Haftpflicht und Arbeitsplatz

Hallo,

Warum würde denn eine Prifathaftpflicht wissen wollen ob ein Schadensfall bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit passiert ist und was der Versicherungsnehmer von Beruf ist, wenn es sich z.B. nur darum handele dass einem Kollegen beim etwas überstürzten Abnehmen eines Schlüssels aus der Hand dessen Lesebrille aus derselben gerissen und zu Boden gefallen wäre, was der Versicherung so schon gemeldet sei?

Ist ein Versicherungsnehmer denn am Ort seiner Arbeit nicht durch seine Privathaftpflicht abgesichert?

Gruß
M.

Warum würde denn eine Prifathaftpflicht wissen wollen ob ein
Schadensfall bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit passiert ist

Weil sie dann nicht leisten muß (nicht umsonst heißt sie Privathaftpflicht).

Ist ein Versicherungsnehmer denn am Ort seiner Arbeit nicht
durch seine Privathaftpflicht abgesichert?

Am Ort schon, aber nicht während der Arbeitszeit. Da käme die Betriebshaftpflicht des AG in Betracht.

Denke
und ein später Stern (Wartungsbedingt)

Gruß
M.