Haftpflicht teuer bei Verzicht auf Kasko: Erlaubt?

Hallo, meine Versicherung nimmt für die reine Kfz-Haftpflicht einen deutlich höheren Beitrag, wenn man keine Kaskoversicherung dazu haben möchte. Nimmt man die Kasko hinzu, wird der Anteil für die Haftpflicht billiger, beides zusammen ist aber teurer als die preiserhöhte Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz.

Ich habe bei meiner Versicherung angefragt und folgende Antwort bekommen:

„Bei der Beobachtung des Marktes und unserer eigenen Risikostatistiken hat sich herausgestellt, dass der Schadenverlauf in der KFZ Haftpflicht auch davon abhängt, ob für den Pkw eine Kasko besteht. Der Beitrag in der Haftpflichtversicherung ist somit höher, wenn keine Kaskoversicherung abgeschlossen wird.“

Ich halte das für ein unzulässiges Koppelgeschäft. Der Kunde soll so veranlasst werden, eine zusätzliche Leistung zu erwerben (und zu bezahlen), die er gar nicht will.

Hier meine Frage: Verstößt die Praxis meiner Versicherung womöglich gegen geltendes Recht?

Hallo.

Das hat ja mal rein garnichts mit illegalem Koppelgeschäft zu tun.
Unter Koppelung versteht man folgendes:

Kunde: Ich hätte gerne einen Privatkredit.
Bank: Bekommen Sie, aber NUR wenn Sie uns auch Ihre Versicherungen zu unserem hauseigenen Versicherer übertragen!

Tarifkalkulation ist Sache des Versicherers. Du bist nicht gezwungen bei genau diesem Versicherer abzuschließen.
Diese Statistik ist übrigens auch nicht an den Haaren herbei gezogen, es ist tatsächlich so.

Grüße
CB

Hier meine Frage: Verstößt die Praxis meiner Versicherung womöglich gegen geltendes Recht?

Nein.

Hallo Stefan,

jeder Versicherer kann die Preiskalkulation seiner kfz-Tarife nach eigener Berechnung gestalten.

Ein Tipp dazu:
Kfz-Vertrag zum 01.01.2013 kündigen und bei einem anderen preisgünstigeren und leistungsstarken Versicherer abschließen.

Gruß Merger

Hallo,

Du bist nicht gezwungen bei genau diesem Versicherer abzuschließen.

in diesem Punkt sehe ich keinen Unterschied zu deinem Beispiel mit der Bank. Dort könnte er auch nicht gezwungen werden, den Kredit genau von dieser Bank zu nehmen.

Gruß
Pontius

in diesem Punkt sehe ich keinen Unterschied zu deinem Beispiel
mit der Bank. Dort könnte er auch nicht gezwungen werden, den
Kredit genau von dieser Bank zu nehmen.

Produkt A (Kredit) erhält der Kunde nur, wenn er Produkt B (Versicherung, welche mal zunächst unmittelbar wenig mit Produkt A zu tun hat) kauft.
Produkt C (Versicherung K-Haftpflicht) erhält der Kunde auch, wenn er Produkt D (Zusatz-Versicherung Kasko) nicht kauft, allerdings dann zu einem schlechteren Preis.

Gruß
Pontius

Gruß
U. Wolff

Hallo,

Ein Tipp dazu:
Kfz-Vertrag zum 01.01.2013 kündigen und bei einem anderen
preisgünstigeren und leistungsstarken Versicherer abschließen.

Das könnte in diesem Jahr aber auch ganz gut in die Hose gehen.

Erst neuen VR suchen, dann ggf. kündigen!

Gruß
tycoon

Hallo,

in diesem Punkt sehe ich keinen Unterschied zu deinem Beispiel
mit der Bank. Dort könnte er auch nicht gezwungen werden, den
Kredit genau von dieser Bank zu nehmen.

Und dennoch ist die Aussage von Herrn Burgard richtig.

Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass im ersten Fall kein kalkulatorischer Zusammenhang zwischen dem Abschluss der beiden Produkte besteht (das objektive Kreditrisiko ist von der Zahlungsfähigkeit des Kunden abhängig, nicht davon, ob er bei der Bank noch eine Versicherung abschließt), während im zweiten Fall sehr wohl ein kalkulatorischer Zusammenhang besteht (lt. Statistik gibt´s halt mehr Schadenfälle bei „Nur“-KH-versicherten Fahrzeugen als bei denen, die auch noch eine Kasko haben).
Und daher ist der erste Fall ein unerlaubtes Koppelungsgeschäft, der zweite halt nicht.

Viele Grüße
Loroth

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Richtig, obwohl ich es schon recht merkwürdig fände, dass ein Kredit mich teurer käme, wenn ich keine Versicherung der Bank dazu nehme.

Der Fall liegt hier m.E. aber in einem entscheidenden Punkt anders. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung. Das heißt, die Versicherung nutzt den Umstand, dass man gesetzlich verpflichtet ist, sich zu versichern, dazu, beim Kunden noch eine zusätzliche „freiwillige“ Versicherung abzusetzen. Stellt Euch vor, man würde Euch bei der Hauptuntersuchung Eures Autos eröffnen, daß die Gebühr dafür viel höher ausfällt, wenn Ihr nicht auch den Inspektions-Service des Anbieters abonniert. Statistisch ließe sich sicher leicht argumentieren, dass Autos mit Inspektionspaket die HU häufiger bestehen. Im Übrigen halte ich den statistischen Aspekt der Versicherung für einen Vorwand. Bestimmt gibt die Statistik auch her, dass Kunden mit einer Kapital-Lebensversicherung weniger Unfalle bauen.

Noch zum Hinweis des möglichen Versichererwechsels: Mir ist natürlich klar, wie ich diesem „Elend“ entkommen kann, aber das war nicht meine Frage. Eine unzulässige Handlung eines Marktteilnehmers wird nicht dadurch zulässig, dass sich andere Marktteilnehmer ja an die Regeln halten. Vermutlich gehört meine Frage eher in den Bereich „Recht“.

Vermutlich gehört
meine Frage eher in den Bereich „Recht“.

Bei Deiner Argumentationskette stimme ich Dir zu.

Der Fall liegt hier m.E. aber in einem entscheidenden Punkt
anders. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name
schon sagt, eine Pflichtversicherung.

Das heißt, die
Versicherung nutzt den Umstand, dass man gesetzlich
verpflichtet ist, sich zu versichern, dazu, beim Kunden noch
eine zusätzliche „freiwillige“ Versicherung abzusetzen.

Es handelt sich hier nicht um einen Monopol-Versicherer !

Das bedeutet jeder, kann sich den Versicherer seiner Wahl aussuchen.

Beim Vertragsabschluss sollte man die Beiträge wie auch die Leistungen vergleichen und nicht erst nach einigen Monaten bzw. Jahren.

Stellt
Euch vor, man würde Euch bei der Hauptuntersuchung Eures Autos
eröffnen, daß die Gebühr dafür viel höher ausfällt, wenn Ihr
nicht auch den Inspektions-Service des Anbieters abonniert.

Hier liegt die Sache etwas anders, eine Hauptuntersuchung kann man nach meinem Kenntnisstand nur von Mitarbeitern des TÜV oder DEKRA abnehmen lassen und nicht von jedem Kfz-Meister.

Statistisch ließe sich sicher leicht argumentieren, dass Autos
mit Inspektionspaket die HU häufiger bestehen. Im Übrigen
halte ich den statistischen Aspekt der Versicherung für einen
Vorwand. Bestimmt gibt die Statistik auch her, dass Kunden mit
einer Kapital-Lebensversicherung weniger Unfalle bauen.

Noch zum Hinweis des möglichen Versichererwechsels: Mir ist
natürlich klar, wie ich diesem „Elend“ entkommen kann, aber
das war nicht meine Frage. Eine unzulässige Handlung eines
Marktteilnehmers wird nicht dadurch zulässig, dass sich andere
Marktteilnehmer ja an die Regeln halten.

Warum sollte die Preiskalkulation dieses Versicherers eine unzulässige Handlung darstellen ?

Vermutlich gehört
meine Frage eher in den Bereich „Recht“.

Versuch dein Glück - nur die von dir erhoffte Antwort wirst Du auch dort nicht erhalten.

Gruß Merger

Hallo,

Hallo, meine Versicherung nimmt für die reine Kfz-Haftpflicht einen deutlich höheren Beitrag, wenn man keine Kaskoversicherung dazu haben möchte. Nimmt man die Kasko hinzu, wird der Anteil für die Haftpflicht billiger, beides zusammen ist aber teurer als die preiserhöhte Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz.
Ich habe bei meiner Versicherung angefragt und folgende Antwort bekommen:
„Bei der Beobachtung des Marktes und unserer eigenen Risikostatistiken hat sich herausgestellt, dass der Schadenverlauf in der KFZ Haftpflicht auch davon abhängt, ob für den Pkw eine Kasko besteht. Der Beitrag in der Haftpflichtversicherung ist somit höher, wenn keineKaskoversicherung abgeschlossen wird.“
Ich halte das für ein unzulässiges Koppelgeschäft. Der Kunde soll so veranlasst werden, eine zusätzliche Leistung zu erwerben (und zu bezahlen), die er gar nicht will.
Hier meine Frage: Verstößt die Praxis meiner Versicherung womöglich gegen geltendes Recht?

Nö, kann ich hier nicht sehen. Wenn man sich mal überlegt, was da so alles abgefragt wird (Alter, Wohneigentum oder nicht, Garage, Stellplatz oder Straße, Beschäftigung usw.), so liegt doch nahe das solche Dinge irgendwie in einen statistischen Zusammenhang mit beobachteten Schadenverläufen gebracht werden und eben zu einer entsprechenden Kalkulation führen. Wenn ein solcher Zusammenhang auch für die Existenz einer Kaskoversicherung existiert, ist also auch eine solche Kalkulation nachvollziehbar. Das Beides zusammen trotzdem mehr kostet, ist auch klar, weil ja insgesamt mehr Risiken abgedeckt sind.
Was die Preise bei der an sich KH angeht, so wird jeder Versicherugsverkäufer bestätigen, dass die nicht immer nur etwas mit den Kosten für die Schäden zu tun haben. Eben weil die Autobesitzer eine haben müssen, ist das ein idealer Türöffner für jeden Verkäufer.
Neukunden bekommen daher auch schon mal andere Angebote als Bestandskunden. Und wenn der Verkäufer dann einmal da ist, kann er gleich noch mehr verkaufen.
Wer sich mal in einem Onlinevergleich die Angebote der einzelnen Versicherer ansieht, wird auch selbst darauf kommen, dass Preisunterschiede von 300% und mehr kaum darauf zurückzuführen sind, dass bei bestimmten Versicheren die Schadenverläufe in diesem Ausmaß unterscheiden sollten.
Die billigen werden wahrscheinlich aus dem Marketing-Budget subventioniert, während es sich bei den ganz teuren um Abwehrpreise handelt.
Die Preise können die schließlich weitgehend frei bestimmen. Der ganze Zinnober um Regional- und Typklassen ist nur einen Orientierung und dient vielleicht auch mal dazu einfach eine Erhöhung zu verargumentieren. So wie an der Tanke immer irgendwas auf der Welt los ist, warum der Spritpreis steigt und warum er nicht sinkt, wenn das Argument von gestern heute eigentlich nicht mehr vorliegt.

Es bleibt einem also nichts anderes übrig, sich zunächst zu überlegen, welchen Schutz man benötigt und dann zu schauen, wo man den am günstigsten bekommt. Der Günstigste muss hier aber nicht zwangsläufig der Billigste sein.
Und wenn ich nur eine KH haben will, dann wählt ich eben den, der dieses Produkt in dieser Konfiguration am günstigsten anbietet.

Grüße

Hallo,

anders. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie der Name
schon sagt, eine Pflichtversicherung.

die KFZ-Haftpflichtversicherung ist zwar i.d.T. eine Pflichtversicherung; das hat aber nichts mit dem Namen zu tun.

Es handelt sich, wie bei der privaten Haftpflichtversicherung auch, um eine
Haftpflicht—Versicherung und nicht um eine
Haft----Pflichtversicherung

Gruß
tycoon