Hallo,
Warum würde denn eine Prifathaftpflicht wissen wollen ob ein Schadensfall bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit passiert ist und was der Versicherungsnehmer von Beruf ist, wenn es sich z.B. nur darum handele dass einem Kollegen beim etwas überstürzten Abnehmen eines Schlüssels aus der Hand dessen Lesebrille aus derselben gerissen und zu Boden gefallen wäre, was der Versicherung so schon gemeldet sei?
Ist ein Versicherungsnehmer denn am Ort seiner Arbeit nicht durch seine Privathaftpflicht abgesichert?
Gruß
M.