht des Unfall"gegners" hat mir nun einen sogenannten „Regulierungsvorschuss“ gezahlt. Ich frage mich nun, wie das zu interpretieren ist…enthält dieser Betrag so etwas wie Schmerzensgeld? Oder soll es ein „Vorschuss“ sein, für die Ausgaben für Hilfsmittel und Zuzahlungen die ich zur Behandlung zuzahlen musste? Mit anderen Worten: Muss ich eventuell einen Teil davon zurückzahlen, wenn dieser Vorschuss meine tatsächlichen Ausgaben (Quittungen und Rechnungen) übersteigt??
Versteht mich nicht falsch, ich hatte schon nicht mehr damit gerechnet, von der Versicherung überhaupt noch was zu hören und jetzt der unerwartete „Geldsegen“. Ich habe mich der Versicherung gegenüber bisher eher zurückhaltend verhalten, alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, aber keine Forderungen gestellt, in der Hoffnung, dass ich im Idealfall zumindest meine Auslagen erstattet bekomme. Dafür hat sich der Unfall"gegner",(ich schreibe das in Füßchen, da es sich dabei um einen Freund handelt, durch dessen Unachtsamkeit ich verletzt wurde) mehrmals dort stark gemacht, damit ich entschädigt werde.
Weiß jemand was da so üblich ist? Wie da der Ablauf ist??

Ich hoffe, das war nicht zu wirr!

Vielen Dank schon mal!
Beste Grüße
Lillith

Hallo Lillith,

wie genau hat die Versicherung die Vorschußzahlung begründet? Ich nehme an, dass es sich um einen Vorschuss auf die zu erwartende dauerhafte Beeinträchtigung handelt, irgendwann wird der endgültig bemessen werden, dazu wirst du mit Sicherheit zum Gutachter müssen.
Wenn du noch keine Kosten geltend gemacht und nachgewiesen hast, wird da auch noch nichts gezahlt.
Frag bei der Versicherung sonst einfach mal nach, wofür der Vorschuss ist, wenn aus dem Schreiben nichts hervorgeht.

Viele Grüße Angelika

Hallo Angelika,

das ging ja fix,

ja, also der Wortlaut ist: „Wir haben heute einen Regulierungsvorschuss in Höhe von…angewiesen. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der beliebigen Verrechnung.“—> sehr schwammig, was soll das heißen?

Ich soll die Versicherung benachrichtigen, wenn die Behandlung der Verletzungen abgeschlossen ist, damit sie die Abschlussberichte von den Ärzten anfordern können. Mehr steht nicht drin…
Das Ende der Behandlung ist dann wohl erst in einem Jahr, wenn das ganze Metall wieder entfernt wird, oder?

Ich danke dir!
Grüße
Lillith

Der Vorschuss ist für die Ausgaben, die bisher glaubhaft belegt wurden. Es müssen nicht immer Rechnungen vorgelegt werden, eigene Aufzeichnungen genügen, z.b. für beschädigte Kleidung oder zusätzliche Ausgaben für Handwerker/Haushaltshilfe etc.
Die Verhandlungen über ein evtl. „Schmerzensgeld“ kann erst nach der Genesung erfolgen. Hier gibt es gute Richtwerte (Susanne Hachs-Tabelle ADAC).

Eine schnelle Genesung und zufriedene Abwicklung wünsche ich mit den besten Grüßen

Rene

Hallo,

unter dem Vorbehalt heißt in der Regel, dass die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind und dass sich am Versicherungsschutz noch etwas ändern könnte, sie aber davon ausgehen, dass es nicht passiert.
Zur freien Verwendung bedeutet, dass sie erstmal was zahlen, wofür auch immer du das Geld verwenden möchtest und dann nach Abschluss der Behandlung Arztberichte angefordert werden, um eine abschließende Regulierung vornehmen zu können. Dann sollte dir der Sachbearbeiter auch genau auflisten, was in welcher Höhe abgerechnet wird.
Wenn dir aber etwas nicht klar ist, telefoniere am besten mit dem Sachbearbeiter und lass es dir erklären. Ich kenne ja die ganzen Unterlagen nicht, so dass ich natürlich nicht 100% alles beantworten kann.

Gruß Angelika

Ach ja, es kommt darauf an, ob das Metall tatsächlich rauskommt und danach wird in der Regel auch noch ein paar Monate abgewartet, da der Körper auch wieder Zeit für die Heilung nach der OP benötigt. Ggf. schließt sich auch noch Physiotherapie etc. an, das wird auch abgewartet, also solange, bis der Arzt sagt, nun kann eingeschätzt werden.

Hallo Lillith,

dieser Voschuss ist tatsächlich nur als Vorschuss zu sehen. Die gegenerische Versicherung prüft scheinbar noch Deine Schadensersatzansprüche,das Deiner gerechtfertigt ist und Du auf jeden Fall eine Entschädigung erhalten wirst, kannst Du an der bislang geleisteten Zahlung erkennen. Jedoch steht scheinbar die endgültige Höhe noch nicht fest.
Hey und stell alle Forderungen die Du als gerechtfertig ansieht, z. B. Auslagen für Arztbesuche und Zuzahlungen, Schmerzensgeld, Ersatz für z. B. Kleidung die beim Unfall kaputt ging, …

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig weiter helfen bzw. Licht ins Dunkel bringen.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.
Evelyn Doderer

Vielen Dank für die schnelle Antwort…
ich habe alle Belege gesammelt und werde weiter sammeln…da das ganze wohl erst Ende des Jahres abgeschlossen sein wird.
LG

Bei Personenschäden gibt es nur eines: Rechtsanwalt. Ja, auch wenn dein Freund dich geschädigt hat. Die Kosten übernimmt i.d.R. die Haftpflichversicherung, wenn dein Freund für den Schaden haftet und Deckung über den Vertrag besteht.

Alles andere dir hier zu raten wäre fahrlässig. Was die Vorauszahlung beinhaltet steht in der Regel im Begleitschreiben.

Gruß

Hallo,

es wäre sicherlich am klügsten einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der kann am besten ermitteln, was Ihnen zusteht und ob Ihnen durch die Annahme des Vorschussen ggf. eine weitergehende Regulierung des Schadens entgehen könnte. Sofern Sie ohne eigenes Verschulden geschädigt worden sind, dann müssen Sie auch keine Anwaltskosten zahlen, da dass dann auch zu Laten der Haftpflicht des Schädigers geht.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

Hallo Lillith,

in diesem Vorschuss kann alles mögliche drin sein. Meistens wird das al frei verrechenbarer Vorschuss bezeichnet. Ich kann jetzt natürlich nichts zur Höhe des Schemrzensgeldes sagen, weil ich Deine Verletzung nicht kenne, aber unter http://www.schmerzensgeld.info/Default.aspx kannst Du dir bzgl. Deiner Verletzung schon mal einen Überblick verschaffen, was denn so bezahlt werden sollte. normalerweise liegt dieser Vorschuss weit darunter. Wenn die Verletzung schwerer war, würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt beauftragen. Dessen Kosten werden normalerweise von der Haftpfllicht mit übernommen und der RA holt in der Regel deutlich mehr raus.

Hoffe, das hilft Dir erst mal weiter.

Olli