Haftpflicht Schadensanzeige: was bedeutet "vermeidbarer Fehler" etc.?

Hallo,
regelmäßig kommt unsere Pflegehilfe (ganz offiziell, über einen Pflegedienst) zu uns und hilft bei Pflege meines Mannes und im Haushalt. Nun ist folgendes passiert: sie wollte Kleidung holen, die auf dem Bett lag. Was sie nicht sehen konnte, war, dass mein Mann sein Laptop oben drauf gelegt hatte (zur Erklärung: mein Mann ist querschnittgelähmt, er hat keine Handfunktion, deswegen lässt er den PC immer mal da, wo er drankommt, in diesem Fall auf dem Bett.) Sehen konnte sie das nicht, weil da drauf auch noch mehr Zeug lag, unter anderem eine Decke…
nun ja. Sie hat an der Hose gezogen, dabei ist der Laptop runtergeknallt und spinnt seitdem.
Verwirrend finde ich folgende Fragen in der Schadenanzeige:

  1. Hat die Verursacherin einen vermeidbaren Fehler begangen?
    Meiner Meinung nach nicht, sonst wär’s ja vorsätzlich, oder?
  2. Hätte die Verursacherin den Schaden verhindern können?
    Hä? Nein, denke ich, wo ist der Unterschied zur vorigen Frage?
  3. Liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
    Verstehe ich gar nicht. Bezieht sich das darauf, wenn Kinder was anstellen?
  4. Welche Person trifft ein Mitverschulden?
    Keinen, denn sie hat allein an der Hose gezogen…???

Ich möchte einfach nicht durch nicht- Verstehen was Falsches ankreuzen.

Danke für die Hilfe.

Guten Tag

wenn „kein Verschulden“ vorliegt, besteht „keine“ Ersatzpflicht!!! Aufgrund Ihrer Aussagen muss die Versicherung nichts bezahlen.

die Frage 1: ja, das bett haette abgeräumt werden muessen.
frage 2: ja, sie haette den laptop gesehen
frage 3: nein
die Frage 4 - Mitverschulden ist zu korrigieren :wink:
wer hat etwas auf den laptop gelegt, dass dieser von der pflegekraft nicht gesehen werden konnte?

— wer die decke und die kleidung auf das bett ablegte, konnte nicht geklaert werden.

beste gruesse
rene

Hallo,
regelmäßig kommt unsere Pflegehilfe (ganz offiziell, über
einen Pflegedienst) zu uns und hilft bei Pflege meines Mannes
und im Haushalt. Nun ist folgendes passiert: sie wollte
Kleidung holen, die auf dem Bett lag. Was sie nicht sehen
konnte, war, dass mein Mann sein Laptop oben drauf gelegt
hatte (zur Erklärung: mein Mann ist querschnittgelähmt, er hat
keine Handfunktion, deswegen lässt er den PC immer mal da, wo
er drankommt, in diesem Fall auf dem Bett.) Sehen konnte sie
das nicht, weil da drauf auch noch mehr Zeug lag, unter
anderem eine Decke…
nun ja. Sie hat an der Hose gezogen, dabei ist der Laptop
runtergeknallt und spinnt seitdem.
Verwirrend finde ich folgende Fragen in der Schadenanzeige:

  1. Hat die Verursacherin einen vermeidbaren Fehler begangen?
    Meiner Meinung nach nicht, sonst wär’s ja vorsätzlich, oder?
  2. Hätte die Verursacherin den Schaden verhindern können?
    Hä? Nein, denke ich, wo ist der Unterschied zur vorigen Frage?
  3. Liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor? *NEIN*
    Verstehe ich gar nicht. Bezieht sich das darauf, wenn Kinder
    was anstellen?
  4. Welche Person trifft ein Mitverschulden?
    Keinen, denn sie hat allein an der Hose gezogen…???

Ich möchte einfach nicht durch nicht- Verstehen was Falsches
ankreuzen.

Danke für die Hilfe.

Hallo,
die Antworten sind so zu schreiben wie auch niedergeschrieben.

  1. Hat die Verursacherin einen vermeidbaren Fehler begangen? NEIN
    Meiner Meinung nach nicht, sonst wär’s ja vorsätzlich, oder?
  2. Hätte die Verursacherin den Schaden verhindern können? NEIN
    Hä? Nein, denke ich, wo ist der Unterschied zur vorigen Frage?
  3. Liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
    Verstehe ich gar nicht. Bezieht sich das darauf, wenn Kinder was anstellen? NEIN
  4. Welche Person trifft ein Mitverschulden?
    Keinen, denn sie hat allein an der Hose gezogen…??? NIEMANDEN

die Gesellschaften wollen wirklich JA oder NEIN.

Gruss
Daniel

  1. Hat die Verursacherin einen vermeidbaren Fehler begangen?
    Meiner Meinung nach nicht, sonst wär’s ja vorsätzlich, oder?

sehe ich auch so

  1. Hätte die Verursacherin den Schaden verhindern können?
    Hä? Nein, denke ich, wo ist der Unterschied zur vorigen Frage?

richtig, sonst hätte sie ihn wohl verhindert

  1. Liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
    Verstehe ich gar nicht. Bezieht sich das darauf, wenn Kinder
    was anstellen?

wird die Pflegekraft denn beaufsichtigt? Ich denke nicht.

  1. Welche Person trifft ein Mitverschulden?
    Keinen, denn sie hat allein an der Hose gezogen…???

genau, das Verschulden liegt nach Ihrer Schilderung ausschließlich bei der Pflegekraft.

Teilen Sie mir doch bitte nach Schadenregulierung mit, wie hoch der Neupreis des Laptops war und wieviel Sie von der Versicherung erhalten haben.